Auch wenn die Europäische Zentralbank (EZB) Anfang Juni den Leitzins gesenkt hat, sind viele Kaufinteressenten immer noch zurückhaltend. Sie brauchen nach wie vor gute Argumente, um eine Immobilie zu kaufen. Home Staging wertet Ihre Immobilie optisch auf.

Home Staging bezeichnet die professionelle Vorbereitung und Präsentation einer Immobilie für den Verkauf. Dabei wird die Immobilie so eingerichtet und dekoriert, dass sie ihre besten Eigenschaften hervorhebt und potenzielle Käufer anspricht. Ziel ist es, einen positiven ersten Eindruck zu erzeugen und die Fantasie der Interessenten anzuregen, sodass sie sich vorstellen können, in der Immobilie zu leben.

Schnellere Verkaufszeiten

Einer der größten Vorteile des Home Staging ist die Beschleunigung des Verkaufsprozesses. Studien zeigen, dass professionell gestaltete Immobilien im Durchschnitt schneller verkauft werden als ungestaltete. In einem Markt, in dem viele Angebote um die Aufmerksamkeit der Käufer konkurrieren, kann eine gut inszenierte Immobilie sofort herausstechen und potenzielle Käufer dazu bringen, schneller eine Entscheidung zu treffen.

Höherer Verkaufspreis

Home Staging kann nicht nur die Verkaufszeit verkürzen, sondern auch den Verkaufspreis steigern. Durch die optimale Präsentation wird der wahrgenommene Wert der Immobilie erhöht. Käufer sind oft bereit, mehr zu bezahlen, wenn sie sich von der Immobilie emotional angesprochen fühlen und sich vorstellen können, dort zu leben. Die Investition in Home Staging kann sich somit durch einen höheren Verkaufserlös vielfach auszahlen.

Abheben von der Konkurrenz

In einem Markt, der von Angebot und Nachfrage bestimmt wird, ist es wichtig, sich von der Konkurrenz abzuheben. Home Staging hilft dabei, Ihre Immobilie in einem bestmöglichen Licht zu präsentieren und sie von anderen Angeboten zu differenzieren. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten oder Marktveränderungen kann eine inszenierte Immobilie das Vertrauen und Interesse der Käufer gewinnen, während weniger attraktive Angebote übersehen werden.

Fazit

Der Kauf einer Immobilie ist oft eine emotionale Entscheidung. Home Staging macht sich dieses Prinzip zunutze, indem es ein warmes und einladendes Ambiente schafft, das potenzielle Käufer emotional anspricht. Eine schön gestaltete Immobilie weckt positive Gefühle und erleichtert es den Käufern, eine Verbindung zu der Immobilie herzustellen. Diese emotionale Bindung kann den Ausschlag geben und dazu führen, dass sich Käufer für Ihre Immobilie entscheiden. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten und nutzen Sie die Vorteile des Home Staging, um Ihre Immobilie bestmöglich zu präsentieren und erfolgreich zu verkaufen.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wer eine Immobilie besitzt und diese vermieten möchte, steht oftmals vor großen Herausforderungen. Denn die Vermietung einer Immobilie ist zeitaufwendig und erfordert viel Fachwissen. Gerade Neueinsteiger unterschätzen oftmals den Aufwand. 

  1. Mietpreis und Mietvertrag

Vermieter sollten vor einer Vermietung den lokalen Immobilienmarkt so genau wie möglich kennen. Einschätzungen zur Dauer der Neuvermietung sind ebenfalls wichtig. Prüfen Sie, ob eine Mietpreisbremse in der Region existiert. Um den richtigen Mietpreis zu bestimmen, verwenden Sie den lokalen Mietspiegel, der Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung berücksichtigt. In einem nächsten Schritt sollten Sie als Vermieter den Mietvertrag sorgfältig gestalten. Unklarheiten oder fehlende Regelungen werden automatisch zum Vorteil des Mieters ausgelegt, und Änderungen sind nur begrenzt möglich.

