Die neue Regierung kommt langsam, aber vehement ins Handeln. Der aktuelle Vorstoß: Ab 2024 wird der Einbau neuer Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl und Erdgas verboten. Zudem sollen 65 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. Ab 2045 ist geplant, den Betrieb von Öl- und Gasheizung komplett zu verbieten und zu sanktionieren.

Die Pläne von Robert Habeck verunsichern viele Immobilienbesitzer. Sie haben jedoch im Grunde keine Wahl mehr. Wer seine in die Jahre gekommene Öl- oder Gasheizung nicht durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt, dem drohen ab 2045 saftige Bußgelder. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt büßen Immobilien, die nicht energieeffizient sind und daher eine schlechte Energieklasse aufweisen, erheblich an Wert ein.

Experten wie z.B. Ingenieurbüros errechnen den Energiekennwert der Immobilie und geben damit Aufschluss darüber, wieviel Energie ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich verbraucht. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²). Diese Werte bilden die Grundlage für die Einteilung in Energieklassen: Von A+ (als bestem Wert) bis H ist alles dabei. Der Energiebedarf der Immobilie ergibt sich dabei aus diversen Faktoren: Heizungsanlage, Dämmung der Gesamtimmobilie, deren Größe und andere Aspekte wie z.B. die Dämmung der Fassade oder die Isolierung der Fenster.

Aktuell besitzt ein Großteil der deutschen Immobilien, genau gesagt ¾ des Gesamtbestandes, die Energieklasse D oder schlechter. Lediglich 13 Prozent weisen Topwerte auf und liegen bei A+, A und B. Für die Besitzer ersterer Gruppe winken düstere Zeiten: Sofern nicht nachgerüstet und saniert wird, droht in den nächsten Jahren ein erheblicher Wertverlust und ab 2045 die Sanktionierung.

Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge heizten 2021 von insgesamt 43 Millionen Haushalten ca. 50 Prozent mit Gas und 25 Prozent mit Öl. In Summe sind somit aktuell circa 75 Prozent betroffen. In Zahlen sind dies 32 Millionen Haushalte in Deutschland.

Was Neubauten anbelangt, sah das Ganze ein wenig anders aus. Hier lagen Gasheizungen bei rund 26 Prozent. Energieschonende Varianten wie z.B. Wärmepumpen wurden aber schon bei etwa 44 Prozent aller Haushalte gewählt und ca. 23 Prozent nutzten 2021 schon Fernwärme zum Beheizen ihrer Immobilie. Für eine Ölheizung entschieden sich nur rund ein halbes Prozent der Eigentümer.

Die Pläne zur Energieeffizienz werden vor allem Eigentümern, die sich kürzlich für eine Gasheizung entschieden haben, in der Seele schmerzen. Spätestens 2045 hat diese nämlich ausgedient. Bis dahin wird sie womöglich Immobilienbesitzern die Haare vom Kopfe fressen, bedenkt man die aktuellen Gaspreise. Und auch bei einem Verkauf wirkt sich dieser Aspekt negativ aus.

 

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Banken haben die Vergaberegeln für ein Immobiliendarlehen spürbar verschärft. Vor allem Geringverdiener, junge Familien und Berufsanfänger können sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaum leisten. Trotzdem kann das Eigenheim näher sein als man denkt. Was sollte man über den Immobilienkredit wissen?

Rechnen, planen, vergleichen. Darauf kommt es bei einem Immobilienkredit an. Erst recht, wenn das Geld knapp bemessen und/oder wenig Eigenkapital vorhanden ist. Grundsätzlich gilt: Die Immobilie muss zum Budget passen. Das bedeutet: je weniger Wohnfläche, desto erschwinglicher ist das Haus oder die Wohnung. Ein Makler kann Käufer bei der Budgetplanung und der Immobiliensuche unterstützen. Auch beim Vergleich von Finanzierungspartnern hilft der Makler auf Nachfrage.

 

Welche Faktoren sind bei der Vergabe wichtig?

 

Neben dem Eigenkapital und der Kredithöhe sind die Laufzeit und die Art der Tilgung bei der Vergabeentscheidung von Bedeutung. Es können zusätzlich Fördermittel beantragt werden, die ebenfalls angegeben werden sollten. Die Tilgung variiert zwischen drei Arten. Das Annuitätsdarlehen, die Ratentilgung und die endfällige Tilgung.

