Wer eine Immobilie besitzt und diese vermieten möchte, steht oftmals vor großen Herausforderungen. Denn die Vermietung einer Immobilie ist zeitaufwendig und erfordert viel Fachwissen. Gerade Neueinsteiger unterschätzen oftmals den Aufwand. 

  1. Mietpreis und Mietvertrag

Vermieter sollten vor einer Vermietung den lokalen Immobilienmarkt so genau wie möglich kennen. Einschätzungen zur Dauer der Neuvermietung sind ebenfalls wichtig. Prüfen Sie, ob eine Mietpreisbremse in der Region existiert. Um den richtigen Mietpreis zu bestimmen, verwenden Sie den lokalen Mietspiegel, der Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung berücksichtigt. In einem nächsten Schritt sollten Sie als Vermieter den Mietvertrag sorgfältig gestalten. Unklarheiten oder fehlende Regelungen werden automatisch zum Vorteil des Mieters ausgelegt, und Änderungen sind nur begrenzt möglich.

  1. Vermieter mit Makler finden?

Die Provision für einen Makler beträgt in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Wenn der Vermieter einen Makler engagiert, um einen neuen Mieter zu finden, übernimmt der Vermieter nach erfolgreicher Vermittlung und Vertragsabschluss die Maklerprovision. Doch die Vorteile liegen auf der Hand, Sie sparen Zeit, Ihre Immobilie wird schneller vermietet und Sie erhalten garantiert eine marktgerechte Miete. Außerdem können Sie die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen.

  1. Exposé, Besichtigungstermin und Wohnungsübergabe

Wer vermieten möchte, muss die Werbetrommel für sein Objekt rühren. Ein gutes Exposé liefert Interessenten die wichtigsten Angaben zur Immobilie auf einen Blick. Ob sich Massenbesichtigungen oder Einzeltermine eignen, hängt ganz vom Wohnungsmarkt und der Anzahl der Interessenten ab. Wichtig für die Wohnungsübergabe ist zudem ein ordentliches Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie bereits im Vorfeld mögliche spätere Streitigkeiten. Für die Abrechnung der Nebenkosten werden die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser notiert.

  1. Solvente Mieter erkennen

Die Auswahl eines geeigneten Mieters ist entscheidend, um finanzielle Verluste und unnötigen Stress zu vermeiden. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung nicht allein aufgrund von Sympathie treffen. Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld wichtige Informationen einzuholen. Dazu gehören die Bonitätsprüfung des Mieters, beispielsweise durch einen SCHUFA-Bonitätscheck, die Selbstauskunft des Mieters sowie die Einsichtnahme in Einkommensbescheide.

  1. Wie man sich von Mieter wieder trennen kann

Da der Mieterschutz in Deutschland stark ausgeprägt ist, ist eine Trennung vom Mieter gar nicht ohne weiteres möglich. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann eine Option, wenn Sie die Wohnung selbst oder für enge Familienmitglieder benötigen. Bei Vertragsbruch des Mieters, wie Mietrückständen, sind Abmahnungen und Kündigungen erforderlich, oft endet dies in einer Räumungsklage. Beim Immobilienverkauf besteht die Möglichkeit, den Mieter auszukaufen, was finanziell oft günstiger ist als vermietete Wohnungen zu verkaufen.

  1. Mieteinnahmen richtig versteuern

Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie müssen Sie natürlich versteuern. Nur, wenn die Einnahmen die generelle Steuergrenze nicht überschreiten, müssen Sie die Mieteinnahmen nicht versteuern.

Fazit

Vermieter müssen sich generell um eine Vielzahl von Aufgaben kümmern; diese umfassen Nebenkostenabrechnungen, Steuerprüfungen, Eigentümerversammlungen, Renovierungsabstimmungen, Instandhaltung, Mieterwechsel und mögliche Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie eine Hausverwaltung beauftragen, dann kümmern sich die Experten darum, die höchstmögliche Rendite für Ihre Immobilie zu erwirtschaften. Ein erfahrener regionaler Immobilienprofi kann die Verwaltung Ihrer Immobilie für Sie übernehmen.

