… sind wir 365 Tage im Jahr für Sie da.

… erhalten Sie unsere Unterstützung, egal ob Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder auf der Suche nach einer neuen Immobilie sind.

… werden Sie auf jeder Etappe Ihres wichtigen Entscheidungsprozesses beraten.

… helfen wir Ihnen, alle Unterlagen für Verkauf und Kauf zusammenzusuchen.

… schätzen wir den Preis Ihrer Immobilie dank umfassender Marktkenntnis treffgenau ein.

… bekommen Sie ein ansprechendes Exposé für den Verkauf Ihrer Immobilie.

… sorgen wir in Kooperation mit Fotografen, Home Stagern und weiteren professionellen Dienstleistern dafür, dass Ihre Immobilie ins richtige Licht gesetzt wird.

… müssen Sie sich nicht um das Inserieren Ihrer Immobilie kümmern und keine tausend Anfragen beantworten.

… behandeln wir die Gründe für Ihren Umzug vertraulich und verständnisvoll.

… können Sie sich zurücklehnen, während wir die Besichtigungstermine für Sie koordinieren und zahlreiche Besichtigungen für Sie durchführen.

… gehen Sie gelassen in Kaufverhandlungen, weil Sie wissen, dass jemand im Sinne beider Parteien vermittelt.

… bekommen Sie einen sorgsam ausgearbeiteten Kaufvertrag in Abstimmung mit dem Notar.

… müssen Sie den Notartermin nicht allein bestreiten.

…stehen wir Ihnen auch nach dem erfolgreichen Kauf oder Verkauf mit Rat und Tat zur Seite.

… gibt es in unserem Blog jede Woche hilfreiche Tipps und nützliche Informationen rund um die Immobilie für Sie.

… gehen wir auf noch viele weitere Ihrer Wünsche ein.

… wünschen wir Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr.

… bedanken wir uns für Ihr Vertrauen.

Frohe Weihnachten!

 

Foto: © kyslynskyy

Können Vergleichswertverfahren oder Ertragswertverfahren nicht angewendet werden, wird für die Ermittlung des angemessenen Verkaufspreises Ihrer Immobilie das Sachwertverfahren eingesetzt. Das komplexe Verfahren zur Immobilienbewertung wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst und eignet sich insbesondere bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.

Das Besondere beim Sachwertverfahren ist der Umstand, dass der Bodenwert getrennt vom Wert der darauf errichteten Immobilie berechnet wird. Während der Bodenwert in der Regel auf Basis des Vergleichswertverfahrens ermittelt wird, sind für die Berechnung des Gebäudewertes gemäß Sachwertverfahren die Herstellungs- beziehungsweise Wiederherstellungskosten des Gebäudes (Sachwert) maßgeblich. Erst aus der Addition beider Werte ergibt sich der abschließende Verkehrswert.

Wird im Sachwertverfahren der Gebäudewert errechnet, fließen neben Faktoren wie Wohnfläche und Bauqualität auch das Vorhandensein und die Beschaffenheit von Außenanlagen wie Garagen, Terrassen und Garten mit in die Analyse ein. Die Methodik stützt sich auf die Baukosten, die entstehen würden, wenn das Gebäude nochmals in dieser Form neu gebaut werden würde. Die Sachverständigen entnehmen diese angenommenen Herstellungskosten speziellen Tabellen. Im Vergleich zu einem freistehenden Einfamilienhaus sind hierbei z. B. die Baukosten eines Reihenmittelhauses im Schnitt pro Quadratmeter geringer angesetzt.

Darauf aufbauend werden Abnutzungsgrad und Restnutzungsdauer der Immobilie abgeleitet. Gemeinhin wird aus Sachverständigensicht bei einer Wohnimmobilie von einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren ausgegangen. Pro Jahr, das ein Gebäude auf dem Buckel hat, wird eine Wertminderung von 1,25 Prozent des ermittelten Gebäudewertes abgezogen. Beispiel: Wurden die baulichen Herstellungskosten einer 15 Jahre alten Immobilie mit 170.000 Euro berechnet, dann reduziert sich der Wert um rund 31.900 Euro auf 138.100 Euro. Diesem automatischen Wertverlust kann durch umfassende Sanierung und Modernisierung vorgebeugt werden, sodass etwa auch ein Gründerzeithaus mit zeitgemäßer Heizungsanlage, isolierten Fenstern und Fassaden quasi wieder Neubau-Qualität erreicht.