 

Von einem Annuitätsdarlehen ist die Rede, wenn Sollzins- und Tilgungssätze mit der Bank vereinbart werden. Die anfallenden Zinsen orientieren sich an der monatlich offenen Restsumme. Das bedeutet: Die Zinsen nehmen mit der Zeit ab und die Tilgungsrate steigt. Der Kredit wird so zum Ende hin schneller abgezahlt. Anders ist das bei der Ratentilgung. Die Tilgungsrate bleibt gleich. Zusätzlich werden die Zinsen getrennt vom Tilgungsanteil gezahlt. Bei der endfälligen Tilgung werden in der Rückzahlungsphase nur die Zinsen gezahlt. Die Tilgungssumme wird am Ende der Kreditlaufzeit komplett beglichen.

 

Wann beginnt man mit der Finanzierung?

 

Bevor die Immobiliensuche beginnt, holen sich Interessenten am besten eine Finanzierungszusage ein. Neben den letzten drei Lohnabrechnungen oder dem Steuerbescheid, ist auch ein Nachweis über vorhandenes Eigenkapital zu erbringen. Bei der Höhe der Kreditsumme sollten auch die Kaufnebenkosten und Rücklagen für Reparaturen eingeplant werden.

 

Förderungen beantragen

 

Käufer können für energieeffiziente Immobilien finanzielle Hilfe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Aber auch die staatliche KfW-Bank bietet weitere Förderungen an. Ein Makler kann Interessenten zusammen mit der Bank bei der Beantragung beraten und unterstützen.

 

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen.

 

Hinweise

 

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Es kommt zu Momenten im Leben, in denen eine Immobilie so schnell wie möglich verkauft werden muss. Etwa, wenn man seinen Job verliert oder eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist. Oder aber, wenn man sich die Anschlussfinanzierung nicht mehr leisten kann, weil die Zinsen zu hoch sind. Kommt es dann zum sogenannten Notverkauf, werden schnell Fehler begangen, die zu finanziellen Einbußen führen können. Wie vermeidet man das?

Wenn die Zeit knapp ist, kann es für Unerfahrene schwierig sein, einen kühlen Kopf zu bewahren und rationale Entscheidungen zu treffen. Besonders bei Immobilien, deren Markt schnelllebig ist, kann dies zutreffen. Angesichts der aktuellen Lage mit hoher Inflation und möglichen Zinserhöhungen ist es für Laien noch schwieriger. Welche Strategie ist die richtige, um eine Immobilie schnell zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen?

Vermeiden Sie Zwangsversteigerungen

Erfahrene Immobilienprofis sind sich bewusst, welche Risiken drohen, wenn innerhalb kürzester Zeit keine seriösen Kaufinteressenten gefunden werden. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Zwangsversteigerung, bei der Immobilien oft unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft werden und Schnäppchenjäger leichtes Spiel haben. Wenn der Erlös des Verkaufs jedoch nicht ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen, ist das natürlich ungünstig.

Trotz Zeitdruck wichtige Vermarktungsschritte einhalten

Um eine Immobilie innerhalb kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es am besten, einen erfahrenen Immobilienexperten hinzuzuziehen, der den lokalen Immobilienmarkt gut kennt. Unerfahrene Verkäufer lassen oft wichtige Vermarktungsschritte aus, da sie denken, dass diese zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Doch dies kann sich negativ auf den Verkauf auswirken, da sich kaum Interessenten melden und wenn doch, haben sie oft niedrige Preisvorstellungen.

Eine professionelle Immobilienbewertung ist daher ein wichtiger erster Schritt, um eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie zu gewährleisten. Sie gibt dem Verkäufer eine realistische Vorstellung davon, welchen Preis er für die Immobilie verlangen kann, und hilft ihm, die richtige Zielgruppe anzusprechen. Ein erfahrener Immobilienexperte kann zudem helfen, die Immobilie optimal zu präsentieren und den Verkaufsprozess zu begleiten.

