Eine Scheidung bedeutet nicht nur einen emotionalen Einschnitt, sondern stellt oft auch finanziell eine Herausforderung dar – besonders, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geht. Wie gelingt die faire Aufteilung des Eigentums?

 

Nicht selten ist im Falle einer Scheidung die gemeinsame Immobile der Streitpunkt schlechthin. Besteht noch ein laufender Immobilienkredit, kann dieser entweder gemeinsam weitergezahlt oder vorzeitig aufgelöst werden. In vielen Fällen erfolgt die Übertragung der Eigentumsanteile durch eine Auszahlung an den anderen Partner.

Kommt es zwischen den Beteiligten jedoch zu keiner Einigung, kann eine Teilungsversteigerung notwendig werden, die jedoch oftmals finanzielle Verluste mit sich bringt. Zusätzlich müssen die beiden Ex-Partner bei einer Veräußerung der gemeinsamen Immobilie steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer und Grunderwerbsteuer beachten.

Was hat es mit dem Zugewinnausgleich auf sich?

Ohne Ehevertrag leben beide Partner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vermögen vor der Ehe bleibt individuell, wohingegen während der Ehe erworbenes Vermögen beiden gemeinsam gehört. Kommt es zu einer Scheidung, wird das Anfangs- und Endvermögen miteinander verglichen: Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dabei einen Ausgleich, sodass beide das gleiche Vermögen haben.

Immobilien, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden, gehören beiden Partnern und sind bei der Scheidung aufzuteilen. Erbschaften, wie ein während der Ehe geerbtes Haus, bleiben jedoch unberücksichtigt beim Zugewinnausgleich.

Immobilie in der Scheidung: Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Realteilung: Wenn möglich, wird das Haus in zwei separate Wohneinheiten umgebaut.
  • Verkauf: Der Erlös wird nach Abzug eventuell bestehender Kredite gleichmäßig aufgeteilt.
  • Übernahme durch einen Partner: Einer behält das Haus und zahlt den anderen entsprechend dem Immobilienwert und der Restschuld aus.
  • Vermietung: Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und die Mieteinnahmen werden aufgeteilt.
  • Übertragung an Kinder: Volljährige Kinder können die Immobilie übernehmen, eventuell mit Kreditverbindlichkeiten.
  • Gemeinsames Wohnrecht: Beide Partner wohnen getrennt im Haus.
  • Teilungsversteigerung: Bei Uneinigkeit kann das Haus zwangsversteigert werden.
  • Wohnrecht eines Partners: Einer bleibt mietfrei im Haus; der Vorteil wird bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt.

Bewertung, Kreditübertragung und Verkaufsunterstützung

Der Wert des Hauses wird durch Abzug bestehender Verbindlichkeiten vom Verkehrswert ermittelt, sodass der auszahlende Partner die Hälfte des bereinigten Wertes übernimmt. Wer hier eine faire Basis für Verhandlungen schaffen möchte, sollte den Wert seiner Immobilie am besten objektiv von einem erfahrenen Profi ermitteln lassen.

Sollte ein gemeinsamer Immobilienkredit bestehen, muss die Bank einer Übertragung des Kredits auf den verbleibenden Partner zustimmen. Falls das nicht möglich ist, können beide den Kredit gemeinsam weiterzahlen oder vorzeitig ablösen, wobei oft eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Entscheiden Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie, kann ein erfahrener Makler Sie dabei unterstützen. Ein Profi an Ihrer Seite erleichtert den Verkaufsprozess, unterstützt Sie bei Vermarktung, Preisverhandlung, allen Formalitäten und fungiert zudem als Vermittler.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie wünschen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler gerne für Sie da. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Der Wohnungsmarkt ist angespannt und bezahlbaren Wohnraum zu finden, stellt viele Menschen vor eine große Herausforderung. Wenn man zusätzlich auf Barrierefreiheit angewiesen ist, wird die Suche oft zu einer kaum lösbaren Aufgabe. Umso wichtiger ist es, über den Bau barrierefreier Wohnungen von Beginn an nachzudenken.

Investitionen in barrierefreies Bauen sind gesamtgesellschaftlich von großem Nutzen. Da 97 Prozent der Behinderungen erst im Laufe des Lebens erworben werden, betrifft Barrierefreiheit uns nahezu alle irgendwann. Zum einen wächst in einer alternden Gesellschaft der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Zum anderen haben ein gestiegenes Bewusstsein sowie verbesserte gesetzliche Vorgaben dazu geführt, dass immer mehr Menschen barrierefreie Lösungen fordern und umsetzen.