Abschließend wird beim Sachwertverfahren noch der sogenannte Marktanpassungsfaktor berücksichtigt, der gewährleistet, dass der letztlich angesetzte Wert des Objekts in Relation zu vergleichbaren Immobilien steht. Der Fokus liegt hier auf der Nachfrage: Ein Eigenheim in einer ländlichen, strukturschwachen Region wird einen geringeren Verkehrswert haben als die gleiche Wohneinheit im Villenviertel einer begehrten Metropole.

Sie möchten mehr über die Vorteile des Sachwertverfahrens erfahren? Wir beraten Sie umfassend und unverbindlich.

 

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Ein Haus, das aussieht wie ein dreidimensionaler Garten, oder doch lieber ein moderner Glasbau? Die aktuellen Bautrends erinnern an die Gebäude aus Science-Fiction- und Fantasy-Filmen. Wir haben die interessantesten herausgesucht. Vielleicht ist ja auch etwas für Ihr Bauvorhaben dabei.

Vertikale Gärten und Urban Farming

Die Städte werden grüner und das nicht nur durch Bäume und Verkehrsinseln. Auch in der Architektur moderner Gebäude spielen Pflanzen eine immer wichtigere Rolle. Gärten werden nicht nur auf den Dächern angelegt, auch auf kleinen Plateaus wachsen Weinreben. Beim Trend der vertikalen Gärten wird sogar die Hauswand zur Blumenwiese. Dieser Trend ist gar nicht mal so verrückt, wie er auf den ersten Blick scheint: Denn durch vertikale Gärten lassen sich heiße Sommer gleich viel besser ertragen. Sie sind nämlich ein ideales Kühlsystem.

Beton ist out – Glas und Naturmaterialien sind in

Graue und triste Betonwände sind immer weniger gefragt. Stattdessen setzen Architekten immer häufiger auf Holz, Glas und Naturstein. Glas wird vor allem gerne in der Kombination mit Stahl verwendet. So entsteht ein industrieller Look. Aber auch zusammen mit Holz oder Stein kommt es zum Einsatz. Und das nicht mehr nur in Form von klassischen Fenstern. Gerne kann auch die komplette Fassade aus Glas bestehen. Auch in den Innenräumen erfreuen sich Glaselemente großer Beliebtheit.

© Yulianto Poitier

Wenn schon Beton, dann Carbonbeton

Carbonbeton könnte das Bauwesen revolutionieren. Es handelt sich dabei um ein Öko-Baumaterial aus hauchdünnen Kohlenstofffasern. In naher Zukunft soll das wesentlich wirtschaftlichere und nachhaltigere Material bis zu 20 Prozent des herkömmlichen Betons ersetzen. Es ermöglicht eine filigrane und leichte Architektur und lässt Betonbauten so wesentlich ansehnlicher erscheinen.

Smart Home

Das Thema Smart Home wird für modernes Wohnen immer wichtiger. Wer sein Haus rundum mit der neusten Technik ausstatten möchte, beginnt damit am besten schon beim Bau. Intelligente Heizsysteme etwa sorgen nicht nur für die richtige Temperatur, sie helfen auch dabei, Heizkosten zu sparen. Neben Energieeffizienz ist hier auch Sicherheit ein wichtiges Stichwort.

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Barrierefreiheit

Um Barrierefreiheit kommt man bei heutigen Bauprojekten kaum herum. Denn in unserer alternden Gesellschaft ist es wichtig, zukunftsorientiert zu bauen. Wenige Schwellen, breite Türdurchgänge und Aufzüge gehören bei Neubauprojekten häufig zum Standard. Eine barrierefreie Wohnung kommt dabei nicht nur Senioren zugute. Auch jüngere Generationen profitieren durch mehr Platz und ein offenes Wohngefühl.

