Der Wert einer Immobilie kann ermittelt werden. Diesen Preis aber in der Verhandlung mit dem Kaufinteressenten auch durchzusetzen, ist ohne das richtige Know-how schwierig. Was ist die bessere Strategie? Preis hoch ansetzen für mehr Verhandlungsspielraum? Oder ist es cleverer, den Preis niedriger anzusetzen und darauf zu vertrauen, dass die Interessenten sich überbieten? Um Preisverhandlungen zum gewünschten Ergebnis zu führen, sind langjährige Erfahrung und Geschick nötig. Ein Profimakler ist daher die ideale Stütze beim Hausverkauf.

Worüber verhandeln Sie?

Um Preisverhandlungen führen zu können, müssen Sie zunächst einmal wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Experten empfehlen, den Wert der Immobilie professionell ermitteln zu lassen. Denn nur so haben sie eine sichere Verhandlungsgrundlage, auf der Sie Ihren Preis selbstbewusst verteidigen können.

Den ermittelten Wert nehmen Sie dann jedoch nicht als Verhandlungsbasis. Stattdessen überlegen Sie sich eine passende Preisstrategie. Den Preis für mehr Verhandlungsspielraum höher anzusetzen, ist oft keine allzu gute Idee. Die Strategie geht nämlich meist nicht auf. Stattdessen wird die Nachfrage verkleinert, und die Immobilie wird zum Ladenhüter. Wenn Sie daraufhin dann den Preis senken, werden viele Interessenten das mitbekommen, denn wer eine Immobilie in einer bestimmten Lage sucht, beobachtet entsprechende Inserate sehr genau. Eine Immobilie, die über längere Zeit im Angebot ist, dabei aber immer billiger wird, macht allerdings die meisten Interessenten skeptisch.

Bei der aktuell hohen Nachfrage am Immobilienmarkt ist es gelegentlich sinnvoller, einen Angebotspreis zu wählen, der unter dem ermittelten Wert liegt. So lassen sich verschiedene potenzielle Käufer zum Bieten bewegen. Eine andere Möglichkeit wäre, Sie setzen einen Preis für Ihre Immobilie an, der ziemlich genau dem Marktwert entspricht oder sogar knapp darunter liegt. In der Regel ist bei dieser Vorgehensweise die Verhandlungsdauer kurz, Käufer entscheiden sich schneller für Ihre Immobilie und am Ende sind beide Seiten mit dem Verkaufspreis zufrieden.

Wie verhandeln Sie?

In der Preisverhandlung kommt es dann vor allem darauf an, gut vorbereitet zu sein. Sie wissen genau, was Ihr Verkaufsobjekt wert ist und was Sie dafür verlangen können. Kaufinteressenten sprechen häufig Mängel an und versuchen so, den Preis nach unten zu verhandeln. Aus diesem Grund ist es für Sie wichtig, alle Mängel zu kennen und damit auch offen umzugehen. Denn ist der Wert Ihrer Immobilie professionell ermittelt worden, dann sind auch eventuelle Mängel bereits in den Angebotspreis eingeflossen. Von diesem Punkt aus ist es einfacher, den Preis zu verteidigen. Wer allerdings nur wenig Verhandlungserfahrung besitzt und sich zudem auch nicht genügend mit der aktuellen Lage am Immobilienmarkt auskennt, für den ist es häufig schwer, sich nicht von den hartnäckigen Nachfragen potenzieller Käufer aus dem Konzept bringen zu lassen.

Ein Profi-Makler weiß durch seine langjährige Erfahrung dagegen genau, wie er in einer Preisverhandlung auftreten muss. Er kennt alle Tricks der Käufer und kann mit seiner fundierten Marktkenntnis ihre Versuche, den Preis zu drücken, entkräften. Dazu kommt, dass die meisten Immobilienverkäufer im Alltag viel zu wenig Zeit haben, um sich – damit nichts schief geht – gründlich auf die Verhandlung vorzubereiten.