Bei der Preisverhandlung einen kühlen Kopf bewahren – und einen Profi engagieren

Eine professionelle Immobilienbewertung ist entscheidend, um eine realistische Preisvorstellung zu ermitteln und somit eine gute Verhandlungsposition zu wahren. Zudem kann ein Immobilienexperte bei Verhandlungen mit potenziellen Käufern wichtige Argumente und Fakten liefern, um den Verkaufspreis zu rechtfertigen. Er kann Ihnen nicht nur helfen, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, sondern auch die verkaufsrelevanten Unterlagen zu besorgen und Ihre Immobilie gezielt zu vermarkten. Dies kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schnell und erfolgreich zu einem marktgerechten Preis verkauft wird, selbst wenn es sich um einen Notverkauf handelt.

 

Brauchen Sie Hilfe, weil Ihre Immobilie schnell verkauft werden muss? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 2022 im Vorjahresvergleich um 2,9 Prozent. Besonders Sonnenenergie konnte vermehrt gewonnen werden. Das lag nicht nur an den hohen Sonnenstunden, sondern auch an den zahlreich montierten Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern und Grundstücken, deren Zahl Mitte 2022 bei 2,2 Millionen lag.

Im Vergleich zum 1. Quartal 2021 erhöhte sich die Stromeinspeisung schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2022 um 34,7 Prozent. Die rechnerische Leistung lag bei 58.400 Megawatt. Doch nicht nur Unternehmen vertrauen auf die Kraft der Sonne. Das dürfte die Energiekrise noch verstärken.

Immer mehr Familien setzen auf Solarenergie. Während vielen Menschen die kohlendioxidfreie Stromerzeugung am Herzen liegt, ist Solarstrom auch eine Einnahmequelle: im statistischen Durchschnitt werden monatlich 174 Euro mit dem Stromverkauf verdient. Dennoch ist die Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen unter sieben Cent pro Kilowattstunde gefallen.

Solaranlagen scheinen sich trotzdem zu lohnen. Mit 8,8 Milliarden Kilowattstunden wurde 34,7 Prozent mehr Solarstrom als im Vergleichsquartal im Jahr davor ins Stromnetz eingespeist. Im 3. Quartal 2022 kamen 16 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen. Die Einspeisung von Solarstrom stieg um 20,3 Prozent im Vergleich zu 2021 (3. Quartal 2021: 13,3 Prozent).

In diesem Zuge ebenfalls interessant: Eine Untersuchung ergab, dass Photovoltaikanlagen auf rund 16 Millionen Dächern in Deutschland zwischen 115 und 120 Terrawattstunden (TWh) Strom produzieren könnten, was in etwa dem Bedarf von 130 TWh aller deutschen Haushalte entspricht. Zudem würde die Gefahr einer weitreichenden Unterbrechung der Stromversorgung durch die Dezentralisierung der Energieversorgung entfallen.

 

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Digitale Tools für die Hausverwaltung sorgen für Erleichterung bei Hausbewohnern und Verwaltern. Mittlerweile finden Hausverwalter ein großes Angebot dafür vor. Welche Tools gibt es und welche Vorteile hat deren Einsatz?

Anbieter digitaler Tools für die Immobilienbranche und deren Produkte werden als Proptechs bezeichnet. Deren Ziel ist es, die Effizienz zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und Kosten zu reduzieren sowie allgemein die Prozesse zu vereinfachen. Besonders die Kommunikation zwischen Bewohnern und Hausverwaltung, die in der Praxis häufig zu Unzufriedenheit führt, wird verbessert.

Welche digitalen Tools gibt es?

 

Die Angebote reichen von einfachen Tools bis hin zu umfassenden ERP-Systemen. Mit letzteren können Hausverwalter und Vermieter die Buchhaltung, Nebenkostenabrechnungen, das Management von Dokumenten und viele weitere Aufgabenbereiche digitalisieren. Beispiele für Tools, die sich immer weiter etablieren, sind unter anderem intelligente Stromzähler, auch SmartMeter genannt, und Schließsysteme. Alle Tools und Softwarelösungen sind auch als Apps verfügbar. Anhand von Schließsystemen lässt sich der Nutzen solcher Tools konkret aufzeigen. So können Verwalter und Eigentümer Türen via App steuern und Zugriffsrechte für Handwerker vergeben. Diese Rechte können jederzeit wieder zurückgenommen werden.  Solche Systeme sparen Zeit und Kosten, auch beim Austausch von Schlüsseln und Schlössern.