Wann lohnt sich ein barrierefreier Umbau oder Neubau?

Barrierefreiheit bedeutet für jede Person etwas anderes – etwa eine ebenerdige Dusche, breitere Türen oder eine abgesenkte Küchenzeile. Im Eigentum lassen sich solche Anpassungen oft problemlos umsetzen, während in Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Die Kosten tragen in der Regel die Mietenden. Zusätzlich dazu kann es sein, dass ein Rückbau gefordert wird. Dies kommt aber selten vor, da Barrierefreiheit meist den Immobilienwert steigert.

Nicht selten stößt man jedoch bei Altbauten auf bauliche Grenzen. Daher kann es sein, dass hier nur Barrierearmut und nicht die, DIN-zertifizierte Barrierefreiheit umsetzbar ist, wenn überhaupt. In seltenen Fällen lässt sich der Bestand gar nicht anpassen. In solchen Fällen ist oftmals der Umzug in eine barrierefreie Wohnung die bessere Option.

Barrierefreiheit: Kosten und Herausforderungen

TERRAGON WOHNBAU hat dazu zum Thema „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich“ eine Studie durchgeführt und im Rahmen dieser ein Musterprojekt durchgerechnet. Dabei wurde der Neubau eines fünfgeschossigen Wohngebäudes in Berlin mit insgesamt 20 Wohnungen angenommen. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Kosten für barrierefreies Bauen im Schnitt nur ein Prozent der Gesamtkosten ausmachen und nur 10 von 140 Kriterien überhaupt Mehrkosten verursachen.

Dies verdeutlicht, dass es bei hohem Bedarf an Barrierefreiheit wirtschaftlich sinnvoll sein kann, Barrierefreiheit direkt in den Neubau zu integrieren.

Größte Herausforderungen beim barrierefreien Bauen:

  • Normanforderungen: Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 muss vielseitige Bedürfnisse (z. B. Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen) berücksichtigen.
  • Wohnraummangel: Nur 3 % der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei; bis 2035 wird ein Defizit von 3,7 Millionen Wohnungen erwartet.
  • Kostenbedenken: Bauunternehmen fürchten zusätzliche Kosten, die oft durch frühzeitige Planung vermeidbar sind.
  • Langwierige Genehmigungsverfahren: Detaillierte Vorgaben zur Barrierefreiheit fehlen oft in Bauplänen, was zu Verzögerungen führt.
  • Ästhetische Sorgen: Bedenken, dass Barrierefreiheit das Design beeinträchtigt, lassen sich durch kreative Planung überwinden.
  • Nachträgliche Anpassungen: Umbauten in Bestandswohnungen sind oft schwierig, vor allem für Rollstuhlfahrer, während barrierearme Lösungen für Sinnesbehinderungen häufiger umsetzbar sind.

 

Bevor Sie ein barrierefreies Bauprojekt starten, sollten Sie klären, ob ein Umbau oder ein Neubau für Sie in Frage kommt. Vermieter sollten frühzeitig eingebunden werden. Erstellen Sie eine Prioritätenliste, die auch zukünftige Bedürfnisse berücksichtigt, und prüfen Sie finanzielle Fördermöglichkeiten. Ein Immobilienmakler kann dabei helfen, geeignete Objekte zu finden, Kontakte zu erfahrenen Handwerkern herzustellen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Profitieren Sie von seiner Expertise, um das Projekt reibungslos und effizient umzusetzen.

Sie suchen die passende Immobilie für sich und Ihre Bedürfnisse? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Nach zwei Jahren mit deutlichen Preisrückgängen stabilisieren sich die Immobilienmärkte zunehmend. Besonders in Regionen mit knappen Wohnraumangeboten sind wieder Preissteigerungen zu verzeichnen.

Käufer profitieren von einer sinkenden Inflation und leicht gesunkenen Zinsen, während sich die Immobilienpreise in Großstädten und ländlichen Gebieten unterschiedlich entwickeln. Zudem lassen sich in einigen Metropolregionen wie beispielsweise Berlin nur minimale Veränderungen beobachten, während es in anderen Großstädten regional unterschiedlich sowohl zu Preissteigerungen als auch zu einem Absinken der Angebotspreise kam.