Sie wollen Ihre aktuelle Wohnung verkaufen, um Ihre eigenen vier Wände ganz nach Ihren Vorstellungen zu bauen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.

Bin ich hier im falschen Raum gelandet? Das hat sich sicherlich schon der eine oder andere Wohnungseigentümer gedacht, der bei der WEG-Versammlung statt vollen Stuhlreihen bloß gähnende Leere vorfand. Warum kann die Eigentümerversammlung also nicht einfach online stattfinden? Ob 360-Grad-Rundgang oder Smart Home: Die Digitalisierung macht für Eigentümer vieles einfacher. Doch wenn es um die virtuelle WEG-Versammlung geht, ist das Recht scheinbar noch nicht so weit.

WEG Gesetz sieht keine virtuellen Versammlungen vor

Eigentümerversammlungen sind häufig nur dünn besucht. Schließlich vermieten viele Eigentümer Ihre Wohnungen und leben gar nicht in derselben Stadt. Und auch für Eigennutzer ist die Versammlung oftmals schwer im ohnehin schon vollen Terminkalender unterzubringen. Eine virtuelle Versammlung, bei der alle Beteiligten ganz einfach per Videokonferenz teilnehmen können, würde vieles vereinfachen. Doch im WEG-Gesetz aus dem Jahr 1951 ist das nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von „erschienenen stimmberechtigten Eigentümern“, was allgemeinhin als „körperlich anwesend“ übersetzt wird.

Die virtuelle Versammlung in die Gemeinschaftsordnung aufnehmen

Allerdings liegt es in der Hand der einzelnen WEGs, zu entscheiden, dass Eigentümer auch virtuell erscheinen können. Dazu muss die virtuelle Versammlung mit der Zustimmung aller Mitglieder in der Gemeinschaftsordnung verankert werden. Ansonsten haben dort getroffene Beschlüsse nur wenig Bestand, wenn sich ein Eigentümer beschwert.

Experten raten dazu, auch bei einer virtuellen Versammlung die wichtigsten Kriterien einer herkömmlichen Eigentümerversammlung zu erfüllen. Das heißt, sie muss für jedes Mitglied der WEG frei zugänglich und nicht öffentlich sein, sowie einen freien Meinungsaustausch und eine ordnungsgemäße Beschlussfreiheit ermöglichen.

Virtuelle und physische Versammlung kombinieren

Vergleicht man die verschiedenen Möglichkeiten, eine virtuelle Versammlung durchzuführen, erscheint eine Videokonferenz hier die beste zu sein. Sie gewährleistet, dass nachvollziehbar ist, wer teilnimmt und ist nicht öffentlich, sondern nur per Einladung zugänglich. Es empfiehlt sich allerdings, die Videokonferenz mit einer physischen Versammlung zu kombinieren. Nur so ist gewährleistet, dass auch Wohnungseigentümer, die nicht über die entsprechende Technik verfügen, an der Konferenz teilnehmen können.

Findet die herkömmliche Eigentümerversammlung in einem Raum mit Internetverbindung und Bildschirm statt, können alle Eigentümer selbst entscheiden, welche Art der Teilnahme sie präferieren. Auch in anderen Bereichen der WEG-Verwaltung bieten sich digitale Lösungen an. So ist die Terminfindung beispielsweise wesentlich einfacher, wenn alle Eigentümer online auswählen können, welche Termine ihnen passen. So steht der nächsten Hauptversammlung nichts mehr im Wege.

Sie möchten Ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gerne verkaufen? Wir beraten Sie gerne, damit alles WEG-konform abläuft.

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Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?

Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Die Gebühr, die der Notar hierfür erhebt, orientiert sich am Wert der Immobilie und beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Im Normalfall wird sie vom Erwerber getragen.

