Es ist so weit: Der Kauf einer eigenen Immobilie steht unmittelbar bevor. Dann kann es ja losgehen mit der Suche. Doch bevor Sie sich ins (digitale) Angebotsgetümmel begeben, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen. Das bewahrt vor bösen Überraschungen und Unwissen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick.

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?

Eine Villa mit zehn Zimmern, großem Garten und Außenpool wäre schön, aber bevor Sie sich schon daran begeben, die Tapeten für den Salon auszusuchen: checken Sie Ihre Finanzen und machen Sie sich klar, wie viel Immobilie Sie sich überhaupt leisten können. Besonders wichtig dabei sind die finanziellen Belastungen, die auf Sie zukommen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Gehen Sie in Schritten vor: zunächst schauen Sie, wie hoch Ihre monatliche Rate sein darf. Wieviel Eigenkapital ist vorhanden? Notieren Sie zudem all Ihre Vermögenswerte. Vielleicht bietet Ihre Bank einen Online-Budgetrechner an, mit dem Sie schauen können, wie hoch ein Darlehen sein kann. Auch interessant: informieren Sie sich, welche Förderungen es in Ihrem Bundesland gibt.

Welche Art von Immobilie darf es sein?

Erst wenn geklärt ist, wie hoch Ihr Budget sein kann, geht es an die Suche. Wenden Sie sich am besten schon zu Beginn an einen lokalen Makler, der das für Sie übernehmen kann. Sie mögen es, Ihren Morgenkaffee an der frischen Luft zu genießen, wollen sich aber nicht um einen Garten kümmern? Dann reicht wahrscheinlich eine Eigentumswohnung mit Balkon. Wenn Sie Ihren grünen Daumen pflegen wollen, dann vielleicht doch eher ein Häuschen mit Garten. Da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch im Alter in der neuen Immobilie wohnen werden: denken Sie an einen möglichen altersgerechten Umbau.

Mit welchen Nebenkosten beim Kauf muss ich rechnen?

Mit diesen weiteren Kosten neben dem Kaufpreis müssen Sie rechnen: Sanierungskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notarkosten. Da sich Kosten abhängig vom Bundesland, der Immobilie und ihrem Zustand unterscheiden können, überlassen Sie die Aufstellung und Berechnung am besten einem Profi: Ihrem Makler.

Auf was muss ich beim Kaufvertrag achten?

Damit es nicht dazu kommt, dass Sie beim Unterzeichnen des Vertrags auf unbekannte oder unangenehme Punkte stoßen, schauen Sie ganz genau hin (oder wenn Ihnen das lieber ist: lassen Sie schauen). Bevor der Notartermin ansteht, erhalten Sie den Vertrag zur Ansicht. Aufmerksames Prüfen ist dann notwendig: checken Sie vor allem die Angaben zum Verkäufer, zu Ihnen als Käufer, zur Immobilie selbst und zur Übergabe. Gibt es etwa Einbauten, werden diese in den Vertrag übernommen. Finden Sie trotz aller vorheriger Sorgfalt noch Fehler während des Notartermins können diese auch noch währenddessen korrigiert werden.

Sie wollen sich eine Immobilie kaufen und sind sich auch aufgrund der momentanen Krisen unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Kein Jahresanfang ohne geänderte Gesetze – auch in diesem Jahr müssen sich Eigentümer, Vermieter und Bauherren auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen lesen Sie hier.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten für den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden. Ist die Energiebilanz einer Immobilie sehr schlecht, tragen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der Kosten. Ist die Energiebilanz sehr gut, etwa Standard EH55, tragen Mieter 100 Prozent der Kosten. Die Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Gaspreisbremse

80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Gas und Fernwärme werden zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gedeckelt. Zur Ermittlung des Preisdeckels wurde der Abschlag für September 2022 zugrunde gelegt. Der Preis für Gas in diesem Zeitraum beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto).

Was darüber hinaus verbraucht wird, wird zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei Wohngebäuden, die zentral geheizt werden, wird der Rabatt an die Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln verrechnet.

Hydraulischer Abgleich gemäß Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav)

Sowohl bei Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungssystemen mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche als auch bei Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei weniger Wohneinheiten haben Eigentümer noch bis zum 15. September 2024 Zeit.