Sie sind sich noch unsicher, wie die beste Verhandlungsstrategie bei Ihrer Immobilie aussieht? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich! Wir beraten Sie gern.

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmarkt

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/597304/umfrage/immobilienpreise-alle-baujahre-in-deutschland/

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Seniorenresidenzen oder Seniorenstifte versprechen einen Lebensabend im gehobenen Ambiente. Wer hier einzieht, erwartet eine erstklassige Ausstattung, attraktive Freizeit- und Kulturangebote und niveauvolle Gesprächspartner unter den Mitbewohnern. Das alles hat natürlich auch seinen Preis. Niemandem wird die Entscheidung leichtfallen, seine eigene Immobilie zu verkaufen und gegen die Annehmlichkeiten einer Seniorenresidenz einzutauschen. Doch unter Umständen kann diese Option genau die richtige Wahl sein.

Auch wenn es bislang keine verbindliche Definition für eine Seniorenresidenz gibt, so gibt es doch einheitliche Kriterien und Qualitätsbeschreibungen dafür.

Lebensqualität im Alter – ein wertvolles Gut

Eine Seniorenresidenz bietet gehobene Privaträume und verfügt über Zusatzausstattungen wie Schwimmbad, Sauna, elegante Aufenthaltsräume und Bibliotheken. Den Bewohnern steht ein anspruchsvolles Freizeit-, Kultur- und Veranstaltungsangebot zur Verfügung, aber auch umfangreiche Pflegeleistungen. Nicht selten sind Physiotherapie- und Arztpraxen im Haus, aber auch Restaurants, eine Cafeteria, Boutiquen mit Bankschalter und eine Kapelle oder andere spirituelle Ruheräume. All das zusammengenommen kann durchaus mehr Inspiration für einen erfüllten „Herbst des Lebens“ bieten, als wenn man diesen vielleicht allein in einem zu groß gewordenen Eigenheim verbringen würde.

Nicht jede Seniorenresidenz hält, was sie verspricht

Die beiden Begriffe „Seniorenresidenz“ und „Seniorenstift“ sind allerdings rechtlich nicht geschützt. Sie können im Prinzip also willkürlich verwendet werden, und bei genauerem Hinsehen kann sich dahinter auch eine einfache Einrichtung des betreuten Wohnens oder ein ganz normales Pflegeheim verbergen. Es kommt also darauf an, die Angebote genau zu vergleichen und die Atmosphäre vor Ort auf sich wirken zu lassen, bevor man sich entschließt, in eine Seniorenresidenz zu ziehen.

Pensionspauschale statt Miete

Das Wohnen in einer Seniorenresidenz ist deutlich teurer als in anderen Senioreneinrichtungen. Eine Besonderheit ist, dass die Bewohner in der Regel keine Miete, sondern eine monatliche Pensionspauschale zahlen. Diese deckt Wohn- und Betreuungskosten ab. Ein Nachteil solcher „All-Inclusive-Angebote“: Unter Umständen bezahlen Bewohner jede Menge Leistungen mit, die sie (noch) nicht in Anspruch nehmen. Oder sie erhalten eine Rundum-Versorgung, die sie überhaupt noch nicht brauchen, was sich sogar negativ auf ihre Eigenständigkeit auswirken kann.

 

Spielen Sie oder Ihre Angehörigen mit dem Gedanken, Ihren Lebensabend einer Seniorenresidenz zu verbringen, und möchten wissen, was aus Ihrer Immobilie werden kann? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wie sich der Immobilienmarkt nach der Corona-Krise entwickeln wird, wird von Marktexperten kontrovers diskutiert. Während einige Volkswirte erhebliche Preissenkungen erwarten, glauben markterfahrene Immobilienmakler, dass der Immobilienmarkt nahezu unverändert bleibt. Schon jetzt aber wird deutlich: die Preise für Wohnimmobilien steigen zumindest in den Metropolen weiter.