Sie haben Fragen zur Vermietung oder Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Der Wohnungsbau steckt in der Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt weiter verschärfen. Gleichzeitig ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Experten zufolge hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es erhebliche Herausforderungen. Laut einem Artikel im Spiegel wären 2023 allein 700.000 neue Wohnungen nötig gewesen, doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut Statistischem Bundesamt nur 22.300 neue Wohnungen genehmigt – ein Rückgang von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit kontinuierlich sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen zeigen, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Bedarf trifft auf hohe Baukosten, deutliche Zinssprünge und zahlreiche Auflagen, was den Wohnungsbau in eine Ausnahmesituation bringt. Gleichzeitig ziehen die seit 2023 rückläufigen Immobilienpreise wieder an. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Wohnimmobilienpreise in Deutschland im letzten Jahr um durchschnittlich 8,4 Prozent. Besonders stark betroffen waren sanierungsbedürftige Bestandsbauten und Immobilien im Umland einiger Städte.

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten

Dies könnte die Preise rasch wieder ansteigen lassen. Erste Anzeichen dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Hauspreisindex ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im April stieg der Europace-Hauspreisindex (EPX) gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit einem Anstieg von 1,25 Prozent am stärksten verteuerten. Diese Trendwende könnte sich fortsetzen.

Gründe für den Immobilienkauf gibt es viele

Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Kaufinteressenten derzeit deutlich größere Verhandlungsspielräume. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und die gesunkenen Immobilienpreise viele bisher frustrierte Interessenten wieder zu mehr Immobilienkäufen aktivieren dürften.

Auch angesichts des anhaltenden Anstiegs der Mieten erscheint der Immobilienkauf besonders attraktiv. In dieser Phase, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Potenzielle Käufer sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein erfahrener regionaler Makler kann Ihnen dabei helfen, die passende Immobilie zu finden, während ein unabhängiger Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie ausarbeitet.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Bei einer geerbten Immobilie kommt es in Erbengemeinschaften häufig zu Streit. Einer will verkaufen, einer vermieten, einer selber einziehen. Im Herbst 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Hürde beim Verkauf einer Immobilie für Erbengemeinschaften abgeschafft. Welche Belastung für Erben ist damit weggefallen?

Wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft die Anteile an einer geerbten Immobilie von den anderen Miterben erwarb und diese Immobilie anschließend verkaufte, so forderte das Finanzamt Einkommensteuer, falls der Erbe nicht zehn Jahre in der Immobilie gelebt hat. Dies geschah, weil das Finanzamt den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG einstufte.

Der BFH hat nun geurteilt, dass das Erwerben der Anteile von Miterben an einer Immobilie und der anschließende Verkauf, ohne die Immobilie zehn Jahre bewohnt zu haben, kein steuerpflichtiges Geschäft im Sinne des § 23 EStG ist.

Erben werden entlastet

Dieses Gerichtsurteil entlastet die Erben sowohl finanziell als auch bei der Entscheidungsfindung bezüglich der gemeinsamen Immobilie. Durch den Entfall der Einkommensteuer wird es für die Erben einfacher, sich für den Verkauf der Immobilie zu entscheiden, was die Lösungsfindung innerhalb der Erbengemeinschaft erleichtert.

Warum die neue Bewertung?

Im Jahr 2015 erbten drei Angehörige mehrere Immobilien. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft zahlte die beiden anderen aus und übernahm das ganze Erbe. 2017 wurde die Erbengemeinschaft damit aufgelöst. Anfang 2018 verkaufte dieser Erbe den gesamten Nachlass.

Das Finanzamt stellte daraufhin eine Forderung nach Einkommensteuer, gestützt auf die Regelung, dass der Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb steuerpflichtig ist. Der Erbe zog mit seinem Fall vor das Finanzgericht München und verlor dort zunächst in der ersten Verhandlung 2021. Er ging in Revision beim Bundesfinanzhof (BFH), und der IX. Senat entschied im vergangenen September, dass die Übernahme des Erbteils von den beiden anderen Erben nicht als typischer Immobilienkauf zu werten sei und somit die Regelung nicht greife.