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind somit künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Zum 1. Januar 2023 wurde der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent angehoben. Damit gilt er für Wohngebäude, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden.

Sind Sie unsicher, worauf Sie ab jetzt als Eigentümer oder Vermieter achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Alles wird teurer, auch der Traum vom Eigenheim, der für viele Normalverdiener immer weiter in die Ferne rückt. Doch wenn man ein paar Dinge bei der Finanzierung beachtet, kann der Immobilienwunsch wahr werden.

Wer wenig Geld hat und/ oder kein ausreichendes Eigenkapital, sollte sich mehrere Schritte vor der eigentlichen Darlehensanfrage genau ansehen. Das betrifft die eigene Kreditwürdigkeit und die Übersicht der eigenen finanziellen Mittel sowie das eigene Kaufvorhaben. Zum letzten Punkt lässt sich anmerken, dass Interessenten unter bestimmten Bedingungen staatliche Förderungen und attraktive Vergünstigungen von „umweltfreundlichen“ Banken erhalten können.

Aber auch Eigentümer, die bereits mehrere Jahre ein Darlehen abzahlen und demnächst eine Anschlussfinanzierung brauchen, können von Förderungen, einer genauen finanziellen Planung und Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit profitieren. Für die Weiterfinanzierung ihrer Immobilie können Eigentümer zudem aus verschiedenen Anschlussfinanzierungsmodellen wählen.

Wer ein Baudarlehen benötigt, kann auch durch eine kostengünstige Bauplanung eine Immobilie finanzierbarer gestalten. Aber auch der Zustand und die Lage der Immobilie können den Preis nach unten drücken – egal, ob es sich um den Kauf einer Bestandsimmobilie oder den Hausbau handelt. Allerdings sollten bei einem sanierungsbedürftigen Objekt die möglichen Mehrkosten in der Finanzierungsanfrage berücksichtigt werden.

Was wie von den angesprochenen Aspekten die Chancen auf das Eigenheim erhöhen kann, erklären wir Ihnen im Video.

Der Eigentümer einer Immobilie muss im Grundbuch eingetragen sein. Lässt sich ein Paar scheiden, dem eine gemeinsame Immobilie gehört, kommt es darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Um die Folgen, die sich daraus ergeben, zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was im Grundbuch steht und wie es aufgebaut ist.

Immer wieder kommt es vor, dass einer der Eheleute mehr von der Immobilie abzahlt als der andere, weil er mehr Vermögen in die Ehe mitgebracht oder ein höheres Einkommen hat. Im Scheidungsfall spielt das aber keine Rolle. Entscheidend ist, wer mit wie viel Anteilen im Grundbuch steht.

Das Grundbuch ist der „Ausweis“ der Immobilie. Bereits auf dem Deckblatt, der sogenannten Grundbuchaufschrift, finden sich die Angabe des Grundbuchbezirks, die Nummer des Blattes sowie häufig auch der Schließungs- und Umschreibungsvermerk. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs stehen die genaue Lage und die Grundstücksbezeichnung – also Gemarkung, Flurstück, Lagebezeichnung und Größe des Grundstücks. Darüber hinaus ist das Grundbuch in drei Abteilungen unterteilt.

Abteilung I

In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks dokumentiert, also wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Das können ein oder mehrere Eigentümer sein. Gibt es mehrere Eigentümer, dann steht hier auch, wer welche Anteile an der Immobilie besitzt. Bei Ehepartnern können das jeweils 50 Prozent sein. Es kommen jedoch auch Aufteilungen in zwei und ein Drittel oder andere Aufteilungen vor. Gehört drei Erben eine Immobilie, besitzt meist einer jeweils ein Drittel.

Abteilung II

In Abteilung II finden sich die sogenannten Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Dabei handelt es sich um eingetragene Wohn- und Nießbrauchrechte sowie Nutzungsrechte wie beispielsweise ein Wegerecht. Darüber hinaus ist hier auch das Versorgungs- und Entsorgungsleitungsrecht vermerkt. Dieses regelt, dass Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen durch das Grundstück führen dürfen.