Trotz Corona-Krise waren im zweiten Quartal dieses Jahres Eigentumswohnungen im Durchschnitt um 1, 3 Prozent teurer als noch zu Beginn des Jahres. Der aktuelle Wohn-Index des Forschungsunternehmens F+B zeigt dazu im Vergleich zum zweiten Quartal 2019 ein Plus von nahezu 6 Prozent.

Übertroffen wurde das Plus bei den Eigentumswohnungen diesmal überraschend von den Preissteigerungen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese verteuerten sich im Vergleich zum Vorquartal um 2,9 Prozent und im Jahresvergleich sogar um neun Prozent. Ungewöhnlich ist dieser Trend vor allem, da die Preise für Eigentumswohnungen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren fast immer deutlich stärker gestiegen sind als die für Häuser.

Preisanstieg bei Einfamilienhäusern

Ob der starke Preisanstieg bei den Einfamilienhäusern auf eine aus der Corona – Krise resultierende, erhöhte Nachfrage zurückzuführen ist, etwa weil Familien nach mehr Platz und Gärten suchen, darüber macht der Wohn-Index keine Angaben – auffällig ist der zeitliche Zusammenhang jedenfalls. Eine mögliche Erklärung von Volkswirten ist, dass die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt immer zeitlich versetzt erfolgen. Preisnachlässe sind immer noch möglich und stehen in engem Zusammenhang mit dem weiteren Verlauf der Corona-Krise

Kein Anstieg der Mieten

Anders als die Kaufpreise sind die Mieten schon in den vergangenen zwei Jahren kaum noch gestiegen. Auch im zweiten Quartal ging es bei den Neuvertragsmieten nur minimal nach oben. Im Vergleich zum Vorquartal um 0,4 Prozent und im Jahresvergleich um ein Prozent. Die Bestandsmieten verteuerten sich im Vorjahresvergleich um 1,3 Prozent.

Seit gut zehn Jahren hält der Immobilienboom in Deutschland nun schon an. Eine Korrektur käme also nicht unerwartet. Die lange Zeit starke Konjunktur, steigende Einkommen und die Wohnungsknappheit in Städten haben die Preise vielerorts enorm nach oben getrieben. Auch machen niedrigen Zinsen Immobilienfinanzierungen günstig und Investoren suchen verstärkt Rendite im Wohnungsmarkt.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihr Haus zu verkaufen und suchen jemanden der sich damit auskennt? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Nicht fündig geworden:

 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6654/umfrage/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-in-deutschen-staedten-2008/

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/deutschland/finanzen/preise/immobilienpreisindex

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

 

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Sein Haus zu verkaufen scheint heute einfacher als jemals zuvor. Bekannte Onlineportale bieten nicht nur eine öffentliche Plattform für jeden Verkäufer, sondern haben auch noch Funktionen übernommen, die früher ausschließlich einem Makler vorbehalten waren. Allerdings führt der Verzicht auf die Unterstützung eines Profis sehr oft zu unbefriedigenden Ergebnissen. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die häufigsten Fehler beim privaten Immobilienverkauf.

Fehlende Geduld

Wenn Sie Ihre Immobilie privat veräußern möchten, kommt eine Menge Arbeit auf Sie zu. Bewertung der Immobilie, Beschaffung aller relevanten Dokumente, Erstellung eines aussagekräftigen Exposés, Zielgruppenbestimmung und Implementierung von Marketingstrategien, Vorauswahl potenzieller Käufer, Organisation und Durchführung der Besichtigungen, Prüfung der Käuferbonität. Dieser Aufwand wird oft unterschätzt. Um Zeit zu sparen, werden wichtige Aufgaben übersprungen. Das Resultat ist sehr wahrscheinlich ein Verkauf unter Marktwert – oder gar eine kostenintensive Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Mangelndes Know-how

Wie kann ich meine Immobilie bewerten? Welche Dokumente brauche ich für den Verkauf und wie formuliere ich den Kaufvertrag? Ein Hausverkauf benötigt nicht nur Zeit. sondern auch Expertenwissen. Ein Mangel an Know-how wirkt sich meist negativ auf die Verkaufsgespräche aus und lässt Sie in einer angreifbaren Position zurück.