So verzeichnen Metropolen wie München, Stuttgart und Leipzig teils deutliche Preiszuwächse. In Städten wie Köln und Düsseldorf hingegen sanken die Angebotspreise.

Auch jetzt noch ist die Lage an den Immobilienmärkten dynamisch, was die Unterstützung eines Profis unverzichtbar macht. Eine präzise Wertermittlung erfordert dabei nach wie vor die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers. Erfahren Sie jetzt in unserem ImmobilienWetter-Video die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage auf den deutschen Immobilienmärkten.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Geld sparen beim Bau einer Immobilie? – Wer bei einem geplanten Neubau die Kosten senken will, für den sind Eigenleistungen, auch bekannt als „Muskelhypothek“, eine gute Sache.

 

Banken fordern oft 20 bis 30 Prozent Eigenkapital von Immobilienkäufern. Weniger bekannt ist, dass Eigenleistungen diesen Anteil erhöhen und die Chancen auf eine Finanzierungszusage verbessern. Viele Baufinanzierer akzeptieren bis zu 10 bis 15 Prozent der Summe als Eigenkapital.

Weniger Kosten aber mehr Zeitaufwand

Eigenleistungen können zwar die Kreditkonditionen verbessern, dafür bringen sie jedoch in der Regel einen erheblicheren Zeitaufwand mit sich. Deshalb ist eine sorgfältige Planung mit Architekten und den beteiligten Gewerken unerlässlich.

Flexible Modelle für Eigenleistung beim Hausbau

Viele Baufirmen bieten spezielle Modelle an, um Bauherren die Möglichkeit zu geben, selbst am Hausbau mitzuwirken. Eines ist das Selbstbauhaus, bei dem Bauherren die Bauorganisation eigenständig übernehmen. Alternativ gibt es Ausbaustufen, bei denen das Haus so übergeben wird, dass der Bauherr bestimmte Arbeiten übernehmen kann. Bei der freien Planung wird im Vorfeld festgelegt, welche Aufgaben der Bauherr selbst erledigt, und die Baukosten werden angepasst.

Eigenleistungen realistisch einschätzen

Bevor Sie der Bank Eigenleistungen für den Bau oder Kauf Ihres Hauses nennen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie diese Aufgaben tatsächlich bewältigen können. Finanzierer prüfen genau, ob der Bauherr die Arbeiten fachgerecht ausführen kann. Oft wird gefragt, ob der Heimwerker Erfahrung hat und genug Zeit neben dem Beruf aufbringen kann. Auch die Hilfe von Freunden und Verwandten kann in die Berechnung des Eigenkapitalanteils einfließen. Wichtig: Helfer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein, sonst besteht kein Unfallschutz.

Komplexe Arbeiten den Profis überlassen

Für anspruchsvolle Aufgaben wie Dachdeckung, Elektrik oder Sanitärinstallationen sollten Sie Fachleute beauftragen, es sei denn, Sie haben die nötigen Qualifikationen. Diese Arbeiten sind sicherheitsrelevant und erfordern Fachwissen. Konzentrieren Sie sich lieber auf einfachere Aufgaben wie das Verlegen von Fußböden, Wände streichen oder Fliesen legen. Experten raten, den Rohbau und die Kernarbeiten den Profis zu überlassen, um die Bauqualität sicherzustellen.

Den Wert Ihrer Eigenleistung richtig berechnen

Ihr Bauplaner stellt Ihnen eine detaillierte Übersicht der Handwerkskosten und der Gesamtkosten zur Verfügung, die in Lohn- und Materialkosten unterteilt sind. Für die Berechnung der „Muskelhypothek“ werden in der Regel nur die gesparten Lohnkosten anerkannt, nicht die Materialkosten. Achten Sie also darauf, in Ihren Kalkulationen nur die Lohnkosten zu berücksichtigen, um ein realistisches Bild Ihrer möglichen Ersparnisse zu erhalten.

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Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Wer sich in einer finanziellen Schieflage befindet, der hat mittels Privatinsolvenz die Möglichkeit, sich aus dieser wieder zu befreien. Ziel ist es, nach einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei zu sein. Doch gerade Immobilienbesitzer in dieser Situation sind oftmals verunsichert, ob sie ihre Immobilie behalten können.