  1. Vermieter mit Makler finden?

Die Provision für einen Makler beträgt in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Wenn der Vermieter einen Makler engagiert, um einen neuen Mieter zu finden, übernimmt der Vermieter nach erfolgreicher Vermittlung und Vertragsabschluss die Maklerprovision. Doch die Vorteile liegen auf der Hand, Sie sparen Zeit, Ihre Immobilie wird schneller vermietet und Sie erhalten garantiert eine marktgerechte Miete. Außerdem können Sie die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen.

  1. Exposé, Besichtigungstermin und Wohnungsübergabe

Wer vermieten möchte, muss die Werbetrommel für sein Objekt rühren. Ein gutes Exposé liefert Interessenten die wichtigsten Angaben zur Immobilie auf einen Blick. Ob sich Massenbesichtigungen oder Einzeltermine eignen, hängt ganz vom Wohnungsmarkt und der Anzahl der Interessenten ab. Wichtig für die Wohnungsübergabe ist zudem ein ordentliches Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie bereits im Vorfeld mögliche spätere Streitigkeiten. Für die Abrechnung der Nebenkosten werden die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser notiert.

  1. Solvente Mieter erkennen

Die Auswahl eines geeigneten Mieters ist entscheidend, um finanzielle Verluste und unnötigen Stress zu vermeiden. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung nicht allein aufgrund von Sympathie treffen. Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld wichtige Informationen einzuholen. Dazu gehören die Bonitätsprüfung des Mieters, beispielsweise durch einen SCHUFA-Bonitätscheck, die Selbstauskunft des Mieters sowie die Einsichtnahme in Einkommensbescheide.

  1. Wie man sich von Mieter wieder trennen kann

Da der Mieterschutz in Deutschland stark ausgeprägt ist, ist eine Trennung vom Mieter gar nicht ohne weiteres möglich. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann eine Option, wenn Sie die Wohnung selbst oder für enge Familienmitglieder benötigen. Bei Vertragsbruch des Mieters, wie Mietrückständen, sind Abmahnungen und Kündigungen erforderlich, oft endet dies in einer Räumungsklage. Beim Immobilienverkauf besteht die Möglichkeit, den Mieter auszukaufen, was finanziell oft günstiger ist als vermietete Wohnungen zu verkaufen.

  1. Mieteinnahmen richtig versteuern

Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie müssen Sie natürlich versteuern. Nur, wenn die Einnahmen die generelle Steuergrenze nicht überschreiten, müssen Sie die Mieteinnahmen nicht versteuern.

Fazit

Vermieter müssen sich generell um eine Vielzahl von Aufgaben kümmern; diese umfassen Nebenkostenabrechnungen, Steuerprüfungen, Eigentümerversammlungen, Renovierungsabstimmungen, Instandhaltung, Mieterwechsel und mögliche Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie eine Hausverwaltung beauftragen, dann kümmern sich die Experten darum, die höchstmögliche Rendite für Ihre Immobilie zu erwirtschaften. Ein erfahrener regionaler Immobilienprofi kann die Verwaltung Ihrer Immobilie für Sie übernehmen.

Sie haben Fragen zur Vermietung oder Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Nach wie vor sind Immobiliensuchende zurückhaltend. Bei den aktuellen Preisen und Zinsen stellt der Erwerb einer Immobilie immer noch eine Herausforderung dar. Derzeit ist der Kauf einer Immobilie für viele Interessierte nur dann realisierbar, wenn sich der Kaufpreis innerhalb ihrer Finanzierungsmöglichkeiten bewegt.

Doch wie verhalten sich die Immobilienpreise momentan? Unterscheidet sich die Preisentwicklung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten? Und unter welchen Umständen ist eine Immobilie als erschwinglich zu betrachten? Aktuell sind die Immobilienmärkte in Deutschland in einer Phase der Preisfindung.

Sowohl für Verkäufer als auch für Kaufinteressenten ist es momentan eine Herausforderung, den Wert einer Immobilie korrekt zu bewerten und überhaupt eine Übereinkunft zu erzielen. Daher ist für viele derzeit der Beistand eines erfahrenen Marktkenners unerlässlich. In unserem kurzen ImmobilienWetter-Video erfahren Sie daher alles Wissenswerte über den aktuellen Stand des deutschen Immobilienmarktes.

