Der professionelle und marktgerechte Verkauf Ihrer Wohn- und Gewerbeimmobilie gehört zu unserer Kernkompetenz. Beginnend bei der Wertermittlung, der Exposé-Erstellung, der Durchführung von Besichtigungen OHNE Besichtigungstouristen, Bonitätsprüfungen, abschließender Beurkundung und der Kaufvertragsabwicklung bis hin zur Objektübergabe übernehmen wir alle Anliegen rund um Ihre Immobilie.
Der Energieausweis – Pflicht und Mehrwert für Ihre Immobilie
Unser Service für Sie
Als erfahrene Immobilienexperten helfen wir Ihnen, den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie zu beschaffen – zuverlässig, rechtskonform und ohne Risiko. Sprechen Sie uns an!
Warum ist der Energieausweis so wichtig?
Ein Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Faktor für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie. Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, bereits bei der ersten Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen.
Neben der gesetzlichen Pflicht spielt der Energieausweis eine immer größere Rolle bei der Immobilienfinanzierung. Banken und Käufer achten zunehmend auf die energetische Qualität eines Gebäudes. Ein fehlerhafter oder unzureichender Energieausweis kann zu Unsicherheiten führen – und letztlich den Wert Ihrer Immobilie mindern.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Auch unvollständige oder fehlerhafte Angaben können rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb gilt: Beim Energieausweis keine Kompromisse eingehen!
Inhalt des Energieausweises
- Baujahr der Immobilie und der Heizungsanlage
- Energieverbrauch oder Energiebedarf
- Effizienzklasse von A+ bis H
- Empfehlungen zur energetischen Optimierung
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Verbrauchsausweis: basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Geeignet für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder solche, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden. Vorteil: kostengünstig und schnell zu erstellen. Nachteil: Die Werte hängen vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
- Bedarfsausweis: wird durch eine technische Analyse des Gebäudes erstellt. Faktoren wie Dämmung, Fenster oder Heizungsanlage werden berücksichtigt. Vorteil: unabhängig vom Verhalten der Bewohner, daher genauer. Nachteil: aufwendiger und teurer.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren oder zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden. Online-Angebote gibt es bereits für wenig Geld – doch Vorsicht: Wer sich für eine Billiglösung entscheidet, haftet selbst für Fehler! Eine professionelle Erstellung schützt vor falschen Angaben und möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Der Energieausweis
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, steht unweigerlich das Thema des Energieausweises an.
Seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht, wenn Sie ein Haus verkaufen wollen. Da bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift der Energiesparverordnung (EnEV 2014) hohe Bußgelder drohen, sollte der Eigentümer dieses vorlegen.
Kein Verkauf ohne einen Energieausweis
Auch wenn Sie mit einem Käufer abstimmen, dass dieser nicht auf einen Energieausweis besteht, können Sie sich nicht von der Energieausweispflicht befreien. Weder der Käufer noch der Verkäufer kann sich von dieser Verpflichtung befreien.
Wir sind bei der Erlangung des Energieausweises behilflich
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung des Energieausweises. Unsere Energieberater informieren Sie ausführlich und nehmen Ihnen diese Aufgabe ab. Sprechen Sie uns gerne an.