Privatinsolvenz: Bedeutung und Auswirkungen auf Immobilienbesitzer

Bei einer Privatinsolvenz handelt es sich um ein Verfahren, speziell für überschuldete Einzelpersonen. Es erlaubt ihnen, ihre Verbindlichkeiten innerhalb eines definierten Zeitrahmens zu begleichen oder ihnen ihre Schulden sogar teilweise zu erlassen.

Schuldner, die eine Wohnung oder ein Haus besitzen, müssen dieses Vermögen jedoch in der Regel im Zuge der Insolvenz veräußern.  Denn dieses Vermögen wird verwendet, um die Gläubiger zu bedienen. Daher führt eine Privatinsolvenz in den allermeisten Fällen zu einer Pfändung oder späteren Zwangsversteigerung.

Wann kann ein Eigentümer seine Immobilie dennoch behalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dennoch möglich, das eigene Zuhause auch im Rahmen einer Privatinsolvenz zu behalten. Der Insolvenzverwalter kann eine Freigabe des Eigenheims aus der Insolvenzmasse erwirken, und zwar dann, wenn der Verkaufserlös die bestehenden Schulden nicht wesentlich mindern würde. Die Entscheidung über eine solche Freigabe liegt beim Insolvenzverwalter.

Müssen Eigentümer bei Privatinsolvenz aus ihrer Immobilie ausziehen?

Kommt es zu einer Privatinsolvenz, heißt dies noch nicht, dass Schuldner ihre Immobilie sofort verlassen müssen. Es ist jedoch möglich beziehungsweise sehr wahrscheinlich, dass im Laufe eines solchen Verfahrens eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung stattfindet. Betroffene sollten sich daher frühzeitig auf einen Umzug vorbereiten und mögliche Wohnalternativen prüfen. Eine professionelle Beratung kann helfen, die eigenen Rechte und Optionen im Verfahren besser zu verstehen.

Was geschieht mit vermieteten Immobilien während einer Privatinsolvenz?

Im Rahmen einer Privatinsolvenz unterliegen vermietete Immobilien oft einer Prüfung bezüglich ihrer Eignung zur Schuldentilgung. Da solche Objekte primär als Kapitalanlagen betrachtet werden und nicht lebensnotwendig sind, erfolgt in der Regel ein Verkauf. Eigentümer müssen daher mit dem Verlust ihrer Immobilie rechnen.

Wann wird ein Notverkauf unumgänglich?

Ein Notverkauf ist erforderlich, wenn die Kreditraten nicht mehr bedient werden können oder der Immobilienwert zur Schuldentilgung herangezogen werden muss. Der Insolvenzverwalter organisiert diesen Verkauf, und der Erlös wird zur Schuldendeckung verwendet. Dabei hat der Eigentümer in der Regel wenig Einfluss und muss oft mit einem Verkauf unter Marktwert rechnen, um die Gläubiger schnell zufriedenzustellen.

Fazit

Eine Privatinsolvenz stellt für Immobilieneigentümer häufig eine erhebliche Herausforderung dar. Ob ein Verkauf notwendig wird, entscheidet sich anhand des Immobilienwerts, ihrer Nutzung und den finanziellen Kapazitäten des Schuldners. Oft führen untragbare Kosten oder die Notwendigkeit zur Schuldendeckung zu einem unvermeidlichen Notverkauf.

Sind Sie Immobilieneigentümer, mit Fragen zur Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung. Wir beraten Sie gern.

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Schwache Energiebilanz, wenig Interessenten – kommt Ihnen bekannt vor? Dann ist Ihre Immobilie energetisch nicht auf dem neuesten Stand. Ein Energieausweis ist nicht nur Pflicht, er enthält außerdem Vorschläge zur Modernisierung, die Ihre Immobilie attraktiver machen können.

Beim Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt er oder wird gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, kann dies eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Das möchte man natürlich vermeiden. Auch potenzielle Käufer wollen Klarheit darüber haben, was sie in Bezug auf energetische Sanierungen erwartet. Sie sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf notwendige Sanierungsarbeiten durchzuführen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Für einen Bedarfsausweis analysiert ein Energieberater die Immobilie technisch, um ihren Energiebedarf zu bestimmen. Dabei untersucht er Heizung, Warmwasseraufbereitung und Belüftung sowie die entsprechenden Anlagen. Auch die Bausubstanz wird dabei genau begutachtet.

