Im ersten Moment scheint die Antwort auf diese Frage offensichtlich. Schließlich sind Immobilien in Deutschland viel wert – wer also sollte darauf verzichten wollen? Doch wer erbt, erbt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden. Bevor Sie ein Erbe annehmen, ist es also äußerst ratsam, sich gut über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu informieren.

 

Nur wenn Sie die finanziellen Verhältnisse sowie den Zustand und den Wert der geerbten Immobilie kennen, können Sie eine sinnvolle Entscheidung treffen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Sie haben nämlich qua Gesetz die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht abzulehnen. Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem Sie von dem Erbe erfahren. Reagieren Sie in dieser Zeit nicht, gilt die Erbschaft als angenommen.

 

Schritt 1: Die finanzielle Situation des Erblassers eruieren

 

Um sich ein umfangreiches Bild über die finanzielle Situation des Verstorbenen zu machen, müssen Sie ein paar Nachforschungen anstellen. Mit einem Blick auf die Kontoauszüge ist es nicht unbedingt getan. Es könnten auch Anlagen in Aktien und Fonds vorhanden sein. Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, müssen Sie aber vor allem überprüfen, ob noch laufende Kredite, Verbraucher- oder Immobiliendarlehen existieren, oder ob der Erblasser beispielsweise Bürgschaften übernommen oder sich anderweitig verschuldet hat. Sind seine Unterlagen sehr unübersichtlich, können Sie eine so genannte Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht beantragen. Sie dient dazu, das Vermögen des oder der Erben von dem Nachlass des Verstorbenen zu trennen. So soll erreicht werden, dass das private Vermögen der Erben nicht tangiert wird, falls aus dem Erbe überraschenderweise viele Gläubiger befriedigt werden müssen. Ihre Haftung als Nachlassempfänger wird damit begrenzt.

 

Schritt 2: Den Zustand der geerbten Immobilie prüfen

 

Sind im Erbe eine oder mehrere Immobilien enthalten, sollten Sie diese natürlich ebenfalls genau unter die Lupe nehmen, bevor Sie sich für eine Annahme des Erbes entscheiden. Handelt es sich bei der geerbten Immobilie um ein Mehrfamilienhaus ist zu prüfen, ob alle Wohnungen und Gewerbeflächen vermietet sind, ob größere Renovierungs- und Sanierungsarbeiten anstehen und ob die Immobilie sich trägt, sprich mit den Mieteinnahmen Renditen erwirtschaftet werden. Wird das Gebäude von einem Verwalter bewirtschaftet, kann dieser dazu Auskunft geben. Er hat auch die entsprechenden Unterlagen.

 

Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung sollten Sie ebenfalls den Zustand und die Ausstattung einer Prüfung unterziehen. Dabei können Sie gegebenenfalls die Hilfe eines Gebäudesachverständigen, Architekten oder Maklers in Anspruch nehmen. Falls sich Sanierungen angestaut haben, die Ihr Budget übersteigen, ist das aber selbstverständlich kein Grund, das Erbe auszuschlagen, auch wenn Sie selbst kein Interesse daran haben, die Immobilie zu nutzen oder zu vermieten. Vielmehr sollten Sie sich dann damit beschäftigen, wie Sie Ihre geerbte Immobilie zu einem guten Preis veräußern können.

 

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, ob Sie dieses Erbe annehmen sollen? Wir beraten Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge

 

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Nachbarn können ziemlich nervig sein – und das selbst noch, wenn Sie bereits ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Denn laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können sie Ihnen unter Umständen auch bei der Käufersuche einen Strich durch die Rechnung machen. In welchen Fällen steht der Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht zu? Und wie schaffen Sie es trotzdem, ganz ohne Stress zu verkaufen?

Die Regelung, die für Sie problematisch werden könnte, nennt sich Veräußerungsbeschränkung. Wie können Sie herausfinden, ob das auf Sie zutrifft? Gewissheit verschafft Ihnen ein Blick in die Gemeinschaftsordnung und ins Grundbuch. Dort muss nämlich nach § 12 WEG eine eventuell bestehende Veräußerungsbeschränkung festgehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, können Ihre Nachbarn sich noch so sehr über Ihre Kaufinteressenten beschweren – ein Mitspracherecht haben Sie nicht. Das gilt übrigens auch, wenn die Veräußerungsbeschränkung nur in der Gemeinschaftsordnung stehen sollte, denn erst durch den Eintrag ins Grundbuch wird sie rechtskräftig.