Das Gericht argumentierte, dass für die Besteuerung eines Immobilienverkaufs ein vorheriger Erwerb erforderlich ist, was in diesem speziellen Fall als nicht gegeben angesehen wurde. Die Übernahme von Erbanteilen innerhalb einer Erbengemeinschaft galt nicht als vergleichbar mit dem Erwerb von Immobilienanteilen, selbst wenn sie Teil des gemeinsamen Nachlasses waren. Folglich konnte ohne einen eigentlichen Kaufvorgang keine Besteuerung aufgrund eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfolgen.

Sind Sie unsicher, wie es mit Ihrer Erbimmobilie weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Angesichts der gestiegenen Finanzierungskosten fragen sich viele Immobiliensuchende, wie sie den Kauf oder Bau einer Immobilie dennoch realisieren können. Eine Möglichkeit ist Wohn-Riester. Damit können Personen, die in den Kauf oder Bau einer Immobilie investieren möchten, staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile nutzen. Hier ist ein kurzer Überblick.

Eine selbstgenutzte Immobilie kann mit Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, finanziert oder, falls sie bereits gekauft wurde, entschuldet werden. Kaufinteressenten oder Immobilienkäufer haben die Möglichkeit, mit einem Riester-Darlehen laufende Beiträge zu tilgen oder bereits angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen.

Wie funktioniert das genau?

Für die maximale Förderung müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen eingezahlt werden. Immobilienkäufer haben die Möglichkeit, entweder ein Annuitätendarlehen aufzunehmen oder einen Bausparvertrag mit Wohn-Riester abzuschließen. Es gibt jährlich eine Grundzulage von 175 Euro. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es zusätzlich 185 Euro, und für jüngere Kinder bis zu 300 Euro. Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro. Diese Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, was häufig zu einem Steuervorteil führt. Kaufinteressenten und Immobilienkäufer sollten sich hierzu allerdings von einem Steuerexperten beraten lassen.

Wer erhält die Förderung?

Wohn-Riester wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Förderberechtigt sind:

  • gesetzlich Rentenversicherte
  • Beamte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung oder -unfähigkeit
  • geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen
  • Personen, die mit jemandem verheiratet oder verpartnert sind, der mit einem eigenen Vertrag riestert
  • Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind
  • Hebammen, viele Handwerker oder Seelotsen
  • Elternteile in den ersten 36 Monaten nach der Geburt
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst

Fazit

Wohn-Riester ist eine Unterstützung für die Altersvorsorge, indem es ermöglicht, im Alter mietfrei zu wohnen. Darlehen können schneller getilgt werden. Es ist jedoch verpflichtend, die Immobilie selbst zu nutzen. Eine Vermietung oder ein Verkauf der Immobilie können dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Auch für eine energetische Sanierung oder barrierefreie Umbauten kann Wohn-Riester genutzt werden. Wir empfehlen, sich hierzu von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten zu lassen.

Suchen Sie Unterstützung beim Erwerb einer Immobilie oder einen unabhängigen Finanzierungsberater? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Damit ein Immobilienverkauf auch in Zeiten gestiegener Zinsen erfolgreich ist, brauchen Verkäufer eine passende Verkaufsstrategie. Die Ermittlung eines marktgerechten Preises spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Doch gerade, wenn es um den Angebotspreis geht, kommt es schnell zu Fehleinschätzungen, deren Folgen fatal sein können. 

Beim Verkauf einer Immobilie lauern sowohl bei der Bewertung sowie der Entwicklung einer passenden Verkaufsstrategie als auch während der Vermarktungsphase zahlreiche Stolpersteine. Ein professioneller Makler unterstützt Sie bei allen Schritten des Verkaufs.

Die Wertermittlung als Grundlage

Bevor der Verkaufsprozess überhaupt starten kann, gilt es die passende Strategie zu wählen. Hierbei ist die Wertermittlung von zentraler Bedeutung. Denn ohne eine realistische Einschätzung lassen Sie sich entweder Geld entgehen, weil Sie mit einem zu niedrigen Angebotspreis an den Markt gehen. Oder Sie finden keine Kaufinteressenten, weil Sie Ihre Immobilie zu teuer anbieten.