Abteilung III

Hypotheken sowie Grund- und Rentenschulden werden in Abteilung III festgehalten. Hat eine Bank den Kauf der Immobilie finanziert, steht hier in der Regel eine Grundschuld. Das ist der Betrag, den die Bank zur Absicherung ihres Finanzierungskredits eintragen lässt. Wurde der Kredit abgezahlt, wird die Grundschuld gelöscht.

Vermerke, die nicht mehr gültig sind, werden entweder unterstrichen oder durchgestrichen. Diese werden durch die entsprechenden Löschungs- und Veränderungsspalten ergänzt. Da die Einträge immer lesbar bleiben müssen, werden keine Einträge entfernt.

Sind Sie unsicher, was einzelne Vermerke im Grundbuch bedeuten oder was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Vor dem Kauf einer Immobilie muss einiges beachtet werden, damit das zukünftige Zuhause nicht zur Kostenfalle wird. Was dabei wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten, haben wir für Sie in einer Checkliste zusammengestellt.

1. Tragen Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche zusammen

Machen Sie sich zunächst klar, was Sie unbedingt haben wollen und was Sie sich zwar vorgestellt haben, was aber nicht unbedingt notwendig ist. Stellen Sie sich die folgenden Fragen:

  • Wie viele Zimmer sollen es sein? Wie viele Bade- und Schlafzimmer sollen dabei sein?
  • Für später oder falls jetzt schon benötigt: habe ich die Barrierefreiheit eingeplant?
  • Brauche ich Schule, Kita und Ärzte? Wie weit dürfen diese maximal entfernt sein?
  • Welche Einkaufsmöglichkeiten brauche ich in der Nähe?
  • Alt oder neu, modern oder historisch: welchen Baustil bevorzuge ich?
  • Bin ich bereit zu renovieren?

2. Klären Sie die Finanzierung

Bevor Sie die Suche starten: klären Sie Ihre Finanzen. Wie hoch ist Ihr Budget? Wie hoch können die Darlehensraten sein? Bedenken Sie, dass neben den Raten auch die Lebenshaltungskosten und anfallende Kosten für Instandsetzungen und Reparaturen eingeplant werden müssen. Beachten Sie zudem, dass die Banken mittlerweile höhere Pauschalen für Lebenskosten ansetzen, wenn es um eine Finanzierung geht. Haben Sie den passenden Finanzierungspartner gefunden und eine Zusage erhalten, können Sie mit der Suche beginnen.

3. Liegen alle Unterlagen bereit?

Egal, ob vor oder bei der Besichtigung, diese Unterlagen sollten zur Vorlage beim Makler, bzw. dem Verkäufer, vollständig vorhanden sein:

  • Finanzierungszusage von der Bank
  • Wenn Sie ohne Finanzierung kaufen: Kontoauszug
  • „Nice to have“: Bewerbungsmappe mit Selbstauskunft

4. Worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten

  • Sehen Sie Wasserflecken oder riecht es feucht? Schauen Sie genau auf Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder Hausschwamm
  • Elektrische Anlagen: ist alles so, wie es die DIN 18015 vorschreibt?
  • Energie: sind die Rohre von Heizung und Warmwasser gedämmt? Wie sieht es mit dem Energieverbrauch aus? Ist die Immobilie bereits nach dem Gebäudeenergiegesetz energetisch saniert?
  • Halten Sie Ausschau nach sichtbaren Schäden und fragen Sie danach

5. Der Verkaufsabschluss

Gefällt Ihnen die Immobilie und Sie bekommen die Zusage des Verkäufers, ist es Ihre Aufgabe, den Notar zu organisieren und in Absprache mit dem Käufer den Vertrag aufsetzen zu lassen. Wenn Sie Ihre Unterschriften geleistet haben und den Schlüssel in der Hand halten, übernehmen Sie als neuer Eigentümer alle Pflichten.

Sie haben vor, eine Immobilie zu kaufen und sind sich unsicher, was Sie alles beachten müssen? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern und umfassend.

 

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In einigen Regionen Deutschlands ist die Nachfrage nach Immobilie um fast 50 Prozent zurückgegangen. Inflation, gestiegene Zinsen und Baukosten sowie weltweite Krisen verunsichern viele Immobiliensuchende. Doch die Traumimmobilie zu finden ist dennoch möglich, sagen Immobilienexperten.

