In Ihrer Nachbarschaft wurde dieses schöne 1,5-Zimmer-Appartment verkauft! | 3282
Wohnung | 76646 Bruchsal
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Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Objektbeschreibung
Vermietete 1,5 Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in zentrale Lage von Bruchsal.
Das Mehrfamilienhaus wurde 1991 (laut den vorliegenden Unterlagen) erbaut. Die Wohnung ist vermietet und erwirtschaftet derzeit eine jährliche Nettokaltmiete von 3.960,00 €.
Sie betreten die Wohnung über den Hausflur und gelangen von dort aus in die Diele. Linker Hand befindet sich das innenliegende Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken. Rechter Hand befindet sich eine große Abstellkammer sowie der geräumige Wohn- und Schlafbereich mit offener Küche. Von hier aus gelangen Sie auf Ihren nach Süd-West ausgerichteten Balkon.
Zur Wohnung gehört ein eigener Kellerraum. Ebenso steht ein gemeinschaftlicher Waschraum zur Verfügung. Die Nutzung der bereitgestellten Waschmaschinen ist kostenpflichtig.
Abgerundet wird dieses Angebot durch einen Duplex-Parker. Dieser ist im Kaufpreis bereits berücksichtigt.
Überzeugen Sie sich bei einem Besichtigungstermin von diesem interessanten Immobilienangebot.
Eckdaten der Immobilie
Ihr Ansprechpartner
Lage
Die große Kreisstadt Bruchsal mit ca. 26.000 Einwohnern liegt im schönen Kraichgau, etwa 20 Kilometer nördlich von Karlsruhe. Gemeinsam mit den Ortsteilen Heidelsheim, Helmsheim, Büchenau, Untergrombach und Obergrombach ist Bruchsal die größte Stadt des Landkreises Karlsruhe und Mittelzentrum der Region Mittlerer Oberrhein und Oberzentrum Karlsruhe.
Über die Autobahn A5 (Karlsruhe-Frankfurt) sowie die Bundesstraßen B3 (Karlsruhe-Heidelberg) und die B35 (Bretten-Germersheim) gelangt man einfach nach Bruchsal.
Sonstige Angaben
Diese Immobilie befindet sich im exklusiven Alleinauftrag von Hust Immobilien. Missbräuchliche Verwendung dieses Angebots in jedweder Form wird bei Bekanntwerden sofort mit allen Rechtsmitteln unterbunden. Kontaktaufnahmen zu den Eigentümern sind strengstens untersagt und werden ausdrücklich nicht gestattet.