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Hierfür werden die Abrechnungen der Heiz- und Nebenkosten ausgewertet.

Welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, kann Ihnen ein Energieberater sagen. Er berücksichtigt dabei das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und inwieweit die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt sind.

Schritte zur Verbesserung der Energiebilanz

Der Energieausweis enthält auch Hinweise, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Energieeffizienz der Immobilie zu steigern. Diese Informationen sind für Käufer und Eigentümer gleichermaßen von Interesse. Wenn Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf oder zur Erhaltung des Wertes selbst sanieren möchten, können staatliche Fördermittel teilweise dafür genutzt werden. Gut zu wissen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet dazu Informationen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Förderungen bereit.

Wertsteigerung möglich

Beachten Sie: Die Empfehlungen im Energieausweis ersetzen keine fachliche Beratung. Ein unabhängiger Energieberater kann Ihnen genau sagen, welche Sanierungen sich lohnen, welche notwendig sind und wie Sie diese finanzieren können.

Mit Blick auf mögliche Sanierungen und der Unterstützung eines Experten können Preisminderungen beim Verkauf vermieden werden. Eine durchdachte Sanierungsstrategie kann sogar zu einer Wertsteigerung führen.

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Hausverwalter tragen zwar immer noch ihren klassischen Titel, doch ihre Rolle hat sich längst gewandelt und erweitert. Heute agieren sie als vielseitige Immobilienmanager und übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die das Wohnen von Millionen Menschen maßgeblich mitgestalten.

 

 

Die Verantwortung für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage liegt bei allen Wohnungseigentümern. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere § 20, ist die Bestellung eines Verwalters tatsächlich Pflicht, sofern die Eigentümergemeinschaft dies beschließt.

In der Praxis bedeutet dies, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel einen Verwalter bestellen muss, um die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sicherzustellen.

Was ist ein WEG-Verwalter, und warum ist er notwendig?

Ein WEG-Verwalter ist eine Person oder Firma, die für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich ist. Seine Aufgaben basieren auf dem Wohnungseigentumsgesetz, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften festlegt.

Die Aufgaben eines WEG-Verwalters

Ein professioneller WEG-Verwalter übernimmt die finanzielle, organisatorische und technische Verwaltung einer Wohnanlage und entlastet dadurch die Eigentümer. Zu seinen Aufgaben zählen die Finanzverwaltung, inklusive Abrechnungen und Wirtschaftsplänen, sowie die Organisation von Eigentümerversammlungen und die Umsetzung der dort gefassten Beschlüsse.

Zudem sorgt er für die Instandhaltung der Immobilie und koordiniert Reparaturen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Der Verwalter übernimmt wichtige Aufgaben, welche ohne eine professionelle Verwaltung in den meisten Fällen nur schwer umsetzbar wären.

Wichtige Qualifikationen eines guten WEG-Verwalters

Ein guter WEG-Verwalter sollte über fundierte Kenntnisse im Immobilienrecht sowie in der Finanzverwaltung verfügen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte einer Eigentümergemeinschaft professionell zu managen. Ebenso sind starke Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten unerlässlich, da er als Vermittler zwischen den verschiedenen Interessen der Eigentümer agiert.

Vertrauenswürdigkeit und Transparenz sind weitere wichtige Eigenschaften, um ein offenes und verlässliches Verhältnis zu den Eigentümern aufzubauen und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen nachvollziehbar zu gestalten.

Wie findet man den richtigen WEG-Verwalter?

Da ein WEG-Verwalter fremdes Vermögen und Eigentum betreut, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von zentraler Bedeutung. Der Verwalter muss nicht nur zuverlässig und unparteiisch sein, sondern auch über geordnete Vermögensverhältnisse und fundierte Kenntnisse in Verwaltungstechnik, wirtschaftlicher Geschäftsführung und den relevanten privatrechtlichen Vorschriften verfügen.

Bei der Auswahl sollte daher nicht nur auf Referenzen und Qualifikationen geachtet werden, sondern auch auf seine Erfahrung mit den spezifischen Aufgaben der WEG-Verwaltung. Ein klarer Vertrag ist außerdem essenziell, um die Erwartungen beider Seiten zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden. Zudem ist auf eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, wie z.B. dem Immobilienverband Deutschland (IVD), zu achten.