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Damit es später nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, überlegen viele Eigentümer ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Durch eine Schenkung können die Steuerlast reduziert, der Pflichtteilsanspruch verringert und Erbstreitigkeiten vermieden werden.

In Form einer Schenkung kann ein Erbe wie eine Immobilie oder anderes Vermögen vom Eigentümer an eine andere Person übertragen werden. Erhält dies eine Person, die ohnehin die Immobilie oder das Vermögen erben würde, wird das vorweggenommene Erbfolge genannt. Ein typisches Beispiel ist die Übertragung der Immobilie eines Eigentümers an sein Kind.

Wie kann eine Immobilie verschenkt werden?

Damit die Schenkung rechtlich wirksam ist, muss sie in einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag festgehalten werden. Darin werden der Gegenstand der Schenkung sowie eventuelle Gegenleistungen dokumentiert.

Welche Leistungen können in den Vertrag aufgenommen werden?

Beispielsweise kann der Schenker ein Rückforderungsrecht verlangen. Sollte der Beschenkte in finanzielle Nöte geraten, kann der Schenker die Immobilie zurückverlangen. Damit ist sie vor eventuellen finanziellen Forderungen an den Beschenkten geschützt.

Außerdem kann er sich auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht einräumen lassen. Diese werden im Grundbuch eingetragen. So kann der Schenker die Immobilie weiter nutzen und sich bei der Altersvorsorge absichern. Darüber hinaus kann er als Gegenleistung auch die Pflege im Alter in den Schenkungsvertrag eintragen lassen.

Welche Steuern fallen bei der Schenkung an?

Ehegatten haben einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Nur wenn der Wert der Immobilie diese Freibeträge übersteigt, fallen Steuern an. Für weiter entfernte Verwandte sinken diese Freibeträge. Steuern können aber vermieden werden.

Werden im Abstand von zehn Jahren nur Teile der Immobilie verschenkt, deren Wert unter den Freibeträgen liegen, dann fällt keine Steuer an. Lassen Sie sich hierzu im Einzelfall von einem Steuerexperten beraten. Die Höhe der Steuern hängt vom Wert der Immobilie ab.

Woher weiß ich, wie viel meine Immobilie wert ist?

Den Wert einer Immobilie ermittelt ein lokaler Qualitätsmakler oder auch ein Sachverständiger (für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken). Er ist nicht nur mit den gesetzlich vorgegebenen Bewertungsverfahren vertraut, sondern besitzt mit seiner langjährigen Erfahrung sowie Fach- und Marktkenntnis auch das nötige Know-how.

Sie haben Fragen zu Ihrer Erbimmobilie oder zu deren Wert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, eine Vielzahl von Gebäuden erfüllt die Standards hierzulande jedoch nicht. Doch es gibt es wieder gute Nachrichten für Eigentümer! Der Staat unterstützt Immobilienbesitzer mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG) bei der energetischen Sanierung. Aber für wen eignet sich die Förderung, wie hoch fällt sie aus und welche Maßnahmen sind förderfähig?

Wer selbst ein Haus oder eine Immobilie besitzt, weiß, dass die energetische Bilanz zunehmend an Bedeutung gewinnt. Bleibt ein Gebäude unsaniert, verliert es langfristig an Wert. Zudem haben Eigentümer mit schlechten Energiebilanzen mit hohen Energie-Kosten zu kämpfen.

Um Hauseigentümern die energetische Sanierung zu erleichtern, wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Seit dem 01. Januar 2024 ist die Reform der BEG nun in Kraft. Sie soll möglichst viele Immobilieneigentümer zu energetischen Sanierungen motivieren. Neu ist seitdem unter anderem, dass ab Januar 2024 Anträge ausschließlich von Eigentümern gestellt werden können, während Mieter nicht mehr dazu berechtigt sind.

Für wen sich die Förderung eignet

Die Förderung greift beispielsweise für den Einbau neuer Heizungsanlagen, der Optimierung bestehender Heizsysteme, Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie den Einsatz fortschrittlicher Anlagentechnik. Die Förderung setzt sich grundlegend aus drei Teilmodulen zusammen, die sich separat um die Bereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen kümmern.

