Das Grundstück für Ihr Traumhaus in allerbester Ortsrandlage. Freier Bauplatz in Walzbachtal-Wössingen. | 10232
Grundstück | 75045 Walzbachtal-Wössingen
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Objektbeschreibung
Das Grundstück für Ihr Traumhaus in allerbester Ortsrandlage!
Wollen Sie Ihr Eigenheim bauen? Wir haben das passende Grundstück für Sie.
Im schönen Walzbachtal in sehr guter Wohnlage des Ortsteils Wössingen wartet diese grüne Oase auf Sie.
Besonders geeignet für Familien, Paare oder Selbstständige mit Homeoffice – hier haben Sie den Freiraum um sich zu entfalten. In einem gewachsenen und ansprechenden Wohnumfeld bietet dieser Bauplatz eine Fläche von ca. 600 qm :
Lassen Sie gerne den Blick in die Ferne schweifen?
Lieben Sie Natur, schöne Spaziergänge und Naherholung?
Wollen Sie den Traum vom eigenen Haus verwirklichen?
Wenn Sie alle Fragen mit JA beantwortet haben, dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin vor Ort. Wir freuen uns Ihnen das Grundstück zu zeigen und erläutern gerne die Möglichkeiten der Bebauung.
Eckdaten der Immobilie
Ihr Ansprechpartner
Lage
Südwestlich des schönen Kraichgaus im Landkreis Karlsruhe liegen die beiden Dörfer Jöhlingen und Wössingen, die zusammen die Gemeinde WALZBACHTAL bilden.
Der Ortsteil Wössingen liegt verkehrsgünstig an der B 293 zwischen Pfinztal und Bretten. Gut erreichbar an der Bahnlinie Karlsruhe – Bretten – Heilbronn, sowie der Stadtbahnlinie S4, der längsten Stadtbahnlinie der Welt. Diese fährt von Heilbronn, durch den Kraichgau, über Karlsruhe bis nach Freudenstadt im Schwarzwald.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ausreichend vorhanden und schnell erreichbar. Schulen, Kindergärten und öffentliche Einrichtungen, sowie Sport- und Freizeitangebote sind vor Ort vertreten.
Sonstige Angaben
Diese Immobilie befindet sich im exklusiven Alleinauftrag von HUST Immobilien. Missbräuchliche Verwendung dieses Angebots in jedweder Form wird bei Bekanntwerden sofort mit allen Rechtsmitteln unterbunden. Kontaktaufnahmen zu den Eigentümern sind strengstens untersagt und werden ausdrücklich nicht gestattet.