 

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Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um viel Geld geht. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Sanierungs-, Finanzierungs- und Immobilienexperten beraten zu lassen, ob die Selbstnutzung oder der Verkauf die bessere Lösung ist.

Ob Sie in Ihre Erbimmobilie einziehen oder sie verkaufen sollten, hängt natürlich von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie eine Immobilie in München geerbt haben, in Hamburg wohnen und ein Jobwechsel schwierig ist, dann wird wohl auch die Nutzung Ihrer geerbten Immobilie eher unpraktisch sein. Folgendes könnte ein Ausweg sein.

Vermietung

Wenn Sie Ihre Erbimmobilie nicht verkaufen möchten und nicht selbst einziehen können, kann die Vermietung eine Option sein. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen lokalen Immobilienprofi beraten zu lassen. Denn hier gibt es einige Fallstricke:

Wie hoch darf die aktuelle Miete nach der Mietpreisbremse sein? Welche Zielgruppe kommt für Ihre Immobilie in Frage? Wie beeinflusst die Lage Ihrer Immobilie den Mietpreis sowie die Zielgruppe? Welche Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für eine erfolgreiche Vermietung nötig? Damit wären wir bei den Kosten.

Sanierungskosten und Erbschaftssteuer

Wenn Sie die nötigen finanziellen Mittel für die Sanierung nicht auf der hohen Kante haben, müssen Sie genau kalkulieren, wann sich die Kosten durch die Mieteinnahmen amortisieren. Lassen Sie sich zudem von einem Sanierungs- und oder Energieexperten beraten, denn vielleicht können Sie staatliche Förderung erhalten.

Darüber hinaus müssen Sie die Erbschaftssteuer im Blick behalten. Wenn der Wert der Immobilie Ihren Freibetrag übersteigt, kann es teuer werden. Deshalb ist es gegebenenfalls sinnvoll, den Immobilienwert von einem lokalen Qualitätsmakler oder Sachverständigen ermitteln zu lassen. Denn diese berücksichtigen auch die aktuelle Marktsituation. Ermittelt das Finanzamt den Wert, ist das in der Regel nicht der Fall, was sich für Sie nachteilig auswirken kann.

Erbengemeinschaft

Sind Sie nicht Alleinerbe, sondern erben beispielsweise Geschwister die Immobilie mit, verkompliziert sich die Entscheidung der Frage Selbstnutzung oder Verkauf. Eventuell möchte eins der Geschwister einziehen. Oder eine Schwester oder ein Bruder kann sich nicht von der Immobilie trennen. Auch hier kann ein erfahrener Immobilienprofi beraten und schlichten.

Fazit

Ob Sie also die Immobilie behalten oder verkaufen sollen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn diese Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Deshalb lohnt es sich, sich individuell beraten zu lassen, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können.

Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Der Preis ist verhandelt, die Verträge sind unterzeichnet, jetzt kann gezahlt und der Schlüssel übergeben werden. Doch Vorsicht: bis die Kaufpreiszahlung tatsächlich erfolgt und der Immobilienerwerb abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen.

Der Kaufpreis wird ausgezahlt, sobald die vom Notar festgelegte Kaufpreisfälligkeit erreicht ist. Zuvor müssen jedoch verschiedene Punkte und Ereignisse erledigt und Unterlagen besorgt werden. Mit unserer Übersicht sind Sie gut vorbereitet und wissen, welche Schritte dafür notwendig sind.

Voraussetzungen, die in der Regel für die Kaufpreisfälligkeit erfüllt sein müssen

Unterzeichnung des Kaufvertrags: Der Kaufvertrag muss von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnet und notariell beurkundet sein.

Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Eine Auflassungsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen werden, um sicherzustellen, dass der Käufer das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält.

Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen: Falls erforderlich, müssen alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Grundstücksteilung oder Genehmigungen von der Gemeinde, vorliegen.

Löschung von Belastungen: Bestehende Belastungen des Grundstücks (z. B. Hypotheken oder Grundschulden), die nicht vom Käufer übernommen werden, müssen gelöscht oder deren Löschungsbewilligung muss vorliegen.

