Diese 2-Zimmer-Wohnung mit Stellplatz in Jöhlingen wurde VERKAUFT! | 4022
Wohnung | 75045 Walzbachtal
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Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Objektbeschreibung
Diese praktisch geschnittene 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses im Ortsteil Jöhlingen.
Aufgrund der guten Zimmeraufteilung eignet sie sich für Singles, Paare sowie Kapitalanleger.
Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in den Dielenbereich, wo sich Ihre Garderobe gut platzieren lässt. Geradeaus finden Sie das Tageslichtbadezimmer mit Dusche, Toilette, einem Waschbecken und Waschmaschinenanschluss. Von hieraus gelangen Sie in die praktische Abstellkammer. Den Mittelpunkt der Wohnung bildet der offene Wohn-/Essbereich mit integrierter Küche und bietet ausreichend Platz für Ihre individuelle Einrichtung. Das Schlafzimmer komplettiert das Platzangebot dieser gemütlichen Wohnung.
Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugehörig.
Für Ihr Fahrzeug steht Ihnen Ihr eigener Stellplatz im Hof zur Verfügung.
Die Wohnung ist aktuell an einen bonitätsstarken Mieter vermietet, die Kaltmiete beträgt 281,20 €.
Eckdaten der Immobilie
Ihr Ansprechpartner
Lage
Der Ortsteil Jöhlingen bildet zusammen mit Wössingen die Gemeinde Walzbachtal, am Rande des Kraichgaus im Landkreis Karlsruhe.
Der Ortsteil liegt verkehrsgünstig an der B 293 und an der Bahnlinie Karlsruhe – Bretten – Heilbronn, sowie der Stadtbahnlinie S4, der längsten Stadtbahnlinie der Welt. Diese fährt von Heilbronn, durch den Kraichgau, über Karlsruhe bis nach Freudenstadt im Schwarzwald.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ausreichend vorhanden und zu Fuß schnell erreichbar. Schulen und öffentliche Einrichtungen, sowie Sport- und Freizeitangebote sind im Ort vertreten.
Sonstige Angaben
Diese Immobilie befindet sich im exklusiven Alleinauftrag von Hust Immobilien. Missbräuchliche Verwendung dieses Angebots in jedweder Form wird bei Bekanntwerden sofort mit allen Rechtsmitteln unterbunden. Kontaktaufnahmen zu den Eigentümern sind strengstens untersagt und werden ausdrücklich nicht gestattet.