Faktoren, die den Wert einer Immobilie entscheidend beeinflussen, sind:

  • die Lage
  • der Zustand
  • die Ausstattung

Es stehen verschiedene Personen zur Verfügung, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Dazu zählt neben dem fachkundigen Immobilienmakler beispielsweise auch ein Immobiliengutachter. Allerdings entstehen bei der separaten Bewertung in Form eines Gutachtens durch einen Immobiliensachverständigen zusätzliche Kosten. Daher sind Immobilienmakler zur Wertermittlung ebenfalls eine gute Wahl. Ein lokaler Qualitätsmakler hilft mit seiner Kompetenz und seiner Markt(preis)kenntnis vor Ort, bei der Findung eines adäquaten Angebotspreises für den Eigentümer.

Welches ist die passende Verkaufsstrategie?

Je nach Angebot und Nachfrage bieten sich verschiedene Verkaufsstrategien an, um den gewünschten Verkaufspreis zu erzielen. Hierbei gibt es verschiedene Methoden. Bei der sogenannten Flohmarktstrategie wird bewusst ein höherer Preis angesetzt. Allerdings birgt diese Strategie die Gefahr, den Verkaufsprozess zu verlängern, da potenzielle Käufer abgeschreckt werden können.

Experten raten eher dazu, den Marktwert so genau wie möglich anzugeben oder den Preis knapp darunter anzusetzen, denn diese Methode zieht in der Regel die meisten Interessenten an.  Eine alternative Strategie ist das sogenannte Bieterverfahren, bei dem der Käufer mit dem höchsten Angebot den Zuschlag für die Immobilie erhält. Mit dieser Strategie kann der Verkaufspreis um bis zu 15 Prozent höher sein. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Auktion. Zudem ist es ein komplexer Prozess, bei dem einige Besonderheiten zu beachten sind. Deshalb sollte das Bieterverfahren einem erfahrenen Profi wie einem Immobilienmakler überlassen werden.

Fazit

Ein überhöhter Preis kann potenzielle Käufer abschrecken, während Ihnen bei einem zu niedriger Preis Geld durch die Lappen gehen kann. Ein ortskundiger Qualitätsmakler begleitet Sie vollumfänglich beim Verkaufsprozess und nimmt Ihnen alle wichtigen Schritte ab. Ein regionaler Makler kennt nicht nur den lokalen Immobilienmarkt, sondern auch, welche Immobilie wie vermarktet werden muss. Er findet die passende Verkaufsstrategie für Ihre Immobilie.

Sie suchen Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Nach wie vor sind Immobiliensuchende zurückhaltend. Bei den aktuellen Preisen und Zinsen stellt der Erwerb einer Immobilie immer noch eine Herausforderung dar. Derzeit ist der Kauf einer Immobilie für viele Interessierte nur dann realisierbar, wenn sich der Kaufpreis innerhalb ihrer Finanzierungsmöglichkeiten bewegt.

Doch wie verhalten sich die Immobilienpreise momentan? Unterscheidet sich die Preisentwicklung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten? Und unter welchen Umständen ist eine Immobilie als erschwinglich zu betrachten? Aktuell sind die Immobilienmärkte in Deutschland in einer Phase der Preisfindung.

Sowohl für Verkäufer als auch für Kaufinteressenten ist es momentan eine Herausforderung, den Wert einer Immobilie korrekt zu bewerten und überhaupt eine Übereinkunft zu erzielen. Daher ist für viele derzeit der Beistand eines erfahrenen Marktkenners unerlässlich. In unserem kurzen ImmobilienWetter-Video erfahren Sie daher alles Wissenswerte über den aktuellen Stand des deutschen Immobilienmarktes.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche oder dem Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Mit einem Makler lässt sich die Suche nach einer Immobilie deutlich einfacher gestalten. Allerdings ist die Berufsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt. Es ist daher wichtig, auf einige wesentliche Aspekte zu achten, um einen vertrauenswürdigen Partner für Ihre Immobilienangelegenheit zu finden.

Bei der Suche nach einem Immobilienmakler stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Sie können beispielsweise Vergleichsportale nutzen, Empfehlungen einholen, Onlineportale durchsuchen oder sich bei Immobilienverbänden wie dem IVD informieren. Doch wie unterscheiden Sie unzuverlässige Dienstleister von qualifizierten Immobilienmaklern?