Emotionale Bindung

Das erste gemeinsame Haus, der Garten, in dem die Kinder das Fahrradfahren gelernt haben: für die meisten Eigentümer ist das eigene Haus nicht einfach nur Immobilie. Es war über viele Jahre ihr Lebensmittelpunkt und ist mit unzähligen Erinnerungen verbunden. Geht es dann darum, sich von all dem zu trennen und das Haus zu verkaufen, scheitern viele Privatverkäufer. Ihre hohe Emotionalität führt oft zu unrealistischen Preisvorstellungen und mangelnder Sachlichkeit bei Verkaufsverhandlungen.

Kein Netzwerk

Für die optimale Vermarktung oder die Bestimmung des Kaufpreises benötigt man gute Kontakte in der Branche. Bereits bei der Bewertung des Objekts ist es unverzichtbar, die richtigen Ansprechpartner zu kennen. Andernfalls laufen Eigentümer Gefahr, Opfer eines unseriösen Anbieters zu werden – auch und gerade in Zeiten von Onlinebewertungsportalen. Genauso wie fehlendes Expertenwissen wird auch das Fehlen eines Netzwerks, das über die nötige Expertise verfügt, vielen Privatverkäufern zum Verhängnis. Es macht sie manipulierbar und führt oft dazu, dass sie Ihr Eigenheim unter Wert verkaufen.

Wollen Sie beim Hausverkauf sicher gehen, lassen Sie sich von einem Profi-Makler beraten! Profi-Makler sind Experten, die sich gerne in Ihren Dienst stellen. Der Makler hat einen objektiven Blick auf eine Immobilie und kann sie mit Fachkenntnis, jahrelanger Erfahrung und methodisch fundiert bewerten. Er nimmt sich Zeit für Sie und erlaubt Ihnen eine stressfreie Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses.

Sie möchten beim Immobilienverkauf auf Nummer Sicher gehen und nicht unter Wert verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Die Entscheidung ist gefällt: Ihr Angehöriger benötigt intensive Pflege und Betreuung. Natürlich wollen Sie nur das Beste für Ihren geliebten Verwandten. Einen Ort, wo er oder sie sich wohl und zuhause fühlt. Deshalb sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und gut informieren. Dabei gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor.

Am Anfang Ihrer Überlegungen steht die Frage: In welcher Region will der Pflegebedürftige in Zukunft leben? Bevorzugt er eine Einrichtung in seiner jetzigen Wohnumgebung oder möchte er in die Nähe von Verwandten ziehen, die vielleicht an einem ganz anderen Ort leben? Bevorzugt er ein städtisches Umfeld oder einen Wohnbereich im Grünen auf dem Land?

Datenbanken erleichtern die Heimsuche

Mit Hilfe verschiedener Datenbanken im Internet (z.B. Heimverzeichnis.de) können Sie dann mit Ihrer Suche in der ausgewählten Region beginnen. Viele dieser Verzeichnisse erleichtern die Suche mit Filtern nach Preisen oder auch Pflegeschwerpunkten. Selbstverständlich sollten Sie dabei Ihre Finanzierungsmöglichkeiten im Blick behalten und zudem überlegen, welche Art von Pflege und Betreuung für Ihren Angehörigen wichtig ist. Wenn Sie kurzfristig Hilfe benötigen, empfiehlt sich eine vorübergehende sogenannte Kurzzeitpflege. Dafür bieten viele Pflegeheime entsprechende Plätze an.