Veräußerungsbeschränkung macht die Zustimmung der restlichen Eigentümer erforderlich

Falls ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorhanden ist, bedeutet das: Sie können tatsächlich erst dann einen Vertrag mit dem Käufer Ihrer Wohnung abschließen, wenn die restlichen Eigentümer dem Verkauf zugestimmt haben. Andernfalls ist der Vertrag unwirksam. Der § 12 WEG dient nämlich genau dem Zweck, dass andere Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft den Verkauf an einen als problematisch eingestuften Interessenten verhindern können.

Aber keine Angst: Ihr Nachbar kann nicht grundlos jeden Interessenten ablehnen. Um vom § 12 WEG Gebrauch zu machen, muss ein nachvollziehbarer und stichhaltiger Grund vorliegen. Außerdem ist die Meinung eines einzelnen Nachbarn meist nicht ausschlaggebend für den Entscheid.

Drei Varianten des Mitspracherechts

Es gibt insgesamt drei verschiedene Verfahren, wie die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf entscheiden kann. Welche davon zutrifft, sollte ebenfalls im Grundbuch festgehalten sein.

  1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
  2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf
  3. Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf

Bevor Sie an den Verkauf Ihrer Wohnung gehen, empfiehlt es sich also zu prüfen, ob Sie von einer Veräußerungsbeschränkung betroffen sind und wie über diese entschieden wird. Sonst können Sie spätestens beim Notartermin eine böse Überraschung erleben. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Nachbarn sich nicht im letzten Moment querstellen, ist es das Beste, einen Immobilienexperten mit dem Verkauf Ihrer Wohnung zu betrauen. So haben Sie jemanden, der sich rechtlich auskennt und Ihnen bei der Auswahl des richtigen Käufers hilft. Dann dürfte es den restlichen Eigentümern echt schwerfallen, stichhaltige Argumente gegen den Verkauf zu finden.

Sie wollen Ihre Wohnung im Mehrfamilienhaus verkaufen und dabei keinen Fehler machen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmergemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155734/umfrage/wohneigentumsquoten-in-europa/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossen. Die Rechte des einzelnen Eigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft sollen gestärkt, die WEG-Verwaltung transparenter und effizienter gemacht, und durch eine Vereinfachung baulicher Maßnahmen soll auch noch die Elektromobilität gefördert werden. Lesen Sie hier ein paar wichtige Punkte.

Neue Rechtsansprüche für Eigentümer

Eigentümer sollen bestimmte bauliche Veränderungen in Zukunft auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft durchführen können. Es ergibt sich ein Rechtsanspruch, auf eigene Kosten zum Beispiel folgende Baumaßnahmen durchzuführen:

  • Errichtung einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge
  • barrierefreier Umbau der eigenen Wohnung
  • Maßnahmen zum Einbruchsschutz
  • Notwendige bauliche Veränderungen, um einen Glasfaseranschluss zu ermöglichen

Erweiterte Befugnisse und verpflichtender Sachkundenachweis für Verwalter

Um eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten, sollen WEG-Verwalter künftig in eigener Verantwortung über Maßnahmen entscheiden können, bei denen die Beschlussfassung durch die Eigentümer nicht geboten ist. Das reduziert die Notwendigkeit für Diskussionen und Abstimmungen auf WEG-Versammlungen auf die für die Gemeinschaft wirklich wichtigen Kernfragen. Ferner wird mit dem neuen Gesetz ein verbindlicher Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter eingeführt.

Reformen der Eigentümerversammlung

Eine Vielzahl von Veränderungen betrifft die WEG-Versammlung, die allerdings weiterhin als zentraler Ort der Entscheidungsfindung erhalten bleiben soll. Einzelne Eigentümer sollen grundsätzlich auch online an der Versammlung teilnehmen können. Die Möglichkeit, die Präsenzversammlung zugunsten einer reinen Online-Konferenz abzuschaffen, ist jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen.

Weiterhin soll die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden, so dass in vielen Fällen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit nun genügen.  WEG-Versammlungen sollen außerdem immer beschlussfähig sein, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend sind. So lässt sich verhindern, dass Entscheidungen endlos verschleppt werden, weil nicht genügend Eigentümer zu den Versammlungen erscheinen.

Sie suchen jemanden, der mit rechtlichen Fragen rund um die Eigentumsverwaltung bestens vertraut ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/weg-reform_84342_460970.html

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155713/umfrage/anteil-der-buerger-mit-wohneigentum-nach-bundesland/

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Der ganze Landeshaushalt stirbt,
wenn der Immobilienkäufer keinen Grund erwirbt

Was haben Lottospieler, Biertrinker, Feuerversicherer, Erben und Immobilienkäufer gemeinsam? Sie werden es nur schwer erraten: Die Steuern, die von diesen Personengruppen entrichtet werden, sind tragende Säulen der Länderhaushalte in Deutschland.