Die Maklerwebseite

Der Webauftritt eines seriösen Maklers sollte Transparenz und Professionalität vermitteln. Es ist wichtig, dass Referenzen und Immobilienangebote auf der Webseite vorhanden sind, da sie auf die Erfahrung des Maklers hinweisen.

Zusätzlich zu Hinweisen auf Bonitätsprüfung und Finanzierung sollte einsehbar sein, wie der Makler bei der Immobilienbewertung vorgeht. Auch anhand der Exposés zeigt sich, wie sorgfältig er die Objekte beschreibt und Informationen zusammenstellt. Kundenstimmen und Bewertungen sind ebenfalls wichtige Indikatoren für Qualität.

Mitgliedschaft in einem Fachverband und Lizenzen

Ein gut aufgestellter Immobilienmakler ist in der Regel Mitglied in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Dort muss er sein immobilienwirtschaftliches Fachwissen nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden. In jedem Fall sollten Sie sicherstellen, dass der Im­mo­bi­li­en­mak­ler über die not­wen­di­gen Li­zen­zen und Qua­li­fi­ka­tio­nen ver­fügt, um in Ih­rer Re­gi­on tä­tig zu sein.

Persönliches Gespräch

Hat der Makler Ihr Interesse geweckt, sollten Sie diesen in einem Erstgespräch kennenlernen. Ein qualifizierter Makler nimmt sich ausreichend Zeit für Sie, beantwortet Ihre Fragen ausführlich und zeigt Interesse an Ihren Wünschen, indem er Ihnen Fragen stellt. Gute Makler sind mit dem Immobilienmarkt vertraut und können die aktuellen Preise realistisch einschätzen.

Drängt ein Makler allerdings darauf, einen Vertrag möglichst schnell abzuschließen, dann sollten Sie vorsichtig sein. Schließlich ist auch die Chemie zwischen Ihnen beiden von entscheidender Bedeutung, da es sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit handelt, die in der Regel mehrere Monate dauert.

Transparenz

Mit einem Immobilienmakler an Ihrer Seite werden Ihnen bei der Vermittlung Ihrer Immobilien die größten Hürden und Aufgabenstellungen abgenommen. Die richtige Wahl kann für Sie von entscheidender Bedeutung sein. Gerade auch beim Thema Provision ist er transparent und arbeitet mit klaren, schriftlichen Vereinbarungen, in denen die Provisionsbedingungen eindeutig festgehalten sind. Achten Sie bei der Wahl des richtigen Maklers darauf, dass er über langjährige Erfahrung, positive Referenzen und fundierte Kenntnisse über den Immobilienmarkt verfügt.

Sie sind auf der Suche nach einem Makler oder haben Fragen rund um das Thema Immobilien? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Foto:© Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

 

Damit es später nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, überlegen viele Eigentümer ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Durch eine Schenkung können die Steuerlast reduziert, der Pflichtteilsanspruch verringert und Erbstreitigkeiten vermieden werden.

In Form einer Schenkung kann ein Erbe wie eine Immobilie oder anderes Vermögen vom Eigentümer an eine andere Person übertragen werden. Erhält dies eine Person, die ohnehin die Immobilie oder das Vermögen erben würde, wird das vorweggenommene Erbfolge genannt. Ein typisches Beispiel ist die Übertragung der Immobilie eines Eigentümers an sein Kind.

Wie kann eine Immobilie verschenkt werden?

Damit die Schenkung rechtlich wirksam ist, muss sie in einem notariell beurkundeten Schenkungsvertrag festgehalten werden. Darin werden der Gegenstand der Schenkung sowie eventuelle Gegenleistungen dokumentiert.

Welche Leistungen können in den Vertrag aufgenommen werden?

Beispielsweise kann der Schenker ein Rückforderungsrecht verlangen. Sollte der Beschenkte in finanzielle Nöte geraten, kann der Schenker die Immobilie zurückverlangen. Damit ist sie vor eventuellen finanziellen Forderungen an den Beschenkten geschützt.