Der Notar ist gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite. Der Vertragsentwurf sollte beiden Vertragspartnern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht.

Bei Kaufverträgen handelt es sich meist um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindungen, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein.

Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, wird zumeist die Klausel „Gekauft wie gesehen“ aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf das Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Stattdessen werden etwaige Mängel bei Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern.

Im Kaufvertrag werden außerdem die terminlichen Vorgaben fixiert, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Auch diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gerne!

Jung und alt unter einem Dach: Einst eine häufig gewählte Wohnform, heutzutage eher selten. Doch das scheint sich zu ändern. Mehrgenerationenhäuser werden immer beliebter. Schließlich bietet das Zusammenleben von Großeltern, Erwachsenen und Kindern einige Vorteile. Auch wer nicht die Möglichkeit hat, mit der eigenen Familie zusammenzuziehen, muss auf diese nicht verzichten.

Wie funktioniert ein Mehrgenerationenhaus?

Für das Zusammenleben im Mehrgenerationenhaus gibt es keine festen Regeln. Es gibt Wohnprojekte, in denen jede Partei eine eigene, klar abgegrenzte Wohnung hat – teilweise sind diese sogar auf mehrere Häuser verteilt. In anderen Projekten hingegen haben die Bewohner ihre eigenen Zimmer und Rückzugsmöglichkeiten, teilen sich jedoch, ähnlich wie in einer WG, die Küche und andere Gemeinschaftsräume. Orte, an denen die verschiedenen Bewohner zusammenkommen können, sind in jedem Fall wichtig. Nur so entsteht eine Gemeinschaft, die vom Zusammenleben profitiert.

Denn jede Generation hat der anderen etwas zu geben. Während die Senioren mit den Kindern spielen oder Hausaufgaben machen, können die Eltern arbeiten oder andere Dinge erledigen. Dafür helfen Sie den Senioren, indem sie sie zum Beispiel zum Arzt fahren oder für sie einkaufen gehen.

Wie finde ich ein Mehrgenerationenprojekt?

Senioren und Familien können sich entweder einem bestehenden Projekt anschließen oder passende Räumlichkeiten suchen. Eine Übersicht über Wohnprojekte finden Sie zum Beispiel auf speziell darauf ausgerichteten Portalen im Internet. Aber auch auf den gängigen Immobilien- und WG-Suche-Portalen können Sie fündig werden.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Immobilie sind, ist es ratsam, sich an einen Makler zu wenden. Schließlich gibt es hier vieles zu beachten. Ist genügend Platz für alle Parteien vorhanden? Sind die Wohnräume für Senioren barrierefrei? Gibt es abschließbare Wohneinheiten? Wollen Sie ein größeres Projekt ins Leben rufen, ist es außerdem sinnvoll, einen Verein zu gründen.

Passt ein Mehrgenerationenhaus zu mir?

Weiter oben haben wir bereits über die Vorteile des Mehrgenerationenhauses geredet. Wenn Sie die Gesellschaft anderer Menschen schätzen und gerne Teil einer Gemeinschaft sein wollen, ist das Leben in einem Mehrgenerationenhaus eine interessante Option. Haben Sie jedoch lieber Ihre Ruhe und sind von Kinderlachen und -geschrei schnell genervt, ist diese Wohnform vermutlich nicht für Sie geeignet.

Viele Generationenprojekte verfolgen zudem auch sonst einen bestimmten Lebensstil und achten zum Beispiel besonders auf Nachhaltigkeit oder Religion. Hier ist es wichtig, im Blick zu haben, ob der Lebensstil der Gemeinschaft zum eigenen Lebensstil passt.

Überlegen Sie, ob das Leben in einem Generationsprojekt für Sie interessant sein könnte oder interessieren sich generell für das Thema „Wohnen im Alter“? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Foto: IgorVetushko

Die gute Nachricht vorweg: Die Mietpreise in Deutschland steigen nicht so exorbitant, wie oft behauptet, stagnieren tun sie jedoch trotzdem nicht. Zumindest im deutschlandweiten Schnitt. Das zeigt der gerade vorgestellte Wohn-Preisspiegel des Immobilienverbands Deutschland. Im Detail betrachtet zeigt sich jedoch, dass in einigen Metropolen und Regionen der Zenit bereits erreicht ist.