Während andere Steuereinnahmen primär an den Bund und die Kommunen fließen, bildet die Grunderwerbssteuer den Löwenanteil derjenigen Steuern, die direkt von den Bundesländern erhoben werden. Unsere Zahl des Monats verrät Ihnen, auf welche Rekordsumme sich die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbssteuer für 2019 erhöht haben: 15.800.000.000 Euro!

Noch aussagekräftiger als diese Zahl ist vielleicht die Steigerungsrate im Vergleich zum Vorjahr, die im Bundesdurchschnitt 12,1 Prozent beträgt, im Land Berlin allerdings mit 37 Prozent wirklich extrem ausfällt. Schon seit Jahren wird der Überbietungswettlauf bei der Grunderwerbssteuer nicht nur von Immobilienverbänden, sondern etwa auch vom Institut der deutschen Wirtschaft, vehement kritisiert. Denn während es aus Sicht der Länder ein durchaus nachvollziehbares Interesse gibt, die Steuer ständig zu erhöhen, treibt sie die Wohnkosten in einer Zeit, wo ohnehin Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht, immer weiter in die Höhe. Die Zeche zahlen Immobilienkäufer – und schließlich auch Mieter.

 

 

 

 

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Immobilienexperten beobachten dasselbe Szenario immer wieder: Eigentümer stellen Ihre Immobilie mit schlechten Fotos, fehlenden Informationen und einem viel zu hoch angesetzten Preis auf eines der bekannten Immobilienportale. Schließlich ist der Immobilienverkauf bei der aktuellen Marktlage eine schnelle Sache. Warum sollte man da Zeit mit der Verkaufsvorbereitung und dem Inserat vergeuden? Die ernüchternde Antwort kommt spätestens, wenn die ersten Besichtigungen anstehen. Denn so viel sei gesagt: Die meisten dieser Angebote bleiben eine ganze Weile im Netz – und das nicht selten mit starken Preisreduktionen.

Die meisten Menschen verkaufen ihr Eigenheim nicht etwa, weil Sie sich mal wieder einen Tapetenwechsel wünschen, sondern weil die Lebenssituation sich grundlegend verändert. Sei es durch Trennung, Familienzuwachs, Alter oder beruflichen Wechsel. In den wenigsten Fällen ist diese Zeit stressfrei und entspannt. Der Verkauf des Eigenheims ist da nur noch ein zusätzlicher Stressfaktor, der möglichst schnell über den Tisch gebracht werden soll. Über die nötigen Unterlagen und das richtige Zeitmanagement machen sich hier nur die wenigsten Eigentümer Gedanken.

Oftmals wird gescherzt, der Makler sei der teuerste Schlüsseldienst Deutschlands. Wenn dem so ist, sollte die Immobilie doch schnell verkauft sein. Was viele vergessen, schon alleine die Verkaufsvorbereitung kostet einiges an Zeit. Denn bis alle wichtigen Unterlagen beantragt und rausgesucht sind, dauert es eine ganze Weile – zumindest, wenn man nicht weiß, wo man überhaupt suchen muss. Wer sich diesen Prozess einfach sparen möchte, erlebt mitunter eine böse Überraschung. Wenn gesetzlich verpflichtende Dokumente wie der Energieausweis fehlen, kann das sogar eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Und auch wer sich die Zeit für professionelle Fotos, Grundrisse und weitere Informationen spart, investiert sie später doch nur an anderer Stelle. Denn je nach Nachfrage in der eigenen Region sind hier zwei Szenarien wahrscheinlich: Ist die Nachfrage hoch, meldet sich eine Vielzahl Interessenten für eine Besichtigung – nur um die Immobilie mal vor Ort auszuchecken. Wie viele davon nach diesem Termin noch Interesse haben, lässt sich oft an einer Hand abzählen. Ist die Nachfrage in der Region eher gering, kann es sogar sein, dass sich von Anfang an niemand meldet.

Doch gerade, wenn das Telefon gar nicht mehr aufhören will zu klingen und die Speichergrenze des E-Mail-Postfachs erreicht ist, stehen Eigentümer vor einem erneuten Zeitproblem. Wie sollen Sie all diese Anfragen beantworten und wann sollen die ganzen Besichtigungen stattfinden? Spätestens hier steigt der Hausverkauf vielen Verkäufern über den Kopf. Denn mit den Besichtigungsterminen hört die Reise natürlich noch nicht auf: Gerade wenn das Preis zu hoch angesetzt wurde, wollen viele Interessenten handeln und außerdem muss die Bonität der Preisinteressenten geprüft werden. Am Ende kann es also selbst bei einer anfangs hohen Nachfrage sein, dass Sie ohne Käufer dastehen – und dann geht der ganze Spaß noch mal von vorne los.