Außerdem kann er sich auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht einräumen lassen. Diese werden im Grundbuch eingetragen. So kann der Schenker die Immobilie weiter nutzen und sich bei der Altersvorsorge absichern. Darüber hinaus kann er als Gegenleistung auch die Pflege im Alter in den Schenkungsvertrag eintragen lassen.

Welche Steuern fallen bei der Schenkung an?

Ehegatten haben einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Nur wenn der Wert der Immobilie diese Freibeträge übersteigt, fallen Steuern an. Für weiter entfernte Verwandte sinken diese Freibeträge. Steuern können aber vermieden werden.

Werden im Abstand von zehn Jahren nur Teile der Immobilie verschenkt, deren Wert unter den Freibeträgen liegen, dann fällt keine Steuer an. Lassen Sie sich hierzu im Einzelfall von einem Steuerexperten beraten. Die Höhe der Steuern hängt vom Wert der Immobilie ab.

Woher weiß ich, wie viel meine Immobilie wert ist?

Den Wert einer Immobilie ermittelt ein lokaler Qualitätsmakler oder auch ein Sachverständiger (für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken). Er ist nicht nur mit den gesetzlich vorgegebenen Bewertungsverfahren vertraut, sondern besitzt mit seiner langjährigen Erfahrung sowie Fach- und Marktkenntnis auch das nötige Know-how.

Sie haben Fragen zu Ihrer Erbimmobilie oder zu deren Wert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Foto: © monkeybusiness/Depositphotos.com

Immobilieninteressenten fehlt häufig das Vorstellungsvermögen für Ihre Wunschimmobilie. Denn Bilder und 2D Grundrisse reichen ihnen oftmals nicht wirklich, um sich das neue Zuhause bildlich vorstellen zu können. Hier kann ein 360-Grad-Rundgang helfen.

 

Neben einem Exposé und Anzeigen mit hochwertigen Fotos, detaillierten Eckdaten und einem ansprechenden Grundriss ist es sinnvoll, den Verkaufsprozess beziehungsweise die Immobilienanzeige mit einem 360-Grad-Rundgang zu unterstützen.

Besseres Vorstellungsvermögen

Mit einem 360-Grad-Rundgang haben potenzielle Immobilienkäufer die Möglichkeit, interaktiv durch die Wohnung oder das Haus zu navigieren, ähnlich wie in einem Computerspiel. Dabei soll ein solcher Rundgang vor allem dazu dienen, das Vorstellungsvermögen der Interessenten zu fördern und ihnen ein realistisches Gefühl für Ihre Immobilie zu verschaffen. Interessenten können mühelos virtuell durch die Räumlichkeiten spazieren und bekommen Eindrücke, welche über Bilder und 2D-Grundrisse hinausgehen.

Warum sich 360-Grad-Rundgänge für Verkäufer lohnen

Ein 360-Grad-Rundgang beschleunigt in der Regel den Verkaufsprozess erheblich, sticht oft schon zwischen anderen Immobilienanzeigen hervor und generiert mehr Aufrufe. Indem Interessenten die Immobilie zunächst virtuell am Bildschirm besichtigen, reduziert sich einerseits die Anzahl realer Besichtigungen, was Ihnen Zeit und Kosten erspart. Zudem erhöhen virtuelle Rundgänge die Reichweite, da auch Interessenten von weiter weg mühelos eine erste Besichtigung online durchführen können.

Ein weiteres Plus ist die ausgeklügelte Gestaltung der digitalen Rundgänge. Potenzielle Käufer oder Mieter erhalten zunächst keinen uneingeschränkten Zugang zu allen Räumen der Immobilie. Stattdessen müssen sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um alle Zimmer virtuell zu besichtigen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, späteren Besichtigungstourismus effektiv zu vermeiden und frühzeitig die Interessenten herauszufiltern, die wirklich interessiert sind.

Darüber hinaus registriert das Tool für den Rundgang auch, wer die Immobilie betrachtet und wie lange. Dieses Wissen ermöglicht es dem Eigentümer, sich gezielt auf die potenziellen Interessenten vorzubereiten, indem er sich beim tatsächlichen Besichtigungstermin beispielsweise auf die bevorzugten Räume konzentriert und etwaige Mängel souverän anspricht.

