Der Kaufvertrag für die Immobilie – so läuft alles rund

Kaufvertrag für die Immobilie - HUST Immobilien

Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?

Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Die Gebühr, die der Notar hierfür erhebt, orientiert sich am Wert der Immobilie und beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Im Normalfall wird sie vom Erwerber getragen.

Der Notar ist gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite. Der Vertragsentwurf sollte beiden Vertragspartnern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht.

Bei Kaufverträgen handelt es sich meist um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindungen, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein.

Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, wird zumeist die Klausel „Gekauft wie gesehen“ aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf das Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Stattdessen werden etwaige Mängel bei Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern.

Im Kaufvertrag werden außerdem die terminlichen Vorgaben fixiert, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Auch diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gerne!

12 Kommentare
  1. Sandra Geier
    Sandra Geier sagte:

    Vielen Dank für die Informationen zum Kaufvertrag im Immobilienbereich. Bemerkenswert, dass der Notar 1,5 Prozent vom Kaufpreis erhält. Aber den Nutzen, den ein neutraler Vermittler bringt, schätze ich persönlich als weitaus größer ein.

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  2. Lina Seidel
    Lina Seidel sagte:

    Wir wollen eine Wohnung im Salzburg kaufen und wollen mehr über rechtliche Besonderheiten wissen. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Kaufvertrag für Immobilien. Gut zu wissen, dass wir als Erwerber die Kosten für Notar tragen sollen. Jetzt können wir schneller verstehen, dass etwas schiefgeht.

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    • jennydorn
      jennydorn sagte:

      Hallo Frau Seidel,
      wir freuen uns, dass Ihnen unser Beitrag geholfen hat. Wir wünschen viel Erfolg beim Kauf der Immobilien in Salzburg.
      Schöne Grüße
      Ihr Team von HUST Immobilien

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  3. Leopold Müller
    Leopold Müller sagte:

    Sehr informativer Beitrag zum breiten Feld des Kaufvertrages. Es stimmt, dass der Vertrag am besten schon zwei Wochen vor Abschluss vorliegen sollte. Ich denke, diese Zeit solle für eine kritische Überprüfung durch die Anwälte reichen.

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  4. Monika Esterl
    Monika Esterl sagte:

    Danke für Ihren Artikel zum Thema Kaufvertrag. Meine Mutter fragte mich vor Kurzem, was sie bei der Vorbereitung für die Erstellung eines Kaufvertrages beachten soll. Ich werde ihr weiterleiten, dass im solchen Vertrag eine Grundstücksbeschreibung sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein müssen.

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    • jennydorn
      jennydorn sagte:

      Hallo Frau Esterl,
      gerne, wir freuen uns, wenn wir Ihnen und Ihrer Mutter behilflich sein konnten mit unserem Beitrag.
      Schöne Grüße
      Ihr Team von HUST Immobilien

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  5. Maria Meyer
    Maria Meyer sagte:

    Danke für den hilfreichen Beitrag. Gut zu wissen, das wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Ich finde es gut, das der Notar gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet ist und sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite steht. Wir sind selber gerade dabei eine Immobilie zu erwerben. Als nächsten Schritt, suchen wir einen kompetenten Notar für Abwicklung von Kaufverträgen in Linz.

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  6. Moritz
    Moritz sagte:

    Vielen Dank für einen interessanten Beitrag zum Immobilienverkauf. Ein guter Tipp ist, sich beim Verkauf vorab vom Notar beraten zu lassen. Ich werde auch zu einem Beratungsgespräch gehen, um den Kaufvertragsentwurf zu besprechen.

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  7. Daniel
    Daniel sagte:

    Danke für Ihren Artikel zum Thema Immobilien. Meine Tochter fragte mich vor Kurzem, welche Bestandteile ein Kaufvertrag für die Immobilie enthalten sollte. Ich werde ihr sagen, dass dort u.a. die terminlichen Vorgaben fixiert werden, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind.

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  8. Esther T
    Esther T sagte:

    Ich wollte wissen, was man bei der Vorbereitung für die Erstellung eines Kaufvertrags beachten sollte. Ein guter Hinweis, dass in einem solchen Vertrag eine Grundstücksbeschreibung sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein müssen. Es ist ein sehr informativer und hilfreicher Beitrag!

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  9. Hannes Bartschneider
    Hannes Bartschneider sagte:

    Ich möchte einen Kaufvertrag für eine Immobilie über eine Notar erstellen lassen. Ich wusste gar nicht, dass auch eine Flurkarte hierbei enthalten sein muss. Darum werde ich mich kümmern.

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