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Auch die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten lassen sich bezuschussen. Bei bestimmten Maßnahmen muss im Rahmen des BEG ein Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzugezogen werden.

Weitere Infos und Verlinkungen

Falls Sie sich als Eigentümer einen ersten Überblick verschaffen möchten, können Sie den Förderwegweiser Energieeffizienz nutzen. Bei der Suche nach einem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Warum eine energetische Sanierung in jedem Fall sinnvoll ist

Da in absehbarer Zeit die Preise für herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas weiterhin hoch sein werden oder sogar steigen könnten, ist es eine Sanierung entscheidend, um einem Preisverfall des Eigentums entgegenzuwirken. Zudem sollten sich Eigentümer vor Augen halten, dass neben der Wohnlage einer Immobilie auch die Energiebilanz den Wert einer Immobilie entscheidend beeinflusst.

Finden Sie heraus, wie eine energetische Sanierung den Wert Ihrer Immobilie steigern kann! Lassen Sie sich von uns beraten!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Kaum eine Scheidung ist einfach und verläuft ohne Komplikationen. Neben dem emotionalen Chaos droht der bürokratische Aufwand schnell die Ex-Partner an ihre Grenzen zu bringen. Gerade, wenn das Paar über eine gemeinsame Immobile verfügt, ist eine Lösung nicht immer leicht. 
In der Regel bieten sich für Scheidungsimmobilien vier gängige Lösungen an. Entweder man entscheidet sich für Verkauf oder Vermietung oder aber einer der beiden Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus oder überweist ihm die Miete.

Der Verkauf der Scheidungsimmobilie

  • Vorteil: dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn auf der Immobilie Schulden lasten und die Immobilienfinanzierung noch läuft
  • Nachteil: bei einer Rückzahlung vor Ablauf der Zinsbindung verlangen die meisten Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wichtig: wenn vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie gewohnt wurde, kann außerdem eine Spekulationssteuer anfallen
  • Achtung: können sich die beiden Ex-Partner nicht einigen, kann dies bis zu einer Zwangsversteigerung führen, was sich oftmals negativ auf den Verkaufswert auswirkt

Vermietung der Scheidungsimmobilie

  • Vorteil: soll die Immobilie im Besitz der Familie bleiben, ist dies sinnvoll
  • Nachteil: das Scheidungspaar sollte kooperativ genug sein, um sich gemeinsam um die Vermietung und Verwaltung zu kümmern
  • Wichtig: die Verwaltung einer Immobilie funktioniert oft nur, wenn das Scheidungspaar noch gut miteinander auskommt, ansonsten ist Streit vorprogrammiert
  • Achtung: falls der Kredit der Immobilie noch läuft, sollten die Mieten ausreichend hoch sein, um die monatlichen Raten abzudecken

Übernahme der Scheidungsimmobilie durch den Ex-Partner

  • Wichtig: derjenige, der die Immobilie übernimmt, muss finanziell gut genug aufgestellt sein, um den anderen Partner auszuzahlen. Läuft der Immobilienkredit noch, muss auch dieser weiterhin beglichen werden, hinzu kommen Wohn- und Instandhaltungskosten
  • Achtung: bei einer Immobilienübernahme besteht häufig die Gefahr einer finanziellen Überlastung, daher sollte man vorher alles gründlich durchrechnen

Einer der beiden bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Vorteil: bei diesem Modell können Unterhaltszahlungen mit der Miete verrechnet werden
  • Nachteil: es haften beide für laufende Immobilienkredite, wird einer der Ex-Partner zahlungsunfähig, muss der andere auch dessen Restschuld übernehmen
  • Achtung: falls der Kredit nicht mehr abgezahlt werden kann, droht schnell die Zwangsversteigerung
Sind Sie unsicher, und wünschen sich Beratung für Ihre Scheidungsimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

 

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Im Trennungsfall eine Lösung für die Immobilie zu finden fällt vielen Paaren nicht leicht, vor allem wenn beide als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Mit Wärmepumpen lässt sich Wärme zum Heizen und für warmes Wasser nutzen.

Fehler, die Sie beim Immobilienverkauf vermeiden sollten