Fazit zu den 360-Grad-Rundgängen

Selbstverständlich ersetzt kein digitales Tool eine reale Besichtigung vor Ort. Denn bei einer physischen Besichtigung werden noch einmal andere Sinne und Wahrnehmungen angesprochen. Wenn Sie Ihre Immobilie optimal präsentieren möchten und nach der besten Verkaufsstrategie suchen, empfiehlt es sich daher, einen regionalen Makler zu konsultieren. Ein erfahrener Makler verfügt über das nötige Fachwissen, um Ihre Immobilie optimal zu präsentieren und die richtigen Käufer anzusprechen.

Sie haben Fragen zur Immobilienvermarktung oder sind auf der Suche nach Unterstützung beim Immobilienverkauf? Dann melden Sie sich jederzeit gern! Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.

 

 

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Foto:© Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

Die Preise für Immobilien werden 2024 nicht einbrechen – sagen einige Marktexperten. Ebenso gehen sie davon aus, dass die Finanzierungszinsen auf dem aktuellen Niveau bleiben werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt für den Immobilienkauf, bevor die Preise wieder steigen. Die Frage ist nur: wo? Denn die deutschen Immobilienmärkte sind sehr uneinheitlich.

Immobilien- und Finanzierungsexperten sind sich einig, dass 2024 ein gutes Jahr für den Immobilienkauf ist, wenn die Finanzierung gesichert ist. Allerdings ist entscheidend, wo gekauft werden soll. Hierzu ist es sinnvoll, sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten zu lassen. Er kennt den örtlichen Immobilienmarkt und weiß, welche Immobilien zu marktgerechten Preisen angeboten werden.

Wovon hängt die Entwicklung der Preise ab?

Zwei Faktoren bestimmen die Preise: das ist einerseits nach wie vor die Lage und andererseits der energetische Zustand der Immobilie. Gerade letzteres ist immer wichtiger geworden. Je besser die Energiebilanz einer Immobilie, desto höher ihr Preis.

Immobilien mit einer schlechten Energiebilanz müssen dagegen drastische Preisreduktionen hinnehmen. Für Käufer kann das eine Chance sein, wenn sie staatliche Förderungen für eine energetische Sanierung clever nutzen. Lassen Sie sich dazu von einem unabhängigen Energieexperten beraten.

Stadt oder Land

Was die Lage betrifft, so sinken die Immobilienpreise in den Metropolregionen und ihren Speckgürteln – also da, wo die Nachfrage hoch ist – kaum oder allenfalls leicht. Beim Neubau gibt es wegen hoher Rohstoffpreise, Lieferkettenproblemen und Fachkräftemangel gar keine Preissenkungen. In ländlichen Regionen sind dagegen Preisreduktionen von 10 bis 15 Prozent möglich.

Wie verläuft die Zinsentwicklung 2024?

Finanzierungsexperten rechnen mit etwa gleichbleibenden Zinsen in diesem Jahr. Aktuell (Stand: März 2024) haben sich die Zinsen für ein 10-jähriges Baudarlehen bei etwa 3,5 Prozent eingependelt.

Viele Immobiliensuchende überlegen, ob sie abwarten sollen, bis die Inflation wieder sinkt und zu sinkenden Zinsen führt. Allerdings ist der Druck auf dem Immobilienmarkt nach wie vor hoch. Das Angebot ist mancherorts immer noch geringer als die Nachfrage. Das heißt, die Preise könnten wieder steigen, bevor die Zinsen wieder sinken.

Preisverhandlungen und Finanzierungsgrenzen

Unter den aktuellen Umständen bietet sich Kaufinteressenten ein deutlich größerer Spielraum bei Preisverhandlungen. Immobilienexperten raten dazu, mit den eigenen Finanzierungsgrenzen offen umzugehen. Wer frühzeitig seine Finanzierung vorbereitet hat und über eine Finanzierungsbestätigung von seiner Bank verfügt, kann dies zur Argumentation gegenüber Verkäufern nutzen.

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Foto: © marchmeena/Depositphotos.com

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