Die Anschaffung lohnt sich

 

Es gibt eine Vielzahl von digitalen Optionen für die Hausverwaltung, aber es kann schwierig sein, die beste Lösung zu finden. Um die Entscheidung zu erleichtern, sollten klare Kriterien verwendet werden. Eines kann mitunter die Anzahl der Wohneinheiten sein. Aber nicht immer. Zudem ist es bei der Digitalisierung wichtig, nicht alles auf einmal anzugehen. Eine professionelle Hausverwaltung analysiert zunächst, wo der Schuh am ehesten drückt. So lässt sich der Optimierungsbedarf gut identifizieren. Dabei klärt Ihr Verwalter im Vorfeld folgende Fragen: Welche Prozesse wiederholen sich häufig? Welche Routinen beanspruchen am meisten Zeit? An welchen Stellen benötigen die Mitarbeiter der Verwaltung und letztendlich Sie als Eigentümer und Ihre Mieter bessere Unterstützung? Davon ausgehend holt er sich verschiedene Angebote ein und vergleicht Leistungen und Preise. Schließlich soll der finanzielle Mehraufwand für Sie überschaubar und nachvollziehbar sein.

 

Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche digitalen Werkzeuge die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie erleichtern? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Die Erbschaftsteuer fällt für viele Immobilienerben künftig höher aus. Auch Schenkungen sind davon betroffen. Wenn ab 2023 also eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird, kann es unter Umständen teurer werden.

Im Oktober letzten Jahres erfolgte eine Gesetzesänderung, die auch das Bewertungsgesetz für Immobilien betrifft. Das beeinflusst auch die künftige Bewertung von Immobilien bei den Finanzämtern. Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke richtet und nähert sich so an die Bewertungen der Gutachterausschüsse an.

In welchen Umfang die Teuerungen bei Erben ankommen, hängt auch davon ab, wo sich die Immobilie befindet. Der regionale Faktor wirkt sich durch die Anpassung auf die Bewertung und so auch auf die Höhe der Erbschaftsteuer aus.

Die gesetzlichen Freibeträge für Ehepartner, Kinder und alle anderen Miterben sollten dennoch nicht vergessen werden. Je näher der Erbe dem Verstorbenen stand, desto höher fällt dieser Betrag aus. Doch trotz Freibetrag wird die geerbte Immobilie künftig teurer.

Worauf Sie künftig bei Immobilienerbe achten müssen, erfahren Sie in unserem Video.

Die Preise für Wohnimmobilien begannen 2022 erstmals nach jahrelangem Anstieg zu fallen. Das zeigt beispielsweise der Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Im Jahresvergleich jedoch sind die Preise gestiegen. Der große Verlierer ist allerdings der Gewerbeimmobilienmarkt.

Auch im Wohnungsmarkt der Deutschen Metropolen wirkten sich Inflation, Krieg, Krisen und gestiegene Zinsen auf das Preiswachstum aus. Im dritten Quartal von 2021 stieg der Index des vdp um circa 6,1 Prozent. Vergleicht man aber das dritte und das zweite Quartal 2022 miteinander, stellt man fest, dass der Index um 0,7 Prozent gesunken ist. Dennoch fiel der Preisanstieg zum Beispiel bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen geringer aus.

Im Gewerbeimmobilienmarkt gingen die Preise im Vergleich der dritten Quartale 2021 und 2022 um 2,2 Prozent zurück. Besonders betroffen sind vor allem die Einzelhandelsimmobilien, deren Preise bereits seit dem immer stärker werdenden Online-Handel oder der pandemiebedingten Herausforderungen zurückgegangen sind. Die Preise gaben im Vergleich zu 2021 sogar um 5,8 Prozent nach. Damit einhergehend ist auch ein Rückgang bei der Neuvermietung von solchen Immobilien um 3,1 Prozent zu beobachten.

Wie sich die Preise 2023 entwickeln werden, können Experten mit der Unterstützung von Studien nicht 100 Prozent vorhersagen. Einige sind sich aber sicher: Mitte 2023 ist wieder mit einem Anstieg zu rechnen, der sich zuerst bei den Gewerbeimmobilien bemerkbar machen soll.