Haben Sie eine Vorauswahl getroffen, finden Sie auf den Internetseiten der Pflegeheime weitere hilfreiche Informationen. Oder Sie lassen sich Prospekte zuschicken. Lesen Sie auch zwischen den Zeilen: Ist der Internetauftritt einer Einrichtung freundlich und informativ oder eher unpersönlich und wenig transparent? Meist werben Pflegeinrichtungen auch mit den Pflegenoten, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergeben werden. Diese waren bisher jedoch nur bedingt hilfreich, da der MDK nur die Pflegedokumentation prüfte, nicht jedoch die praktische Pflege im Alltag.

Ein neues Prüfsystem verbessert die Heimbewertung

Das Ergebnis waren durchweg gute bis sehr gute Noten, die dadurch wenig aussagekräftig waren. Ein neues Prüfsystem, das seit Herbst 2019 angewendet wird, soll dies verbessern. Dabei werden unter anderem in einer Stichprobe neun Bewohner zu ihrem Leben in der Einrichtung persönlich befragt. „Darüber hinaus ist das Fachgespräch mit den verantwortlichen Pflegefachkräften wesentlicher Bestandteil des neuen Prüfverfahrens“, so Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit des GKV‐Spitzenverbandes.

Daneben gibt es ein neues System der Qualitätsmessung und Darstellung der Ergebnisse. Ratsuchende können so nach für sie wichtigen Kriterien verschiedene Einrichtungen online miteinander vergleichen. Ein weiterer guter Indikator für Qualität in der Pflege ist der sogenannte „Grüne Haken“. Im Idealfall gelangen Sie als Ergebnis Ihrer Recherchen zu einer Vorauswahl von etwa drei Häusern.

Sie überlegen, was sie im Falle eines Pflegefalls mit Ihrer Immobilie machen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeheim

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit

https://www.Heimverzeichnis.de

 

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Homeoffice, Kurzarbeit, Kinder hüten – vielen Menschen bleiben durch die aktuelle Corona-Krise zuhause. Doch bei vielen dauert es nicht lange, bis ihnen die Decke auf den Kopf fällt. Wer bei Netflix schon alles gesehen hat, der könnte doch jetzt mal die Wohnflächenberechnung überprüfen.

Man glaubt es vielleicht kaum, aber 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind fehlerhaft. Stichproben zeigen das immer wieder. Denn häufig wird auf Flächenangaben aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben zurückgegriffen, die immer wieder mal ohne eine Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften Privatverkäufer. Stimmen die Wohnflächenangaben mit der tatsächlichen Wohnfläche nicht überein, droht Verkäufern eine Schadensersatzforderung. Dazu können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Bei der Wohnflächenberechnung gibt es einiges zu beachten: Für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen.

Wer sich bei der Berechnung der Wohnfläche unsicher ist, wendet sich am besten an einen Fachmann. Profi-Makler wissen genau, wie die Wohnfläche zu berechnen ist. Sie tragen auch das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab. So können sich Immobilienverkäufer auch vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Das Alter erwischt jeden. Nicht immer haben wir dann das Glück gesund zu sein. Oftmals ist eine Pflegestufe notwendig, um ein liebes Mitglied der Familie versorgen zu können. Aber wie bekomme ich diese Pflegestufe eigentlich?

Am besten stellen Sie sich zunächst die Frage, wieviel Pflege überhaupt benötigt wird, bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Reicht eine stundenweise Betreuung oder benötigt Ihr Angehöriger Assistenz rund um die Uhr? Im Internet gibt es Rechner, zum Beispiel von einigen Pflegekassen, die den Pflegebedarf einschätzen. Wird Ihnen immer klarer, dass nur eine stationäre Betreuung in Frage kommt, beantragen Sie die Festlegung eines sogenannten Pflegegrades bei der Pflegekasse, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Besonders reibungslos klappt das, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung vereinbaren, damit Sie nicht nur Ansprechpartner für die Pflegekassen sein können, sondern in Zukunft auch Maßnahmen der Ärzte im Notfall und andere medizinischen Behandlungen regeln können.