Viele, die eine Immobilie bis vor kurzem gesucht haben, fragen sich nun, ob sie sich eine Immobilie in der aktuellen Situation noch leisten können. Inflation und gestiegene Zinsen lassen aktuell eine Finanzierung schwieriger erscheinen.

Allerdings sind die Zinsen – obwohl sie gestiegen sind – immer noch vergleichsweise niedrig. Da weitere Zinsanhebungen der EZB zu erwarten sind, ist eine Finanzierung jetzt noch günstiger als nach einer weiteren Zinserhöhung, betonen Finanzierungsexperten.

Ja, die Rahmenbedingungen für einen Immobilienerwerb haben sich geändert. Dennoch ist die Erfüllung des Traums von den eigenen vier Wänden jetzt möglich – wenn man seine Strategie anpasst und die richtigen Maßnahmen ergreift. Lassen Sie sich bei der Immobiliensuche von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten.

In unserem Video finden Sie Tipps, worauf Sie derzeit beim Immobilienkauf achten müssen.

Lametta, Lichterglanz, Weihnachtsbaum und Festtagsbraten sorgen für himmlische Weihnachtsstimmung. Fehlen nur noch die Geschenke, die auf dem Wunschzettel an den herzensguten Gabenbringer im roten Mantel standen. Doch was wünscht er sich eigentlich selbst? Wir haben einmal nachgefragt und waren überrascht, wie aktuell sein Wunsch ist.

Der Tatendrang, mehr für eine bessere Umwelt zu tun, ist auch beim Weihnachtsmann angekommen. Deswegen hat er sich seinen Wunsch für dieses Jahr schon erfüllt und hat seine Immobilien wie auch den Schlitten energieeffizient nachgerüstet. Wie, das verrät er uns im Interview.

 

Sie setzen seit diesem Jahr auf eine klimafreundlichere Produktion und auch für Ihr eigenes Haus ist Ihnen die Reduzierung von Treibhausgasen wichtig. Was haben Sie genau gemacht?

 

Ich habe meine Werkstatt und mein Haus von Gas und Öl auf umweltfreundliche Alternativen umgestellt. Hier habe ich mich für ein Hybridkonzept entschieden: eine elektrische Wärmepumpe kombiniert mit Solarthermie und Windkraft. Außerdem habe ich alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im alten Keller meines Hauses gedämmt. Dasselbe habe ich bei den Dächern aller meiner Immobilien gemacht. Das war auch bitter nötig, wenn man bedenkt, dass ich meine Immobilien bereits seit mehr als 60 Jahren besitze. Meine neue Fassaden- und Dachbegrünung sorgt zusätzlich für ein gutes Innenklima. Mein Schlitten wird jetzt auch mit Elektroenergie betrieben. Durch die energieautarke Stromgewinnung bin ich auch nicht mehr von externen Energielieferanten abhängig.

 

Da ist ja eine ganze Menge passiert. Wie sind Sie vorgegangen?

 

Ich habe mich an einen Immobilienexperten gewendet, der mich zur energetischen Nachrüstungspflicht beraten konnte. Mit seinem guten Netzwerk und Kontakten am Nordpol habe ich schnell den einen kompetenten Energieberater gefunden, der erstmal geprüft hat, was überhaupt möglich ist. Auch die geeignete Handwerksfirma und einen Finanzierungspartner habe ich durch meinen Makler gefunden. Ich habe zusätzlich noch finanzielle Förderungen beantragt. Die ganze Umsetzung meines Energieprojekts hat ungefähr ein halbes Jahr gedauert. Der Makler stand mir neben dem Energieberater jederzeit mit seinem Wissen zur Seite.

 

Sie hätten sich die Experten und die Berater selbst suchen können. Wieso haben Sie sich an einen Makler gewendet?