Um das zu verhindern gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie planen Ihren Hausverkauf von Anfang bis Ende perfekt durch und nehmen sich die Zeit, um Unterlagen zu besorgen, Anfragen zu beantworten, Besichtigungen durchzuführen und zu verhandeln – oder Sie holen sich Hilfe bei einem Immobilienprofi und überlassen ihm das Zeitmanagement. Das hat noch einen weiteren Vorteil: Ein lokaler Immobilienmakler hat in all diesen Dingen jede Menge Erfahrung und erledigt Sie somit wesentlich schneller als ein Privatverkäufer. Damit wird auch die Verkaufszeit wesentlich kürzer und der Verkaufserlös steht Ihnen schneller zur Verfügung.

Ihnen fehlt die Zeit für den Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir übernehmen das gerne für Sie!

Foto: AndrewLozovyi / depositphotos.com

Ein Haus, das aussieht wie ein dreidimensionaler Garten, oder doch lieber ein moderner Glasbau? Die aktuellen Bautrends erinnern an die Gebäude aus Science-Fiction- und Fantasy-Filmen. Wir haben die interessantesten herausgesucht. Vielleicht ist ja auch etwas für Ihr Bauvorhaben dabei.

Vertikale Gärten und Urban Farming

Die Städte werden grüner und das nicht nur durch Bäume und Verkehrsinseln. Auch in der Architektur moderner Gebäude spielen Pflanzen eine immer wichtigere Rolle. Gärten werden nicht nur auf den Dächern angelegt, auch auf kleinen Plateaus wachsen Weinreben. Beim Trend der vertikalen Gärten wird sogar die Hauswand zur Blumenwiese. Dieser Trend ist gar nicht mal so verrückt, wie er auf den ersten Blick scheint: Denn durch vertikale Gärten lassen sich heiße Sommer gleich viel besser ertragen. Sie sind nämlich ein ideales Kühlsystem.

Beton ist out – Glas und Naturmaterialien sind in

Graue und triste Betonwände sind immer weniger gefragt. Stattdessen setzen Architekten immer häufiger auf Holz, Glas und Naturstein. Glas wird vor allem gerne in der Kombination mit Stahl verwendet. So entsteht ein industrieller Look. Aber auch zusammen mit Holz oder Stein kommt es zum Einsatz. Und das nicht mehr nur in Form von klassischen Fenstern. Gerne kann auch die komplette Fassade aus Glas bestehen. Auch in den Innenräumen erfreuen sich Glaselemente großer Beliebtheit.

© Yulianto Poitier

Wenn schon Beton, dann Carbonbeton

Carbonbeton könnte das Bauwesen revolutionieren. Es handelt sich dabei um ein Öko-Baumaterial aus hauchdünnen Kohlenstofffasern. In naher Zukunft soll das wesentlich wirtschaftlichere und nachhaltigere Material bis zu 20 Prozent des herkömmlichen Betons ersetzen. Es ermöglicht eine filigrane und leichte Architektur und lässt Betonbauten so wesentlich ansehnlicher erscheinen.

Smart Home

Das Thema Smart Home wird für modernes Wohnen immer wichtiger. Wer sein Haus rundum mit der neusten Technik ausstatten möchte, beginnt damit am besten schon beim Bau. Intelligente Heizsysteme etwa sorgen nicht nur für die richtige Temperatur, sie helfen auch dabei, Heizkosten zu sparen. Neben Energieeffizienz ist hier auch Sicherheit ein wichtiges Stichwort.

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Barrierefreiheit

Um Barrierefreiheit kommt man bei heutigen Bauprojekten kaum herum. Denn in unserer alternden Gesellschaft ist es wichtig, zukunftsorientiert zu bauen. Wenige Schwellen, breite Türdurchgänge und Aufzüge gehören bei Neubauprojekten häufig zum Standard. Eine barrierefreie Wohnung kommt dabei nicht nur Senioren zugute. Auch jüngere Generationen profitieren durch mehr Platz und ein offenes Wohngefühl.

Sie wollen Ihre aktuelle Wohnung verkaufen, um Ihre eigenen vier Wände ganz nach Ihren Vorstellungen zu bauen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.