Zustimmung Dritter: Gegebenenfalls müssen Dritte, wie beispielsweise Gläubiger, ihre Zustimmung zum Verkauf geben, falls dies im Vertrag vorgesehen ist.

Erfüllung vertraglicher Bedingungen: Alle im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen und Verpflichtungen müssen erfüllt sein.

Notarielle Zahlungsaufforderung: Der Notar muss eine Zahlungsaufforderung an den Käufer ausstellen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Notar sagt, wenn es soweit ist

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kaufpreis zur Zahlung fällig werden. Der Notar wird sicherstellen, dass alle Bedingungen erfüllt und die Unterlagen beisammen sind. Die Zahlung trifft dann innerhalb von 14 Tagen ein. Das ist unabhängig davon, ob die Summe auf das Konto des Verkäufers oder ein Notaranderkonto überwiesen wird.

Geht das auch schneller?

Damit dieser Prozess so reibungslos wie möglich vonstattengeht, sollte man sich gründlich vorbereiten. Unsere Empfehlung: wenden Sie sich an einen ortsansässigen, erfahrenen Immobilienmakler. Dieser kann bereits während der Vermarktungsphase sicherstellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. So wird der Eigentumsübergang effizienter und lange Wartezeiten werden verhindert.

Sie haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern.

 

Hinweise
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Foto: © claudiodivizia/Depositphotos.com

Sie möchten Ihre Immobilie ohne Makler verkaufen? Gerade in der aktuellen Marktsituation, in der potenzielle Käufer oft unsicher sind, ob sie sich eine Immobilie leisten können, ist es wichtig, gut vorbereitet und fachlich sowie rechtlich versiert zu sein. Sind Sie das? Unsere Checkliste zeigt auf, wie Sie als Eigentümer von den Vorteilen eines Immobilienmaklers profitieren können.

 

  1. Marktgerechte Preisbestimmung
  • Gründliche Marktanalysen zur Festlegung des bestmöglichen Verkaufspreises.
  • Vermeidung von Preisverhandlungen durch exakte Preisfestsetzung.
  1. Rechtliche Absicherung
  • Gewährleistung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
  • Hilfe bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen.
  • Aktuelles Wissen über rechtliche Entwicklungen und Erfordernisse.
  1. Verhandlungsstärke
  • Professionelle Vertretung in Verhandlungen.
  • Erfahrung im Umgang mit herausfordernden Verhandlungssituationen und Konfliktbewältigung.
  1. Umfassendes Netzwerk
  • Zugang zu einer umfangreichen Datenbank mit potenziellen Käufern.
  • Kooperation mit anderen Maklern und Agenturen.
  • Einsatz von Marketing- und Werbetechniken, um die Reichweite zu maximieren.
  1. Zeitersparnis
  • Übernahme zeitintensiver Aufgaben wie Immobilienbesichtigungen, Anzeigenschaltungen und Verwaltungsarbeiten.
  • Effiziente Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses.
  1. Erfolgsorientiertes Arbeiten
  • Durch die Ermittlung eines marktgerechten Angebotspreises wird ein schneller Verkaufsprozess gewährleistet. Hohe Erfolgsrate bei der Vermittlung von Immobilien.
  1. Kompetenz und Expertise
  • Fundiertes Wissen über den regionalen Immobilienmarkt. Spezialisierte Kenntnisse in der Immobilienbewertung.
  • Erfahrung in Verkaufsstrategien und Verhandlungstechniken.
  1. Professionelle Präsentation
  • Erstellung von ansprechenden Exposés und hochwertigen Fotografien.
  • Planung und Durchführung von Besichtigungen.
  • Einsatz moderner Präsentationstechniken wie 3D-Touren und Drohnenaufnahmen.
  1. Sicherheit und Diskretion
  • Wahrung der Privatsphäre des Verkäufers.
  • Sicherer Umgang mit Informationen und Unterlagen.
  1. Emotionaler Beistand
  • Neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer.
  • Hilfe und Beratung bei emotional schwierigen Entscheidungen.

 

Ein Immobilienmakler erleichtert den Verkaufsprozess deutlich und stellt sicher, dass Ihre Immobilie zu einem fairen Marktpreis verkauft wird. Berücksichtigen Sie diese Vorteile, wenn Sie über eine Zusammenarbeit mit einem Experten nachdenken.

Sie möchten einen rechtssicheren und reibungslosen Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

 

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