Deutschlands teuerste Stadt, München, zählt leider nicht dazu. Bei den ohnehin kaum bezahlbaren Preisen rechneten Experten, war es schwer zu glauben, dass das Wachstum sich noch beschleunigt. Doch genau das ist passiert. Anders in Berlin: Die Wachstumsrate liegt hier auf etwa dem Niveau des Vorjahrs. Allerdings bedeutet auch das schnell wachsende Mieten. Grund dafür ist die Wohnraumknappheit. Jedes Jahr steigt die Einwohnerzahl der Hauptstadt weiter. Im europäischen Hauptstadtvergleich – und auch im Vergleich mit anderen deutschen Städten – bleibt Berlin jedoch noch vergleichsweise günstig. Berlin ist noch immer nicht in der Top Ten der teuersten Städte und Regionen Deutschlands. Diese Liste wird weiterhin von München angeführt. Neben großen Metropolen sind hier vor allem auch beliebte Ferieninseln vertreten. Geht es um Neubauten mit mittlerem Wohnwert, ist Sylt Spitzenreiter.

Es gibt jedoch auch Metropolen, in denen die Preise stagnieren. Das heißt, die Wachstumsrate liegt hier bei 0 Prozent. Dazu zählen Köln, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Die Mietpreise hier sind bereits sehr hoch – der Zenit scheint erreicht zu sein. Wir können also auf die Entwicklung in den nächsten Jahren gespannt sein. Denn dass ein Abfall der Mietpreise in den Großstädten ebenfalls möglich ist, beweist dieses Jahr schon der Stadtstaat Bremen. Die Bremer zahlen 2018 rund 5 Prozent weniger Miete als noch 2017.

In vielen Kleinstädten mit bis zu 50.000 Einwohnern lässt sich hingegen ein ansteigendes Mietpreiswachstum beobachten. „Nachdem im vergangenen Jahr die Preise in den Kleinstädten fast stagnierten oder nur in geringem Maße gestiegen sind, sind jetzt deutliche Nachholeffekte zu beobachten“, erläuterte IVD-Präsident Schick bei der Präsentation des Wohn-Preisspiegels.

Durchschnittlich zahlt man in Deutschland knapp über 9 Euro pro Quadratmeter. Sehr viel günstigere Mieten hat unter anderem das Bundesland Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Im pfälzischen Dierdorf lassen sich die größten Schnäppchen machen. Hier zahlt man für eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert nur 3,50 Euro pro Quadratmeter.

Woran liegt es aber, dass die Mietpreise insgesamt steigen? Allein mit der Inflation lässt sich das nicht erklären, wie die Studie des IVD zeigt. Dies wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Mietpreise mit dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts vergleicht. Spätestens seit 2010 ist die Mietpreisdynamik wesentlich höher als die allgemeine Inflation.

Der IVD-Präsident sieht die Gründe hierfür im nur schleppend laufenden Wohnungsbau. „Der Wohnungsbau in Deutschland kommt der Nachfrage noch immer nicht hinterher. Dabei würden mehr Wohnungen die Märkte entlasten und einen wirksamen Schutz vor starken Mietanstiegen bieten“, erklärte Schick.

Sie wollen wissen, ob sich die Vermietung Ihrer Immobilie lohnt? Wir sind bestens über die Miet- und Kaufpreise in der Region informiert und beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

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Um den Wert einer Immobilie herauszufinden, gibt es verschiedene Verfahren. In unserer Reihe stellen wir die wichtigsten vor. Dazu zählt auch das Vergleichswertverfahren. Wir erklären, wie dieses funktioniert und wann es angewandt wird.