Begutachtung gut vorbereiten

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ein Mitarbeiter von Medicproof, den Pflegebedarf vor Ort. Dabei ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Suchen Sie vor dem Termin alle Unterlagen zusammen, die einen Eindruck vom Gesundheitszustand und den Einschränkungen des Pflegebedürftigen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, aber auch eine Übersicht über alle Medikamente, die derjenige nimmt. Auch ein Schwerbehindertenausweis oder Dokumente vom Pflegedienst können hilfreich sein. Notieren Sie, in welchen Situationen Sie Einschränkungen spüren, wobei der Pflegebedürftige Hilfe braucht und welche Probleme es im Alltag und bei der Pflege gibt. Pflegeberater der Krankenkasse oder von kommunal finanzierten Pflegestützpunkten können mit Ihnen vorab alle Punkte durchgehen, die bei der Begutachtung wichtig sind und den Termin gemeinsam mit Ihnen vorbereiten. Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen vorab über den Termin. Er sollte möglichst realistisch seinen Zustand beschreiben, sich nicht besser darstellen, aber auch nichts dramatisieren.

Der Gutachter orientiert sich an acht Modulen mit insgesamt 64 Prüfpunkten. Er befragt Ihren pflegebedürftigen Verwandten und prüft motorische und kommunikative Fähigkeiten. Während Bedürftige mit Pflegegrad 1 nur geringfügig hilfsbedürftig sind, weil sie zum Beispiel nur Hilfe beim Einkaufen oder Putzen brauchen, sind die Einschränkungen bei den Pflegegraden 2 bis 5 erheblich höher. Hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen.

Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Hat sie einen Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie rückwirkend vom Datum der Antragsstellung an finanzielle Unterstützung. Wird die Bedürftigkeit nicht anerkannt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgelegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Sie überlegen, in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrem Eigenheim machen sollen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegesachleistung

 

 

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Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Was können Vermieter also tun?

Vermieter in finanzieller Bedrängnis

Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass Vermieter ihre Kredite stunden können. Allerdings gilt das nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Entgegenkommen

Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beispielsweise fordern einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. An ihn sollen sich Mieter wenden und die Übernahme der Mietkosten beantragen können, wenn sie wegen der aktuellen Krise ihre Miete nicht zahlen können.

Suchen Sie eine Hausverwaltung, die sich um Ihre Angelegenheiten als Vermieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © George-Becker/Pexels.com

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine Immobilie rechtssicher zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, kommen Sie um einen Makler nicht drum herum. Der Profi-Makler kümmert sich darum, dass Ihre Immobilie schnell einen zahlungskräftigen Käufer findet. Bevor man aber einen Makler beauftragt, unterschreibt man zunächst einen Maklervertrag. Davon gibt es verschiedene. Welcher ist für Sie der richtige?

Der einfache Maklerauftrag

Der einfache Maklerauftrag ist ein lockerer Vertrag. Hier reicht es aus, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Seine Dauer ist zwar zeitlich unbegrenzt, kann aber auch jederzeit vom Eigentümer gekündigt werden. Eine Exklusivität gibt es bei diesem Vertrag nicht. Das heißt also, dass der Verkäufer seinen Auftrag auch parallel an andere Makler weitergeben kann. Das hat jedoch mindestens zwei entscheidende Nachteile: 1. Der Makler ist hier nicht verpflichtet, aktiv zu werden. 2. Kaufinteressenten werden oft skeptisch, wenn Sie eine Immobilie von mehreren Maklern angeboten finden. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Die Immobilie könnte so zum Ladenhüter werden.