 

Das habe ich aus mehreren Gründen gemacht. Ich hatte weder das Wissen noch die Zeit mich um alles selbst zu kümmern. Immerhin muss ich die Geschenke von mehreren Millionen Kindern weltweit für den Weihnachtsabend vorbereiten. Am Ende war ich mehr als zufrieden mit der Hilfe meines Maklers und den anderen Experten. Allein hätte ich nicht durch die ganzen Anforderungen und Beantragungen für die energetische Sanierung durchgesehen. Auch wenn das Projekt aufwendig war, bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich habe den Makler auch gleich an meinen Nachbarn, den Nikolaus weiterempfohlen. Der möchte sich nämlich demnächst ein Haus nach EH-55-Neubaustandard bauen.

 

Möchten Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren? Wir beraten Sie  gern – auch zu wertsteigernden Energiemaßnahmen. Wir bedanken uns bei Ihnen für die positive Zusammenarbeit in 2022, wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch!

 

 

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Energiekrise, Inflation und steigende Zinsen haben in diesem Jahr ihre Spuren am deutschen Immobilienmarkt hinterlassen. Die Nachfrage nach Immobilien ist teilweise zurückgegangen. Für Immobiliensuchende wie Immobilienverkäufer ist es schwieriger geworden, zusammenzufinden. Hierfür braucht es wieder verstärkt einen Immobilienprofi, der beide Seiten zusammenbringt. Wie auch in diesem Jahr stehen wir Käufern und Verkäufern wieder mit all unserer Expertise zur Seite.

Viele Immobiliensuchende sind durch die gestiegenen Zinsen verunsichert. Sie trauen sich den Kauf einer Immobilie nicht mehr zu. Dabei ist eine Mietwohnung kaum eine Alternative. Denn die Immobiliensuchenden, die ihren Traum von den eigenen vier Wänden aufgegeben haben, sorgen wieder für einen wachsenden Druck auf den Mietmarkt. Dabei ist der Kauf einer Immobilie nach wie vor möglich, wenn man seine Strategie an die veränderten Marktbedingungen anpasst.

Bezahlbare Immobilie finden

Wir helfen Ihnen, eine passende Immobilie für Ihr Budget zu finden. Gerne beraten wir Sie bei uns im Büro. Oder Sie legen auf unserer Webseite einen Immobiliensuchauftrag an. Vielleicht haben wir schon eine passende Immobilie in unserem Bestand oder wir melden uns, wenn wir mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt wurden, die zu Ihrem Anforderungsprofil passt.

Hilfe bei der Finanzierung

Zusätzlich vermitteln wir Ihnen einen Finanzierungsexperten, der Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie berät und mit Ihnen ermittelt, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Etwa 20 Prozent des Immobilienpreises plus die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar sollten Sie mit Ihrem Eigenkapital abdecken. Durch eine Streckung der Finanzierung ist es möglich, die monatliche Belastung zu senken.

Vergleichen Sie darüber hinaus Angebote verschiedener Kreditinstitute. Und gehen Sie nur optimal vorbereitet zum Termin mit Ihrer Bank wegen einer Immobilienfinanzierung. Wir beraten Sie, worauf Sie hierbei achten müssen.

Rechtssicherer Immobilienübergang

Haben wir eine passende Immobilie gefunden, unterstützen wir Sie bei der Verhandlung mit dem Verkäufer. Haben Sie sich mit dem Verkäufer geeinigt, begleiten wir den Immobilienübergang von der Vorbereitung des Kaufvertrags über den Notartermin bis zur Übergabe der Immobilie und darüber hinaus. Wir sorgen für eine reibungslose und rechtssichere Immobilientransaktion.

Haben Sie Fragen rund um den Immobilienkauf? Dann stehen wir Ihnen unverbindlich mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie in unserem Büro vorbei.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die positive Zusammenarbeit 2022 und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2023!

 

 

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Unter einer Scheidung leiden besonders die Kinder. Denn sie erleben nicht nur die Trennung der Eltern, sondern verlieren auch ihre gewohnte Umgebung, das gemeinsame Zuhause. Mit dem sogenannten „Nestmodell“ sollen die negativen Auswirkungen auf die Kinder verringert werden.

Das Nestmodell (englisch Bird Nesting) ist in den vergangenen Jahren für viele Paare in der Scheidung immer attraktiver geworden, auch wenn es nach wie vor seltener genutzt wird als das klassische Residenz- oder das Wechselmodell. Dabei ist eine Scheidung mit einer gemeinsamen Immobilie für viele Paare schon eine Herausforderung. Mit Kindern wird die ganze Situation noch komplexer.