Bei einem professionellen Gebäudegutachten wird häufig auf das Vergleichswertverfahren zurückgegriffen, wenn es für die betreffende Immobilienart eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte gibt. Darunter fallen in der Regel Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke sowie Reihenhäuser. Von einer Großstadtwohnung finden sich manchmal im gleichen Haus oder in der Straße ähnlich große und vergleichbar geschnittene Wohneinheiten. Dies macht eine preisliche Gegenüberstellung einfach.

Ist keine ausreichende Zahl ähnlicher Objekte hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung, Alter etc. vorhanden, sollte auf dieses Verfahren verzichtet und das Sachwertverfahren angewendet werden. Was es damit auf sich hat, erklären wir in einem späteren Teil unserer Reihe.

Als Grundlage einer vergleichenden Methodik werden die Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses herangezogen. Hier werden anonymisiert alle notariell beurkundeten Immobilientransaktionen gesammelt und analysiert.

Eine qualitativ sichere Einschätzung ist allerdings nur bei einer ausreichend großen Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle möglich. Alternativ kann die Bodenrichtwertkarte herangezogen werden, die ebenfalls von den Gutachterausschüssen gepflegt wird. Die Übersicht wird aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Hier sind unter anderem die bauliche Nutzung sowie der Grundstückswert in den jeweiligen Lagen der Gemeinde aufgeführt. Mit einem solchen Abgleich ist ebenfalls der Immobilienwert fixierbar.

Außerdem wird der Gebäudeexperte bei der Wertermittlung Zu- und Abschläge einfließen lassen. Ist die Immobilie Umwelteinflüssen ausgesetzt oder liegt an einer viel befahrenen Straße sind dies Malus-Punkte, die ihren Wert mindern.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Wert einer vermieteten Wohnung, die als Kapitalanlage verkauft werden soll, etwa 20 Prozent niedriger anzusetzen ist, als der einer bezugsfreien. Denn die meisten Interessenten sind auf der Suche nach einer neuen Bleibe zur Selbstnutzung. Wollen sie in eine vermietete Wohnung einziehen, müssen sie eine Eigenbedarfskündigung gegenüber den Mietern aussprechen. Diese Kündigungsart ist kompliziert und häufig langwierig.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns gerne.

 

Foto: © AndreyPopov

Häufig ist die Immobilie bei der Scheidung noch nicht abbezahlt. Für die Bedienung des Immobilienkredits stehen diejenigen gerade, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies sind häufig beide Ehepartner.

Die finanzierende Bank mindert das Risiko eines Kreditausfalls, wenn zwei anstatt nur ein Ehepartner signiert haben. Dann besteht für beide gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Das heißt, ein Partner steht nicht für die Hälfte des laufenden Kredits gerade, und der andere für den anderen Teil. Sondern jeder kann jeweils für die gesamte Darlehenssumme von dem Institut in Anspruch genommen werden.

Wird die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung im Zuge einer Scheidung verkauft, erhebt die Bank für diese Vertragsauflösung eine Gebühr in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Betrag orientiert sich an der Darlehenshöhe, der Laufzeit und den Konditionen wie dem Zinssatz. Seit 2009 herrscht in Deutschland eine Niedrigzinsphase, viele Häuslebauer haben daher lange Laufzeiten über 15, 20 oder gar 25 Jahre abgeschlossen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Immobilienverkauf in Folge einer Trennung der Darlehensvertrag gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss, hoch.

Gehört die Immobilie also beiden Ehepartner, müssen sie sich über die weitere Verwendung (Verkauf, Vermietung, Auszahlung eines Partners etc.) einigen.

In dem meisten Fällen wird die gemeinsame Immobilie verkauft, weil ein Partner nicht alleine die Finanzierung und den Unterhalt des Objektes stemmen kann oder weil sie für eine Person zu groß ist. Kann er mit seinem Gehalt das Darlehen bedienen, kann er die Immobilie als alleiniger Eigentümer übernehmen und seinen Ex-Gatten auszahlen. Dann muss mit der Bank vereinbart werden, dass der zweite Partner aus dem Darlehensvertrag entlassen wird. Die Bank wird dem nur zustimmen, wenn anhand von Einkommensnachweisen ersichtlich ist, dass der Ehepartner den Kredit alleine begleichen kann.