Andere Studien sagen einen weiteren Preisrückgang bei Wohnimmobilien voraus – besonders bei Mehrfamilienhäusern. Da die Immobilienmärkte allerdings unterschiedlich sind und sich nicht gleich entwickeln, kommt es für Käufer immer auf den Standort des Kaufobjektes an.

Foto: © Madison Inouye/pexels.com

Im Alter wird das Wohnen zunehmend zur Herausforderung. Damit man auch im späteren Lebensabschnitt gut und sorgenfrei in den eigenen vier Wänden  klarkommt, sollte man seine Bedürfnisse, die sich mit dem Älterwerden ändern, kennen und die  Wohnsituation dementsprechend anpassen.

 Um sicher zu stellen, dass Ihre Immobilie für Bedürfnisse im Alter geeignet ist, sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

Wohnfläche der Immobilie:

  • Ist die Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung angemessen?
  • Wie viel Platz benötige ich tatsächlich?

Ausstattung/ Raumaufteilung der Immobilie:

  • Brauche ich bereits eine ebenerdige Dusche oder breitere Türen?
  • Bin ich noch in der Lage, die Treppen hochzusteigen oder brauche ich eine ebenerdige Immobilie?
  • Wie sinnvoll ist ein Treppenlift, wenn ich nicht umziehen kann oder möchte?
  • Brauche ich einen behindertengerechten Zugang?
  • Ist es für meine altersbedingten Beschwerden besser das Schlaf- und das Badezimmer ebenfalls im Erdgeschoss zu haben?
  • Ist die Immobilie von innen wie von außen ausreichend hell beleuchtet, um alles gut zu sehen und so das Risiko von Unfällen zu reduzieren?
  • Sind die Böden rutschfest?

Lage / Umgebung der Immobilie:

  • Möchte ich in meiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben?
  • Sind Ärzte und andere medizinische Einrichtungen in der Wohngegend?
  • Wie nah sind die nächsten Einkaufsmöglichkeiten entfernt?
  • Wohnen Familie und Freunde in der Nähe?
  • Wie gut ist der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut?
  • Wie gut ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?

Wohnsituation an Alter und Bedürfnisse anpassen – Möglichkeiten überdenken:

  • Können sich Familienangehörige um mich in meinem Zuhause kümmern?
  • Ist ein Umzug zu Verwandten möglich und sinnvoll?
  • Ist ein Umzug in eine altersgerechte Einrichtung nötig? (Seniorenheim, -residenz, betreutes Wohnen oder Senioren-WG)
  • Sollte ich meine Immobilie verrenten und von dem Geld mehr Barrierefreiheit schaffen? Kann und möchte ich meine Immobilie altersgerecht umbauen?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Immobilie altersgerecht ist? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Wenn Sie als unverheiratetes Paar ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, sollten Sie zuvor ein paar Dinge beachten: Welche Vorkehrungen sollte ich für den Fall einer Trennung oder auch den Tod des Partners treffen, um mich abzusichern?

Viele unverheiratete Paare haben nicht im Blick, dass im Falle des Todes des Partners sie nicht erbberechtigt sind. Ein Teil oder auch die gesamte gemeinsam erworbene Immobilie kann dann an die Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge fallen. Um nicht mit leeren Händen da zu stehen, ist es ratsam, einige Regelungen zu treffen.

Eintragung im Grundbuch

Nur wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr als Eigentümer. Dagegen spielt es keine Rolle, wie viel Sie für die Immobilie gezahlt haben. Steht nur Ihr Partner als Eigentümer im Grundbuch, haben Sie ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag keine Eigentumsrechte. Stehen Sie beide im Grundbuch, wird im Todesfall die Immobilie meist hälftig aufgeteilt. Eine Hälfte gehört Ihnen, die andere geht an die Erben.

Partnerschaftsvertrag beim Immobilienkauf

Einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen, ist sinnvoll, wenn unterschiedliche Einzelheiten genau geregelt werden sollen. Beispielsweise kann im Vertrag dokumentiert werden, wer wie viel Eigenkapital zum Kauf der Immobilie eingebracht hat oder wer in welcher Höhe die Tilgung zahlt. Beim Partnerschaftsvertrag stehen beide anteilig als Eigentümer im Grundbuch.

Zudem sollten auch Details geregelt werden, wie beispielsweise was geschehen soll, wenn einer die Raten nicht mehr zahlen kann oder wer im Fall einer Trennung in der Immobilie bleibt. Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag von einem Rechtsexperten und für die Immobilie von einem Immobilienexperten beraten.