In einem solchen Fall stellt sich dann nicht nur die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Soll sie verkauft werden oder vermietet? Möchte einer der Ex-Partner in ihr wohnen bleiben? Wie einigt man sich, wer sie erhält? Wie läuft es mit der Finanzierung? Wie vermeidet man die Zwangsversteigerung?

Hat ein Scheidungspaar Kinder, steht wohl in der Regel über allem die Frage: Was ist das Beste für die Kinder? Um es ihnen so leicht wie möglich zu machen, würden viele Eltern gern in der für die Kinder gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Hier setzt auch das Nestmodell an.

Was das Nestmodell ist und für welche Paare es in Frage kommt, erfahren Sie in unserem Video.

Auch wenn die angehobenen Zinsen die Immobilienfinanzierung in den Augen vieler Immobiliensuchender erschwert haben, der Kauf einer Immobilie ist nach wie vor möglich. Immobiliensuchende müssen sich an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Doch wie gelingt das und wie viel Eigenkapital wird benötigt?

Viele Banken sind bei der Kreditvergabe vorsichtiger geworden – sagen Finanzierungsexperten. Bei der einen oder anderen Immobilie – vor allem in Randregionen wie beispielsweise Brandenburg – werden sie Risikoabschläge vornehmen.

Zusätzlich haben sie – laut Experten – auch die Kreditrichtlinien verschärft. So werden inzwischen andere Pauschalen für Lebenshaltungs-, Betriebs- und Heizkosten angesetzt. Waren es bei den Betriebs- und Heizkosten in den letzten Jahren 2,50 Euro pro Quadratmeter, veranschlagen Banken inzwischen bis zu vier Euro. Ebenso setzen sie inzwischen zehn bis 15 Prozent höhere Pauschalen bei den Lebenshaltungskosten an.

Wie viel Eigenkapital erwarten die Banken?

Faustregel: je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto besser sind die Konditionen. Mindestens sollten laut Finanzierungsexperten etwa 15 bis 20 Prozent des Immobilienpreises von Ihrem Eigenkapital abgedeckt sein.

Darüber hinaus müssen Sie die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und für den Notar von Ihrem Eigenkapitalanteil zahlen, da die Banken diese Kosten nicht finanzieren. Denn für diese gibt es für die Banken keinen materiellen Gegenwert, wodurch der Kredit abgesichert wäre.

Falls eine Bank dennoch die Finanzierung dafür anbietet, werden die Zinsen in der Regel sehr hoch sein. Alternativ können Sie auch einen zusätzlichen Ratenkredit oder einen privaten Kredit von Freunden und Verwandten aufnehmen, um diese Kosten zu stemmen. Es ist in jedem Fall ratsam, vorher gründlich zu rechnen, ob Sie die monatlichen Tilgungsraten für alle Kredite bedienen können.

Beispiel

Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie kaufen, die 300.000 Euro kostet, sollten Sie etwa 60.000 Euro – also 20 Prozent – Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung einbringen. Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei 6,5 Prozent müssen Sie also zusätzlich 19.500 Euro einplanen. Die Notarkosten belaufen sich auf durchschnittlich 1,5 Prozent des Kaufpreises, also 4.500 Euro. Insgesamt müssen in diesem Beispiel also 84.000 Euro Eigenkapitalanteil eingebracht werden.

Immobilienkauf ohne Eigenkapital

Ein Immobilienkauf ohne Eigenkapital ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen, Ihre Lebenshaltungskosten niedrig sind und die Immobilie günstig ist, kann Ihnen eine Bank auch eine 100-Prozent-Finanzierung gewähren. Der entscheidende Nachteil ist jedoch, dass die Zinsen hierfür sehr hoch sein werden. Sie müssen monatlich also eine höhere Rate bezahlen und die Abzahlung des Kredits wird länger dauern.

Lassen Sie sich also von einem Finanzierungsexperten beraten, bevor Sie sich auf die Suche nach einer Immobilie begeben.

Sind Sie unsicher, wie Sie eine bezahlbare Immobilie finden und finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen.

 

 

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