Der Makleralleinauftrag

Beim Makleralleinauftrag entscheidet sich ein Eigentümer dazu, seine Immobilie ausschließlich von nur einem Makler vermarkten zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Immobilienverkäufer sich hier auf den vollen Einsatz ihres Maklers verlassen können. Deshalb wird ein individueller Vertrag zwischen Verkäufer und Makler geschlossen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Makleralleinauftrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, in der Regel zwischen drei und acht Monaten. Für Immobilienverkäufer bedeutet das, dass die Dauer des Verkaufsprozesses im Vorhinein kalkulierbar ist. Bei dieser Vertragsvariante darf der Eigentümer aber auch noch selbst einen passenden Interessenten suchen.

Der qualifizierte Alleinauftrag

Beim qualifizierten Alleinauftrag vereinbaren Verkäufer und Makler, dass die Immobilie exklusiv vom Makler vermarktet wird. Das bedeutet, dass weder der Eigentümer noch ein anderer Makler die Immobilie vermarkten darf. Für den Fall, dass der Eigentümer einen Interessenten findet, muss er ihn an seinen beauftragten Makler verweisen. Die Laufzeit des qualifizierten Alleinauftrags sieht im Grunde aus wie die des Makleralleinauftrages. Auch bei dieser Variante kann sich der Käufer sicher sein, dass der Makler alles daransetzen wird, die Immobilie zu verkaufen. Durch die vertraglichen Vorgaben hat der Makler darüber hinaus keine großartige Chance, die Abmachung wieder zu lösen oder gar auf die lange Bank zu schieben.

Sie möchten beim Immobilienverkauf auf der rechtssicheren Seite sein? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinauftrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienrecht_(Deutschland)

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © BrianAJackson/Depositphotos.com

Immobilienverkäufer wie -käufer sind verunsichert. Bei manchen drängt die Zeit, sie müssen aus der aktuellen Immobilie und suchen dringend eine neue. Andere Immobilienverkäufer möchten schnell den Verkauf hinter sich bringen. Für viele stellt sich die Frage: Kann ich jetzt noch Immobilienbesichtigungen durchführen oder Immobilien besichtigen? Die Antwort: Es ist möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden.

Manchmal können Besichtigungen nicht vermieden werden. Zum Beispiel bei Notverkäufen oder wenn Kaufinteressenten aus ihrer aktuellen Immobilie ausziehen müssen. Doch in der aktuellen Situation sind Besichtigungen schwieriger geworden. Wenn allerdings die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, können auch jetzt noch Besichtigungen durchgeführt werden.

Virologen halten das Risiko einer Infektion an Türgriffen oder anderen Oberflächen zwar für gering. Allerdings schließen sie eine Übertragung der Viren darüber nicht aus. Aber auch hier kann durch Einsatz von Desinfektionsmitteln die Risiken minimiert werden.

Wer jetzt den Verkauf seiner Immobilie vorbereitet und Besichtigungen plant, weil er es nicht verschieben kann, der sollte sehr vorsichtig sein. Profi-Makler bieten virtuelle Besichtigungen an, die vielen Interessenten oft schon genügen, um herauszufinden, ob die Immobilie etwas für sie ist.

Wer sich an folgende Hygiene-Regeln hält, kann auch jetzt wirklich unvermeidbare Besichtigungen durchführen:

  • Bei der Besichtigung sollten nicht mehr als drei Personen anwesend sein
  • Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern sollte immer eingehalten werden
  • Hände regelmäßig und mindestens 20 Sekunden mit Seife und bis zum Handgelenk waschen
  • In Armbeuge niesen und husten, nicht in die Hand
  • Keine Hände schütteln
  • Ins Gesicht fassen vermeiden, denn hier sind die Schleimhäute (Mund, Augen, Nase)
  • Gut lüften

Atemmasken helfen nur in einem Fall: wenn man selbst Symptome hat. Dabei helfen allerdings Papiermundschutz, Mund-Nasen-Schutz oder eine N95-Maske aus dem Baumarkt kaum. Nur eine FFP3-Maske kann vor Viren-Tröpfchen schützen.

Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.

 

Foto: © Francesca Tosolini/Unsplash.com