GbR beim Immobilienkauf

Auch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist beim Immobilienkauf möglich. Als Eigentümer steht dann die GbR im Grundbuch. Den Gesellschaftern gehören dann Anteile am Vermögen der Gesellschaft, also der Immobilie. Die Einzelheiten werden dann im Gesellschaftsvertrag geregelt. So werden im Gesellschaftsvertrag die Anteile beider Partner genau aufgeführt oder welche Regelungen im Fall der Trennung getroffen wurden.

Bei der Gründung einer GbR ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge genau Buch zu führen. Aber auch beim Partnerschaftsvertrag ist es ratsam, dies zu dokumentieren, um späterem Streit vorzubeugen.

Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag oder der Gründung einer GbR für den Immobilienkauf von einem Rechts- und einem Immobilienprofi beraten.

Sind Sie unsicher, worauf Sie als unverheiratetes Paar beim Immobilienkauf achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Es ist so weit: Der Kauf einer eigenen Immobilie steht unmittelbar bevor. Dann kann es ja losgehen mit der Suche. Doch bevor Sie sich ins (digitale) Angebotsgetümmel begeben, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen. Das bewahrt vor bösen Überraschungen und Unwissen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick.

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?

Eine Villa mit zehn Zimmern, großem Garten und Außenpool wäre schön, aber bevor Sie sich schon daran begeben, die Tapeten für den Salon auszusuchen: checken Sie Ihre Finanzen und machen Sie sich klar, wie viel Immobilie Sie sich überhaupt leisten können. Besonders wichtig dabei sind die finanziellen Belastungen, die auf Sie zukommen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Gehen Sie in Schritten vor: zunächst schauen Sie, wie hoch Ihre monatliche Rate sein darf. Wieviel Eigenkapital ist vorhanden? Notieren Sie zudem all Ihre Vermögenswerte. Vielleicht bietet Ihre Bank einen Online-Budgetrechner an, mit dem Sie schauen können, wie hoch ein Darlehen sein kann. Auch interessant: informieren Sie sich, welche Förderungen es in Ihrem Bundesland gibt.

Welche Art von Immobilie darf es sein?

Erst wenn geklärt ist, wie hoch Ihr Budget sein kann, geht es an die Suche. Wenden Sie sich am besten schon zu Beginn an einen lokalen Makler, der das für Sie übernehmen kann. Sie mögen es, Ihren Morgenkaffee an der frischen Luft zu genießen, wollen sich aber nicht um einen Garten kümmern? Dann reicht wahrscheinlich eine Eigentumswohnung mit Balkon. Wenn Sie Ihren grünen Daumen pflegen wollen, dann vielleicht doch eher ein Häuschen mit Garten. Da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch im Alter in der neuen Immobilie wohnen werden: denken Sie an einen möglichen altersgerechten Umbau.

Mit welchen Nebenkosten beim Kauf muss ich rechnen?

Mit diesen weiteren Kosten neben dem Kaufpreis müssen Sie rechnen: Sanierungskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notarkosten. Da sich Kosten abhängig vom Bundesland, der Immobilie und ihrem Zustand unterscheiden können, überlassen Sie die Aufstellung und Berechnung am besten einem Profi: Ihrem Makler.

Auf was muss ich beim Kaufvertrag achten?

Damit es nicht dazu kommt, dass Sie beim Unterzeichnen des Vertrags auf unbekannte oder unangenehme Punkte stoßen, schauen Sie ganz genau hin (oder wenn Ihnen das lieber ist: lassen Sie schauen). Bevor der Notartermin ansteht, erhalten Sie den Vertrag zur Ansicht. Aufmerksames Prüfen ist dann notwendig: checken Sie vor allem die Angaben zum Verkäufer, zu Ihnen als Käufer, zur Immobilie selbst und zur Übergabe. Gibt es etwa Einbauten, werden diese in den Vertrag übernommen. Finden Sie trotz aller vorheriger Sorgfalt noch Fehler während des Notartermins können diese auch noch währenddessen korrigiert werden.

Sie wollen sich eine Immobilie kaufen und sind sich auch aufgrund der momentanen Krisen unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

 

 

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