Dieses Gewerbeobjekt mit Wohnanteil in Ihrer Nachbarschaft wurde gerade erst VERKAUFT! | 4278
Haus | 76448 Durmersheim
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Objektbeschreibung
Im Gewerbegebiet von Durmersheim im Ortsteil Würmersheim befindet sich dieses als Zweifamilienhaus konzipierte freistehende Haus aus dem Baujahr 1986 auf einem Grundstück mit 529 qm. Die Wohn-/Nutzfläche in EG und DG beträgt insgesamt ca. 220 qm sowie zusätzliche Nutzfläche im Keller. Das Haus ist teilweise renovierungsbedürftig. Die Grundrisse im EG und DG sind sehr zweckmässig und können sehr gut z.B. als Büroräume genutzt werden.
Somit lässt sich hier für Ihr Geschäft Wohnen und Arbeiten unter einem Dach sehr gut realisieren.
Derzeit ist das Haus komplett gewerblich vermietet. Die Freistellung erfolgt für Sie mit dem Kauf.
Im Erdgeschoss befinden sich eine Küche, eine grosse Diele, ein grosses Wohnzimmer mit Ausgang zur Terrasse sowie ein Esszimmer, Garderobe und WC sowie ein kleines Bad.. Im Dachgeschoss finden sie weitere 4 Zimmer sowie ein grosses Bad mit Wanne und Dusche, eine grosse Diele sowie einen Balkon.
Eckdaten der Immobilie
Ihr Ansprechpartner
Lage
Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich im Gewerbegebiet in Durmersheim, Ortsteil Würmersheim in einer ruhigen Sackgasse.
Durmersheim gehört zum Landkreis Rastatt und liegt ca. 12 Kilometer südwestlich von Karlsruhe
Die Gemeide hat ca. 13.000 Einwohner davon ca, 2.400 Einwohner im Ortsteil Würmersheim. Grösster Arbeitgeber in dieser Region ist die Daimler AG mit den Produktions- und Montagewerken in Rastatt, Gaggenau und Wörth.
Hauptverkehrsader ist die Bundesstrasse 36, die in nördlicher Richtung nach Rheinstetten und Karlsruhe führt, in südlicher Richtung nach Bietigheim, Ötigheim und Rastatt. Durmersheim hat auch zwei Haltepunkte der Rheinbahn ( Karlsruhe – Rastatt )
Sonstige Angaben
Für das Gebiet gibt es von der Gemeinde Durmersheim einen gültigen Bebauungsplan.
Dieser liegt uns vor.
Der gesamte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist GEWERBEGEBIET gemäß §8 der Baunutzungsverordnung.
Auszug aus §8 der Baunutzungsverordnung:
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben
Zulässig sind u.a.:
– Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordenet sind