Zu bedenken sind ferner steuerliche Aspekte. Hat das Ehepaar nur wenige Jahre in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus gelebt, kann beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer anfallen. Wurde die Immobilie im Jahr des Verkaufs mindestens die beiden vorangegangenen Jahre nach dem Erwerb von beiden Partnern bewohnt, entfällt diese Steuer (§23 EStG). Kam es jedoch bereits in dieser Phase zur Trennung, weil ein Partner ausgezogen ist und der andere die Immobilie alleine bewohnte oder zusammen mit den Kindern, wird gegebenenfalls Spekulationssteuer bei der Veräußerung erhoben.

Sie befinden sich in der Scheidung und wissen nicht, wie Sie nun mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

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Die Vorstellung in ein Altenheim zu ziehen und dort – zugespitzt gesagt – auf den Tod zu warten, schreckt viele Senioren davon ab, sich näher mit dem Thema Wohnen im Alter auseinanderzusetzen. Dabei heißt Betreutes Wohnen nicht immer Altenheim und nicht jedes Altenheim bedeutet die Aufgabe aller Freiheiten. In einer guten Einrichtung für Betreutes Wohnen können Sie weiterhin selbstständig leben und sich gleichzeitig auf die Unterstützung von geschultem Pflegepersonal verlassen.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Daher fallen hierunter viele Konzepte. Bei der Auswahl der richtigen Unterbringung sollten Sie deshalb unbedingt die Seriosität und die gebotenen Leistungen genauestens prüfen. Schließlich sind die meisten Angebote nicht unbedingt günstig und auf einen weiteren Umzug haben Sie sicherlich auch keine Lust.

Unter dem „Betreuten Wohnen“ im engeren Sinne versteht sich eine eigene Wohnung auf dem Gelände oder im Gebäude eines Pflegeheims oder in einer speziell auf betreutes Wohnen ausgerichteten Wohnanlage, sodass sämtliche Betreuungsleistungen jederzeit verfügbar sind und auf den individuellen Pflegebedarf angepasst werden können. Ebenfalls als „Betreutes Wohnen“ bezeichnet wird häufig auch das sogenannte „Service Wohnen“. Hier leben Sie in einer Seniorenwohnung oder in Ihrem barrierefrei umgebauten Eigenheim und beziehen zusätzliche Serviceleistungen wie den Menüservice, eine Haushaltshilfe und regelmäßige Besuche einer Pflegekraft.

Kosten und Leistungen

Die Kosten des Betreuten Wohnens hängen zum einen davon ab, ob Sie Ihre Wohnung in der Anlage kaufen oder Mieten und zum anderen davon, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die Kosten für Wohnungen in Anlagen für Betreutes Wohnen liegen meist etwas über dem Immobilienpreisspiegel einer Region. Die Kosten für die Betreuung müssen zusätzlich gezahlt werden. In der Regel werden für Wohnung und Betreuung separate Verträge abgeschlossen. Wenn Sie Ihre Wohnung mieten, sollten Sie dabei auf ein lebenslanges Wohnrecht achten. Beim Vertrag über die Betreuung ist es wichtig, dass alle gegebenen Leistungen genau aufgelistet werden und die Option diese Leistungen auf einen veränderten Pflegebedarf anzupassen besteht. Wenn bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad festgestellt wurde, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeleistungen.

Das Betreute Wohnen ist also vor allem für Senioren interessant, die in Ihrer Eigenständigkeit bereits eingeschränkt sind oder durch den Verlauf einer Krankheit mit weiteren Einschränkungen zu rechnen haben. Wenn Sie bisher noch fit sind und keine Anzeichen für eine zukünftige Pflegebedürftigkeit bestehen, empfiehlt es sich eher in eine Seniorenwohnung zu ziehen, in der Sie in einem akuten Fall ebenfalls Pflegeleistungen beantragen können.

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