Kleines Wohnparadies auf zwei Etagen in KA-Weststadt | 7193
Wohnung | 76133 Karlsruhe / Weststadt
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Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Objektbeschreibung
Dieses kleine Wohnparadies befindet sich in einer zentralen Lage und bietet ausreichend Platz für bis zu zwei Personen.
Über den einladenden Dielenbereich gelangen Sie in den großzügigen und hellen Wohn-/Essbereich, der viel Potential zu individueller Einrichtung bietet und mit Laminatboden ausgestattet ist. Die an das Wohnzimmer angrenzende Küche ist mit einer Einbauküche inklusive Elektrogeräten ausgestattet. Das Badezimmer, welches deckenhoch gefliest ist, verfügt über eine Badewanne, ein WC, ein Waschbecken sowie ein Tageslichtfenster. Die Galerie bietet Ihnen ein teils offen gestaltetes und helles Schlafzimmer sowie eine Arbeitsecke.
Im Wasch-/ Trockenraum stehen Ihnen mehrere Waschmaschinen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.
Für Ihren PKW steht Ihnen ein Stellplatz auf dem Duplexparker in der Tiefgarage zur Verfügung, der für 50,00 Euro hinzugemietet werden muss.
Eckdaten der Immobilie
Ihr Ansprechpartner

Lage
Die Karlsruher Weststadt gehört zu den begehrtesten und schönsten Stadtteilen von Karlsruhe.
Was die Weststadt so repräsentativ und gefragt macht, sind die großartigen Gebäude wie die Kunstakademie, das Oberlandesgericht, das Rathaus und viele wunderschöne Kirchen. Den Familien mit Kindern und Studenten stehen traditionsreiche Schulen wie das Lessing-Gymnasium, das Helmholtzgymnasium, die Gutenberg-Schule wie auch sämtliche Hochschulen zur Auswahl. In der Weststadt befinden sich zudem die zwei schönsten Plätze von Karlsruhe: der Haydn-Platz sowie der Gutenberg-Platz. Die hervorragenden Verkehrsanbindungen in der Weststadt erhöhen den Wohnkomfort.
Sonstige Angaben
Diese Immobilie befindet sich im exklusiven Alleinauftrag von HUST Immobilien. Missbräuchliche Verwendung dieses Angebots in jedweder Form wird bei Bekanntwerden sofort mit allen Rechtsmitteln unterbunden. Kontaktaufnahmen zu den Eigentümern sind strengstens untersagt und werden ausdrücklich nicht gestattet.